Hallo zusammen,
angenommen ein Mieter bekommt die Betriebs-/Nebenkostenabrechnung nicht bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums. Da der Mieter eine Gutschrift erwartet, will er an seinen Vermieter einen Brief mit folgendem ungefähren Inhalt senden " … Laut § 556 des Bürgerlichen Gesetzbuches „Vereinbarungen über Betriebskosten“ muss dem Mieter die Abrechnung der Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden …"
Welche Motivation sollte der Vermieter haben, auf so einen Brief zu reagieren, und dem Mieter die Betriebs-/Nebenkostenabrechnung zuzusenden ?