Hallo,
ist es erlaubt eine Rechnung per einem URL in einem Email zuzustellen? Die Rechnung wird dann nicht dem Email beigelegt, sondern wird auf einem Server abgelegt und im Email liegt dann nur das Link zu dieser Datei auf dem Server.
Für micht klingt es nicht ganz valide: Das Dokument wird solange nicht zugestellt bleiben bis die Datei vom Vertragspartner runtergeladen wurde. Und ob er das muss (runterladen), bin ich nicht sicher. Der Vertragspartner soll dann im Prinzip hinter der Rechnung noch laufen.
Danke!
Meine O2-Rechnungen kommen alle per Link im Mail
OWT
Gruß Michael
Ja, das kenne ich auch und finde es gar nicht gut. Allerdings nutzt O2 meist das Lastschriftverfahren, deswegen ist es in der Praxis weniger wichtig, ob man die Rechnung sieht oder nicht. Die haben auch ein Online-Kundenbereich, vielleicht ist es in den AGB so beschrieben.
Hallo,
ich erkenne hier kein Verstoß gegen Gesetze oder Richtlinie und wer „seiner Rechnung nicht nachlaufen will“, muss mit dem Vertragspartner eine andere Form der Zustellung wählen; vermutlich aber dürfte das bisherige Procedere in den AGB’s geregelt sein.
lG