Hallo,
ein leidiges Thema, wann eine Willenserklärung als zugegangen gilt.
Gibt es bei der Zustellung durch Boten auch gewisse „Mindestvoraussetzungen“?
Ich habe zwar Empfehlungen gelesen, aber über die „Beweiskraft“ bzw. „Anforderungen“ einer Zustellung per Bote konnte ich nichts konkretes finden.
Eigentlich sollte der Bote schriftlich bestätigen, dass er den Inhalt des Schreibens gelesen, selbst einkuvertiert und am (Datumsangabe) um (und konkrete Zeitangabe?) in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen hat. Auch sollte er zumindest eine Kopie des Originalschreibens unterzeichnen.
Was aber, wenn man einen Brief erhält, der ein falsches Datum (21.12) ausweist, und nur auf dem Kuvert vermerkt ist „per Bote“? Der Brief ging aber ganz sicher erst zw. dem 24.12 nach 17 Uhr und dem 28.12. zu.
Hat man immer die A-Karte, wenn „Per Bote“ auf dem Kuvert steht? Keine Unterschrift des Boten, kein Name des Boten, keine Datumsangabe (und Zeitangabe?) des Einwurfes? Da hätte man ja keine Chance, sich gegen falsche Angaben zu wehren, wenn man nicht zufällig den Briefkasten regelmäßig von Nachbarn leeren lässt und diese jeden Brief in einem Protokoll felsthalten 
Das kann es ja eigentlich nicht sein. Erst recht nicht, wenn der Bote die Ehefrau des Willenserklärenden ist.
Wer klärt mich auf?
Danke vorab
TM
Hallo,
warum sollte ein Bote den Inhalt eines Schreibens lesen?
Hier werden als Boten schon mal Fahrer der Fahrbereitschaft eingesetzt - die geht der Inhalt des Schreibens überhaupt nichts an.
Wenn es sich bei dem zu überbringenden Schreiben um ein Schreiben handelt, das förmlich zugestellt werden muss, wird der Bote die Zustellung beurkunden müssen, also notieren, wann, wo und wie die Zustellung erfolgte
Gruß
HaWeThie
Interessant wird das Ganze erst in einem gerichtlichen Verfahren. Wenn der Empfänger der Zugang zu dem behaupteten Termin bestreitet, dann wird der Bote als Zeuge vernommen. Erst dann entscheidet sich, wie glaubwürdig dieser Bote ist und ob der Absender den Zugang zu dem fraglichen Termin nachweisen kann. Der Empfänger kann im gerichtlichen Verfahren auch Gegenbeweis führen.
Der Bote sollte besser den Inhalt des zustellenden Schreibens bestätigen können, weil in einem gerichtlichen Verfahren behauptet werden kann, es sei zwar etwas zugestellt worden, der Umschlag sei allerdings leer gewesen oder habe ein anderes Schreiben enthalten. In diesem Fall kann der Zusteller dann als Zeuge aussagen, dass er das Schreiben vor der Einkuvertierung gelesen hat und er auch ein bestimmtes Schreiben und nicht nur einen Umschlag zugestellt hat.
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Hallo,
Interessant wird das Ganze erst in einem gerichtlichen
Verfahren. Wenn der Empfänger der Zugang zu dem behaupteten
Termin bestreitet, dann wird der Bote als Zeuge vernommen.
Erst dann entscheidet sich, wie glaubwürdig dieser Bote ist
und ob der Absender den Zugang zu dem fraglichen Termin
nachweisen kann.
das ist soweit alles klar. Genau um den Beweis geht es mir ja. Reicht es da aus, dass der Zeuge das einfach behauptet?
Oder wird da von Gericht evtl. doch eine Dokumentation verlangt? Sonst wäre es dem Absender ja extrem einfach gemacht. Einfach „per Bote“ auf den Breif schreiben, falsches Datum, Brief einwerfen lassen, alles paletti und der Empfänger ist der Dumme.
Der Empfänger kann im gerichtlichen Verfahren
auch Gegenbeweis führen.
Und wie könnte so ein Gegenbeweis aussehen, außer durch eine gegenteilige Aussage? Es ist ja nicht immer jemand zugegen, wenn man den Briefkasten leert, also ist i.d.R. mit Gegenzeuge auch nichts.
Außerdem obliegt die Beweislast ja dem Absender. Ich kann ja schlecht einen Nichtzugang beweisen 
TM
Hallo,
Wenn es sich bei dem zu überbringenden Schreiben um ein
Schreiben handelt, das förmlich zugestellt werden muss, wird
der Bote die Zustellung beurkunden müssen, also notieren,
wann, wo und wie die Zustellung erfolgte
Nunja…immer diese verflixten Begrifflichkeiten…
Förmliche Zustellung: http://www.buzer.de/gesetz/2562/b7196.htm
Zustellungsurkunde: http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde
Bote: http://de.wikipedia.org/wiki/Bote#Juristischer_Begriff
Beurkundung: http://de.wikipedia.org/wiki/Beurkundung
TM
Hallo,
Interessant wird das Ganze erst in einem gerichtlichen
Verfahren. Wenn der Empfänger der Zugang zu dem behaupteten
Termin bestreitet, dann wird der Bote als Zeuge vernommen.
Erst dann entscheidet sich, wie glaubwürdig dieser Bote ist
und ob der Absender den Zugang zu dem fraglichen Termin
nachweisen kann.
das ist soweit alles klar. Genau um den Beweis geht es mir ja.
Reicht es da aus, dass der Zeuge das einfach behauptet?
Oder wird da von Gericht evtl. doch eine Dokumentation
verlangt? Sonst wäre es dem Absender ja extrem einfach
gemacht. Einfach „per Bote“ auf den Breif schreiben, falsches
Datum, Brief einwerfen lassen, alles paletti und der Empfänger
ist der Dumme.
Nur der Hinweis auf dem Schreiben genügt nicht, wenn der Empfänger den Zugang bestreitet. Der Zeuge wird im Bestreitensfall vor Gericht aussagen müssen, wann er den Brief eingeworfen hat.
Der Empfänger kann im gerichtlichen Verfahren
auch Gegenbeweis führen.
Und wie könnte so ein Gegenbeweis aussehen, außer durch eine
gegenteilige Aussage? Es ist ja nicht immer jemand zugegen,
wenn man den Briefkasten leert, also ist i.d.R. mit Gegenzeuge
auch nichts.
Außerdem obliegt die Beweislast ja dem Absender. Ich kann ja
schlecht einen Nichtzugang beweisen 
Den Nichtzugang kann man beispielsweise dadurch beweisen, indem man ausführt, man sei zu dem betreffenden Zeitpunkt gar nicht zu Hause und Person X hat den Briefkasten geleert. Person X sagt vor Gericht aus, es sei kein derartiger Brief im Briefkasten gelegen. Selbst wenn kein Zeuge vorhanden ist, prüft das Gericht, wie glaubwürdig die Aussage des Briefempfängers ist, der einen Zugang bestreitet und wägt ab, wie glaubwürdig die Ehefrau des Erklärenden ist. In solchen Fällen ist die geschickte Befragung der Zeugen gefragt, denn oft wissen die Pseudo-Boten nicht einmal, was am Briefkasten angebracht war oder wo sich der Briefkasten im Haus überhaupt befindet.
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