Hinsichtlich postalischer Zustellung gibt es offensichtlich einhellige rechtliche Meinungen. Bei der Übersendung von fristgerechten Dokumenten hat eine Zustellung „in die Macht des Empfängers“ erfolgen. Insbesondere über die Zustellung von Kündigungen eines Arbeitnehmers ist viel eindeutige Information zu finden. Hier heißt es immer wieder, dass z.B. ein Einschreiben, das bei Abwesenheit des Empfängers, bei der Post zur Abholung hinterlegt, erst mit Abholung als zugestellt gilt und, sollte dies erst nach Fristablauf geschehen sein, als nicht fristgerecht rechtlich bewertet wird.
Gilt dies auch für sonstige Verträge und Kündigungen?
Zum Beispiel…
…Kündigung Handyvertrag, Abonnement etc.
…Kündigung zwischen vertraglich gebundenen Geschäftspartnern
…Kündigung sich automatisch verlängernder Verträge
…fristgerechter Vertragsabschluss, um Vorteile gewährt zu bekommen
Wer kann hierzu - möglichst mit Beispielen, Quellen oder Kompetenz - sein Wissen preisgeben? Klar, rechtlich unverbindlich
Gilt dies auch für sonstige Verträge und Kündigungen?
Zum Beispiel…
…Kündigung Handyvertrag, Abonnement etc.
…Kündigung zwischen vertraglich gebundenen Geschäftspartnern
…Kündigung sich automatisch verlängernder Verträge
Grundsätzlich gilt das von dir Gesagte für alle sog. Willenserklärungen und damit für diese Beispiele.
…fristgerechter Vertragsabschluss, um Vorteile gewährt zu
bekommen
Was du damit meinst, weiß ich nicht. Ein Vertragsabschluss ist ein Einvernehmen und keine einseitige Erklärung. Für die Frage des Zugangs der Willenserklärungen, die den Vertrag ausmachen, nämlich Antrag und Annahme, gilt aber dasselbe wie oben.
Eine Ausnahme gibt es z.B. beim Verbraucher-Widerrufrecht. Leider weiß ich gerade nicht, wo das steht.
Hier heißt es immer wieder, dass z.B.
ein Einschreiben, das bei Abwesenheit des Empfängers, bei der
Post zur Abholung hinterlegt, erst mit Abholung als zugestellt
gilt und, sollte dies erst nach Fristablauf geschehen sein,
als nicht fristgerecht rechtlich bewertet wird.
Echt? Das hieße doch aber, dass eine Kündigung bloß nicht abgeholt werden brauchte, um entsprechend unwirksam zu sein? Oder zumindest mit etwas Verzögerung, um knappe Zeitgenossen um ihre Fristeinhaltung zu bringen? Viele Unternehmen lagern ihre Post ja ein paar Tage in Postfächern. Oder verstehe ich das falsch?
Hi, danke für den Hinweis. Solche Schlagworte zum Suchen muss man erstmal kennen
Wenn ich das richtig verstehe, kann ein Unternehmen sich also nicht einfach durch nicht Abholen absichtlich drücken, da hier Arglist angenommen würde und eine Zugangsvereitelung vorläge. Es kann aber wohl die Praxis pflegen, Post z.B. einmal pro Woche gesammelt abzuholen, und damit ganz knappen Kündigern einen Strich durch die Rechnung machen, weil das Schreiben z.B. durch das normale wöchentliche Lagern nach der Kündigungsfrist ankommt? Habe ich es jetzt?
Wenn ich das richtig verstehe, kann ein Unternehmen sich also
nicht einfach durch nicht Abholen absichtlich drücken, da hier
Arglist angenommen würde und eine Zugangsvereitelung vorläge.
Es kann aber wohl die Praxis pflegen, Post z.B. einmal pro
Woche gesammelt abzuholen, und damit ganz knappen Kündigern
einen Strich durch die Rechnung machen, weil das Schreiben
z.B. durch das normale wöchentliche Lagern nach der
Kündigungsfrist ankommt? Habe ich es jetzt?
es kommt auf den einzelfall an. wenn die absicht dahinter steckt, kündigungen zu spät zu bekommen, wird das so wohl nichts werden. wenn es aber immer so gemacht wird (was ich einfach nicht glaube - bestellungen will man ja schließlich auch schnell bekommen) kann es anders laufen.
ist aber nicht eine frage von arglist, sondern von „treu und glauben“. http://www.grundeigentum-verlag.de/ge-02.03-f.php3?i…
und noch was: ich bin kein anwalt. also vorsicht, wenn du dich auf meine antworten berufen willst.
Danke dir für deine Ausführungen, hat mich ein Stück schlauer gemacht
und noch was: ich bin kein anwalt. also vorsicht, wenn du dich
auf meine antworten berufen willst.
Hehe, nee, hatte mich tatsächlich nur beim Mitlesen interessiert, weil mir das so vorher nicht bewusst war. Und ist gut zu wissen, wenn man das nächste Mal einen Mobilfunkvertrag kündigt. Bei Vodafone hatte mir z.B. mal wer gesagt, dass die Post aus den Postfächern nicht jeden Tag abgeholt wird.