Folgende Annahme:
Ein Telekomkunde versäumt es seine Rechnung rechtzeitig zu bezahlen und bekommt daraufhin eine Mahnung. Er überprüft nicht den Betrag und übersieht, dass nur der Telekom-Anteil angemahnt wird, welchen er dann auch bezahlt. Daraufhin bekommt er von mehreren Telefongesellschaften ebenfalls Mahnungen, die er auch bezahlt. Wiederum überprüft er nicht, ob alle Forderungen der Orginalrechnung abgegolten sind.
Knapp ein Jahr später Bekommt er von einem Inkassobüro eine Mahnung über einen noch ausstehenden Betrag. Die Mahngebühren machen hierbei das ca. 4fache der Telefonrechnung aus. Dies hält der Kunde für überhöht und verlangt per Mail eine Aufschlüsselung der Gebühren. Eine Antwort auf diese Mail erhält er nicht. Auf eine weitere Mail erhält er dann die Antwort, die angeforderte Aufschlüsselung sei dem Kunden per post zugesandt worden. Daraufhin bezahlt der Kunde die Telefonkosten und schreibt wiederum eine Mail, dass ihm kein Brief zugegangen sei und er bis zum Erhalt einer Aufschlüsselung von der Zahlung der Mahngebühren absehen werde. Er erhält einen Brief, in dem sein aktueller Schuldenstand abzüglich des gezahlten Betrages aufgeführt ist. Eine Aufschlüsselung erhält er weiterhin nicht.
Mehrere Monate später bekommt er einen Anruf, in dem er letzmalig aufgefordert wird, die ausstehenden Schulden zu bezahlen. Diese sind mitlerweile auf das Doppelte angestiegen, weil er angeblich mehrere Male erneut angemahnt wurde und dabei jedes mal eine Mahnstufe weitergerutscht ist. Allerdings sind ihm keine weiteren Mahnungen zugegangen. Wärend dem Telefonat wird ihm dann erklärt, dass sich die Mahnkosten über die Anwaltstarife errechnen (25€ bis 300€ Streitwert). Daraufhin bezahlt er die ursprünglichen Mahngebühren in Höhe von ca. 40€. Er möchte aber keine weiteren 40€ für Mahnungen bezahlen, die er nie erhalten hat.
Nun meine Frage:
Was für Möglichkeiten hat er? Einen Rechtsstreit vor Gericht kann er sich nicht leisten. Er würde aber eidesstattlich versichern, nach der Aufstellung seiner aktuellen Schulden nach bezahlung der Telefonrechnung keine weiteren Mahnungen erhalten zu haben.
