Zustellung der Kündigung durch den AN

Hallo,

wie sollte ein Arbeitnehmer dem AG die Kündigung zustellen? Was tun, wenn auch nach einer Woche die Kündigung, die persönlich abgegeben wurde, noch nicht bestätigt wurde und auch auf eine diesbezügliche E-Mail nicht (sofort) geantwortet wurde? Ist es in so einem Fall ratsam, die Kündigung per Einschreiben nachzureichen?

MfG
Winter

Hallo,

wie sollte ein Arbeitnehmer dem AG die Kündigung zustellen?

Optimalerweise so, dass er sich sicher sein kann, dass der AG die Kündigung auch erhalten hat.

Was tun, wenn auch nach einer Woche die Kündigung, die
persönlich abgegeben wurde, noch nicht bestätigt wurde und
auch auf eine diesbezügliche E-Mail nicht (sofort) geantwortet
wurde?

Eine Bestätigung ist nicht Voraussetzung der Wirksamkeit der Kündigung. Wurde denn um eine Bestätigung gebeten? Warum hat der AN denn nicht einfach die Kündigung 2 mal ausgedruckt und sich auf der Kopie den Erhalt bestätigen lassen?

Ist es in so einem Fall ratsam, die Kündigung per
Einschreiben nachzureichen?

Wozu? Wenn (Kündigungs-)Fristen einzuhalten sind, dann bringt eine nachgereichte Kündigung auch nichts. Und bei einem Einschreiben kann - im Extremfall - auch der Inhalt nicht bewiesen werden.

MfG

Hallo Winter,

wie sollte ein Arbeitnehmer dem AG die Kündigung zustellen?
Was tun, wenn auch nach einer Woche die Kündigung, die
persönlich abgegeben wurde, noch nicht bestätigt wurde und
auch auf eine diesbezügliche E-Mail nicht (sofort) geantwortet
wurde?

In einem solchen Fall ist es das Einfachste sich den Empfang, z.B. auf einer Kopie, direkt bestätigen zu lassen.
Man kann ja das schon direkt auf der Kündigung vordrucken, sodass nur noch Datum und Unterschrift eingetragen werden müssen.

Ist es in so einem Fall ratsam, die Kündigung per
Einschreiben nachzureichen?

Hier hast du das Problem mit dem Poststempel …

Die einzige Möglichkeit wäre, dass man im Begleitschreiben angibt, dass die Kündigung fristgerecht am … persönlich abgegeben wurde und diese jetzt nur noch per Einschreiben nachreicht wird.

Damit bringt man den AG in Zugzwang, denn er müsste schriftlich wiedersprechen, wenn die Angaben nicht stimmen.

Wiederspricht er, steht Aussage gegen Aussage.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

Wozu? Wenn (Kündigungs-)Fristen einzuhalten sind, dann bringt
eine nachgereichte Kündigung auch nichts. Und bei einem
Einschreiben kann - im Extremfall - auch der Inhalt nicht
bewiesen werden.

hierzu habe ich eine Frage.
Ist es wirklich so, dass schon jemand mit der Behauptung durch kam, ein Brief enthielt ein leeres Blatt? Hörte ich schon öfters, mag es aber nicht recht glauben.

Wenn jmd. kündigen möchte, oder sonst eine, in seinem starken Interesse liegende Willenserklärung per EBF verschickt, hat er doch keinen Grund ein leeres blatt zu versenden. Das ist doch mehr als unglaubhaft. Glaubt ein Richter ernsthaft sowas?

Danke vorab Marion

Hallo

hierzu habe ich eine Frage.
Ist es wirklich so, dass schon jemand mit der Behauptung durch
kam, ein Brief enthielt ein leeres Blatt? Hörte ich schon
öfters, mag es aber nicht recht glauben.

Wenn jmd. kündigen möchte, oder sonst eine, in seinem starken
Interesse liegende Willenserklärung per EBF verschickt, hat er
doch keinen Grund ein leeres blatt zu versenden. Das ist doch
mehr als unglaubhaft. Glaubt ein Richter ernsthaft sowas?

Naja, es mag tatsächlich taktische Gründe geben.

Ein Beispiel:
Gegeben sei eine einzuhaltene Küfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Ein AN führt am 28.06.200X Vertragsverhandlungen mit einem potentiellen neuen AG. Avisierter Eintrittstermin 01.09.200X. Da die Verhandlungen heute aber nicht abschließend geführt werden können und ein späterer Eintrittstermin nicht geht, schickt der AN ein weißes Blatt Papier an den AG per Einwurfeinschreiben. Scheitern die Vertragsverhandlungen im Juli, war es eben nur ein weißes Blatt. Einigt er sich mit dem AG, behauptet er einfach, es sei seine fristgerechte Kündigung gewesen.

Ich möchte meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, wem der Richter glauben wird, wenn keine Partei glaubhaften Zeugen anbringen kann… Ganz im Gegenteil wird der AG aber sicher die besseren Erfolgsaussichten haben. Demnach ist es ein Irrglaube, ein Einschreiben o.ä. sei etwas Verlässliches. Man sollte mindestens immer dafür sorgen, daß ein Zeuge den Inhalt des Briefes bezeugen kann.

Ich persönlich rate auch immer wieder dazu, daß ein guter Zeuge den Inhalt zur Kenntnis nimmt, den verschlossenen Brief dann sofort übergeben bekommt und im Beisein des (hier:smile: Kündigenden bei der Post aufgibt.

Ob mit der Behauptung übrigens schon jemand mit „durchgekommen“ ist, wissen wir nicht, denn vielleicht hat dieser „jemand“ ja tatsächlich nur ein weißes Blatt bekommen…

Gruß,
LeoLo

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Hallo LeoLo,

danke!

Ich persönlich rate auch immer wieder dazu, daß ein guter
Zeuge den Inhalt zur Kenntnis nimmt, den verschlossenen Brief
dann sofort übergeben bekommt und im Beisein des (hier:smile:
Kündigenden bei der Post aufgibt.

Jepp.
Falls möglich haben wir das per Bote machen lassen und die Kopie des Schreibens vom Boten noch zusätzlich unterschreiben lassen, damit im Zweifelsfalle (z. B. vor Gericht, wo es dieses Phänomen schon Mal geben kann, dass die Leute sich plötzlich nicht mehr sicher sind) keine Erinnerungslücken entstehen :wink:
Der Bote musste dann Datum und Uhrzeit des Einwurfes auf dem Umschlag notieren und dort nochmals unterschreiben, falls er den Empfänger nicht persönlich erreichte.
Vielleicht ein bisschen zu viel des Guten, aber uns erschien es am sichersten.

Mein Vermieter schickte immer seine Ehefrau als Bote. Allerdings stand da nie ein Einwurfdatum und der Brief hatte oft ein ganz anderes (früheres) Datum, als der Eingang bei mir im Postkasten. Da fragte ich mich oft, was denn dann im Streitfall wäre. Wahrscheinlich schlechte Karten für mich, da ich dann ja 2 Zeugen gegen mich habe :frowning:

Marion

Kleiner Hinweis - einer der teuer ist
Hallo,

es soll auch die Möglichkeit geben, eine Kündigung durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.

Das ist wohl die teuerste aber ganz sicher auch die zuverlässigste Methode!

http://www.123recht.net/Die-sichere-Zustellung-von-W…

Ganz unten, Punkt 7.

Ich meine nur, wenn es sich um einen richtig dringenden Fall handelt…

LG
Guido

Ist es wirklich so, dass schon jemand mit der Behauptung durch
kam, ein Brief enthielt ein leeres Blatt? Hörte ich schon
öfters, mag es aber nicht recht glauben.

Keine Ahnung, aber aus diesem Grund verschicke ich solche Schreiben in Fensterbriefumschlägen. Die Empfänger-Adresse steht dann auf dem Anschreiben und NICHT auf dem Umschlag. Also muss in dem Umschlag was drin gewesen sein. Und wenn der Empfänger dann behauptet, es hätte nur der Empfänger aber kein Text auf dem Blatt gestanden, fordere ich ihn auf, mir das Blatt mit der Adresse vorzulegen.

Ist zwar auch alles nicht so 100% wasserdicht, aber immerhin schonmal ein Fortschritt… :smile: