Zustellung Nebenkosten-Abrechnung 2009

Hallo,

angenommen, ein Mieter hat die Nebenkostenabrechnung für 2009 (Abrechnung 1.1.-31.12.) nicht erhalten. Diese hätte ihm bis 31.12.2010 aber zugehen müssen, soweit ich weiß.

Der Vermieter ist in der Beweispflicht, diese zugestellt zu haben und erklärt im Jahr 2011, die Abrechnung mit Zeugen Anfang 2010 in den Briefkasten des Mieters eingeworfen zu haben.

Nun meine Frage: Muss der Mieter, obwohl er die Abrechnung nie bekommen hat, den entstandenen Nachzahlungsbetrag aus 2009 im Jahr 2011 noch zahlen? Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung ist ebenfalls nicht eingegangen.

Hi,

Nun meine Frage: Muss der Mieter, obwohl er die Abrechnung nie
bekommen hat, den entstandenen Nachzahlungsbetrag aus 2009 im
Jahr 2011 noch zahlen? Eine Mahnung oder Zahlungserinnerung
ist ebenfalls nicht eingegangen.

wenn der VM den Zugang beweisen kann, ja. Letztendlich würde ein Gericht entscheiden, ob es die Zeugen für glaubwürdig hält oder nicht.

ABER: Was spricht eigentlich dagegen, wenn man die Nebenkosten bezahlt, schließlich hat man die angefallenen Kosten ja auch verursacht und da sollte es doch eigentlich selbstverständlich sein, daß man dann auch dafür bezahlt.

Gruß
Tina