Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Dem Mieter wurde die Nebenkostenabrechnung für 2002 im Dezember 2003 per Einschreiben zugestellt (also noch fristgerecht). Leider konnte der Mieter aber nicht angetroffen werden bzw. verweigerte die Annahme. Wenn ich jetzt die Nebenkostenabrechnung erneut zustellen lasse, ist ja die Frist verstrichen. Was zählt denn jetzt? Der erste fristgerechte Versuch (Einschreibebeleg ist vorhanden)? Ich kann ja nichts dafür, wenn der Mieter das Einschreiben nicht annimmt, bzw. nicht anzutreffen ist. Wie komme ich denn jetzt an das Geld?
Thomas