Zustellung von Rechnungen - Verjährung

Hallo Experten!

Angenommen Frau X. zieht um.

In der neuen Wohnung käme nun ein Brief an (kein Einschreiben), in dem eine Rechnung zu einer länger zurückliegenden Sache liegt.

Diese Forderung ist mittlerweile verjährt.

Der Versender Y gibt an, dass er schon vor einiger Zeit (vor Ablauf der Verjährungsfrist) ein Einschreiben an die alte Adresse geschickt hätte, der Brief aber zurück gekommen wäre.

Gilt für die Verjährung hier der erste Zustellversuch oder die tatsächliche Zustellung? Das heisst: Müsste Frau X in diesem Fall die Rechnung noch begleichen?

Vielen Dank vorab!

Freundliche Grüße
Susa

Diese Forderung ist mittlerweile verjährt.

Dann ist alles klar.

Der Versender Y gibt an, dass er schon vor einiger Zeit (vor
Ablauf der Verjährungsfrist) ein Einschreiben an die alte
Adresse geschickt hätte, der Brief aber zurück gekommen wäre.

Eine Hemmung der Verjährung trat nicht ein.

Gilt für die Verjährung hier der erste Zustellversuch oder die
tatsächliche Zustellung? Das heisst: Müsste Frau X in diesem
Fall die Rechnung noch begleichen?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ist dies erfüllt muss Frau X keine Rechnung mehr begleichen.

Weiteres zum Thema: http://www.ra-kotz.de/verjaehrungsregelungen.htm

Hallo Susa.

Aus persönlichem Interesse eine weitgehend unjuristische und wertungsfrei gemeinte Frage: Fühlst Du Dich dem vergesslichen(?) Gläubiger gegenüber moralisch zur Begleichung Deiner verjährten Schuld verpflichtet?

Gruß,
Zeh_14