Zustellung der Nebenkostenabrechnung

Hallo Ihr Lieben,

ich hätte da mal folgende Frage :

Man ist Ende April aus einer Wohnung ausgezogen und hat innerhalb einiger Wochen die Kaution auch wiederbekommen. Jedoch hat der Vermieter einfach 90,00 EUR bzgl. der Nebenkostenabrechnung abgezogen, die man aber bis zum heutigen Tage noch nicht zugeschickt bekommen hat. Man hat ihn bereits angeschrieben und ihm eine Frist gesetzt, welche er ebenfalls hat verstreichen lassen (30.06.). Bevor man ihn nun wieder anschreibt, obwohl man hierzu wohlmöglich gar kein Recht hat(er ist auch im Mieterschutzbund, vielleicht antwortet er ja nicht, weil er es einfach besser weiß?), nun meine Frage :

Wie lange hat ein Vermieter Zeit, einem Mieter die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen, wenn der Vermieter dem Mieter die Kosten bereits abgezogen hat?

Und da fällt mir gleich noch eine Frage ein :
Man hat zwar nur 6 Monate dort gewohnt aber auch wenn es wenig ist, muss der Vermieter nicht die Zinsen der Kaution ausbezahlen? Das Geld wurde nämlich auf ein Konto eingezahlt (laut seiner Aussage).

Wir sind nicht kleinlich, aber dieser Typ war einfach nur so ein Arsch, dass wir nun einfach auf unserem Recht bestehen und ihm nicht alles durchgehen lassen wollen.

Ich danke Euch schon einmal im Voraus!

LG
Brigitte

Hallo Brigitte,

Man ist Ende April aus einer Wohnung ausgezogen

du schreibst es zwar nicht dabei, aber ich gehe jetzt erst mal davon aus dass sich das ganze im Jahr 2011 zugetragen haben soll. Davon ausgehend ergibt sich folgendes.

Üblicherweise ( nicht immer, aber meistens ) läuft ein Abrechnungsjahr vom 01.01 bis 31.12. Der Vermieter hat in diesem Fall für die Abrechnung der Nebenkosten Zeit bis 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Siehe § 556 (3) BGB

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html

In dem oben genannten Fall würde das bedeuten dass der Abrechnungszeitraum am 31.12. 2011 beendet wäre. Danach hätte der Vermieter 12 Monate Zeit (also bis zum 31.12 2012) um die Abrechnung zu machen und dem Mieter auszuhändigen. Daran ändert auch ein vorzeitiger Auszug des Mieters nichts.

Da der Vermieter nicht verpflichtet ist zwischendurch eine Abrechnung der Nebenkosten vorzunehmen, müsste sich der ehemalige Mieter bis maximal Ende 2012 gedulden.

Gruß
Horst

Hallo Horst

Da der Vermieter nicht verpflichtet ist zwischendurch eine
Abrechnung der Nebenkosten vorzunehmen, müsste sich der
ehemalige Mieter bis maximal Ende 2012 gedulden.

Ja, aber netterweise hat der Vermieter ja trotzdem schon mal bis auf 90 Euro (nebst einiger Zinsen), die er bis zur Feststellung der NK-Endabrechnung zurückbehält, den größten Teil der Kaution zurückgezahlt. Also ich wäre nicht so generös als Vermieter und habe das auch in 25 Jahren als Mieter noch nie erleben dürfen - obwohl ich niemals juristisch haltlose Fristsetzungen an meine Vermieter verschickt habe.

Gruß
smalbop