Zustellung der Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

angenommen ein Mieter bekommt die Betriebs-/Nebenkostenabrechnung nicht bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Da der Mieter eine Gutschrift erwartet, will er an seinen Vermieter einen Brief mit folgendem ungefähren Inhalt senden " … Laut § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches „Vereinbarungen über Betriebskosten“ muss dem Mieter die Abrechnung der Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden …"
Welche Motivation sollte der Vermieter haben, auf so einen Brief zu reagieren, und dem Mieter die Betriebs-/Nebenkostenabrechnung zuzusenden ?

Hallo

Gar keine.
Besser wäre es darauf hinzuweisen, dass man evtl rechtl. Schritte einleitet oder NK Vorrauszahlung evtl kürzt, wegen angenommener zu hoher Abschläge- zinsloses Darlehen für den Vermieter
Vielleicht sollte man den V auch erst mal freundlich fragen, woran es denn klemmt, wenn es das 1. mal ist

LG
Der Mikesch

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