Zustellung der Kündigung

Hallo mal folgendes:
Eine Kündigung für die Mietwohnung zum 30.11.2010 wurde dem Vermieter am 24.08.2010 per Post zugestellt. EInfach einschreiben . Die Mieter haben per sendungsverfolgung erfahren,das die Kündigung am 24.08.2010 persönlich übergeben wurde.
Der Vermieter hat aber weder die WOhnung inseriert noch sich bei den Mietern gemeldet.
Gilt die Kündigung jetzt als zugestellt und rechtskräftig oder nicht?

MFG Vincent

Hallo Patrick,

Der Vermieter hat aber weder die WOhnung inseriert noch sich
bei den Mietern gemeldet.
Gilt die Kündigung jetzt als zugestellt und rechtskräftig oder
nicht?

Die Kündigung eines Mietvertrages ist eine „einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung“. Das bedeutet, sie bedarf keiner Zustimmung des Vertragspartners. Ist also die Kündigung dem Vermieter frist und formgerecht zugegangen, so ist sie wirksam, ohne dass es einer Bestätigung des Vermieters bedarf.

Gruß

Joschi