Zustellungen von Mahnungen strittig

Folgende Annahme:
Ein Telekomkunde versäumt es seine Rechnung rechtzeitig zu bezahlen und bekommt daraufhin eine Mahnung. Er überprüft nicht den Betrag und übersieht, dass nur der Telekom-Anteil angemahnt wird, welchen er dann auch bezahlt. Daraufhin bekommt er von mehreren Telefongesellschaften ebenfalls Mahnungen, die er auch bezahlt. Wiederum überprüft er nicht, ob alle Forderungen der Orginalrechnung abgegolten sind.

Knapp ein Jahr später Bekommt er von einem Inkassobüro eine Mahnung über einen noch ausstehenden Betrag. Die Mahngebühren machen hierbei das ca. 4fache der Telefonrechnung aus. Dies hält der Kunde für überhöht und verlangt per Mail eine Aufschlüsselung der Gebühren. Eine Antwort auf diese Mail erhält er nicht. Auf eine weitere Mail erhält er dann die Antwort, die angeforderte Aufschlüsselung sei dem Kunden per post zugesandt worden. Daraufhin bezahlt der Kunde die Telefonkosten und schreibt wiederum eine Mail, dass ihm kein Brief zugegangen sei und er bis zum Erhalt einer Aufschlüsselung von der Zahlung der Mahngebühren absehen werde. Er erhält einen Brief, in dem sein aktueller Schuldenstand abzüglich des gezahlten Betrages aufgeführt ist. Eine Aufschlüsselung erhält er weiterhin nicht.

Mehrere Monate später bekommt er einen Anruf, in dem er letzmalig aufgefordert wird, die ausstehenden Schulden zu bezahlen. Diese sind mitlerweile auf das Doppelte angestiegen, weil er angeblich mehrere Male erneut angemahnt wurde und dabei jedes mal eine Mahnstufe weitergerutscht ist. Allerdings sind ihm keine weiteren Mahnungen zugegangen. Wärend dem Telefonat wird ihm dann erklärt, dass sich die Mahnkosten über die Anwaltstarife errechnen (25€ bis 300€ Streitwert). Daraufhin bezahlt er die ursprünglichen Mahngebühren in Höhe von ca. 40€. Er möchte aber keine weiteren 40€ für Mahnungen bezahlen, die er nie erhalten hat.

Nun meine Frage:
Was für Möglichkeiten hat er? Einen Rechtsstreit vor Gericht kann er sich nicht leisten. Er würde aber eidesstattlich versichern, nach der Aufstellung seiner aktuellen Schulden nach bezahlung der Telefonrechnung keine weiteren Mahnungen erhalten zu haben.

Hallo, (

Guten Morgen!

Nur soviel:

Einen Rechtsstreit vor Gericht
kann er sich nicht leisten.

Ach, aber er konnte sich leisten, überhöhte Inkassokosten zu
begleichen? Lebt er nicht in Deutschland? Was glaubt er denn,
was so ein Rechtstreit bei einem Streitwert bis € 300,-
kostet? Hat er schon mal was von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe
gehört?

Hallo Timi! :smile:
Das Säumnis hat der Kunde ja eingesehen, daher hat er nun ja auch die eigentlichen Mahnkosten bezahlt. Die erhöhung der Mahnkosten hatte ja aber den Grund, das der Kunde von dem Inkassobüro lediglich wissen wollte, wie die sich die Kosten zusammensetzen, diese ihm jedoch keine Auskunft erteilt haben. Der Kunde hat daraufhin auf eine Antwort des Unternehmens gewartet, welches jetzt behauptet, ihn weitere Male gemahnt zu haben.
Kurz, die Gebühren für die erhaltene Mahnung ist nun nach Klärung der Zusammensetzung der Kosten bezahlt, lediglich weitere Kosten für angeblich zugestellte Mahnungen sind noch strittig.

Gruß Arcanus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Sehr mutig, solche konkreten Ratschläge zu geben, ohne den Fall wirklich zu kennen. Man könnte auch sagen: einfach unseriös

Gruß
Tom

Hallo,

Rechnungen sind zu bezahlen, wer das versäumt braucht sich nicht wundern wenn weitere Kosten entstehen.

LG Timi

Hallo!

Und was veranlasst dich zu wissen, dass sämtliche der dir nicht bekannten Rechnungen zu Recht gestellt wurden, die Forderungen bestehen, keine Verjährung vorliegt, keine Einrede etc.?

Übrigens: Forderungen sind zu bezahlen, nicht aber Rechnungen. Nur weil man eine Rechnung bekommt, heißt das noch nicht, dass man sie auch zahlen muss.

Gruß
Tom

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@Timi: genau das ist eben der Punkt, dass der Kunde der Meinung ist, die Forderungen der zusätzlichen Mahngebühren seien nicht berechtigt, da ihm keine weiteren Mahnungen zugegangen sind. Und nun ist eben die Frage, reicht die Behauptung des Inkassobüros, dass weitere Mahnungen zugasandt wurden, aus als Grundlage für die Forderungen oder müssen die die Zustellung derselben irgendwie beweisen? Dem Kunde wird es wohl kaum möglich sein, zu beweisen, etwas nicht erhalten zu haben.

Und die lange Zeit, in der der Kunde nicht gezahlt hat, ist eben damit zu begründen, dass er eine genauere Aufschlüsselung der Mahngebühren gefordert hat und dem Unternehmen mitgeteilt hat, bis zum Erhalt einer solchen mit der Bezahlung warten zu wollen. Die klaren und unbestrittenen Forderungen der Telefonrechnung wurden ja gleich nach Erhalt der Mahnung bezahlt, nur eben die Höhe der Mahngebühren war dem Kunde nicht nachvollziebar.
Kurze Zeit vorher hatte er nämlich von einem anderen Unternehmen eine Mahnung eines Inkassobüros erhalten und da war die Forderung deutlich höher, die Mahnkosten aber wesentlich niedriger.
Diese Mahnung stellte sich allerdings als nicht gerechtfertigt aus, der Betrag war schon bar im Laden bezahlt, das Unternehmen hatte aber versäumt, diesen auch richtig zu verbuchen. dies nur am rande als Begründung, warum der Kunde sich über die Höhe der Mahngebühren wunderte und diese aufgeschlüsselt haben wollte.

Die Frage ist eben, wer hat die Beweislast. Muss das Inkassobüro beweisen, dass dem Kunden die Mahnungen zugegangen sind und damit die nun höheren Mahnkosten berechtigt sind oder hat der Kunde zu beweisen, dass er keine weiteren Mahnungen erhalten hat?
Was wäre, wenn zwar weitere Mahnungen verschickt worden wären, diese aber nie beim Kunden angekommen sind (auf dem Postweg verloren gegangen)?
Oder sind weiter Mahnungen völlig unrelevant und das Unternehmen kann nach einer gewissen Zeit die Mahngebühren selbst ohne versenden weiterer Mahnungen erhöhen?
Und wie verhält es sich, wenn sich der Zahlungsverzug daraus ergibt, dass der Kunde eben eine Aufschlüsselung der Gebühren verlang hat, diese aber nie bekommen hat (versandt wurde ebenfalls angeblich eine)?

Gruß Arcanus

PS: über die Aussagen anderer und deren Seriosität hier zu steiten bringt mich auch nicht weiter.

Hallo nochmal,

bisher haben wir über einen hypothetischen Fall gesprochen, der so oder ähnlich aufgetreten sein könnte. Um deine Fragen genau zu beantworten sind aber auch genau gestellte Fragen erforderlich.

@Timi: genau das ist eben der Punkt, dass der Kunde der
Meinung ist, die Forderungen der zusätzlichen Mahngebühren
seien nicht berechtigt, da ihm keine weiteren Mahnungen
zugegangen sind.

Um allgemein zu bleiben: Es ist unerheblich ob Mahnungen zugegangen sind, weil das Unternehmen gar nicht verpflichtet gewesen wäre zu mahnen.
Konkret wäre zu fragen woraus sich den diese Mahnkosten zusammen setzen sollen. Wenn da natürlich steht „1. Mahnung Gebühr xy, 2. Mahnung Gebühr xy“ usw. und diese Mahnungen alle nicht gekommen sind wäre der Kunde hier natürlich im Recht, dass die Kosten unbegründet sind. Hier ist allerdings die Frage wer Recht bekommt und nicht wer Recht hat.

Und nun ist eben die Frage, reicht die
Behauptung des Inkassobüros, dass weitere Mahnungen zugasandt
wurden, aus als Grundlage für die Forderungen oder müssen die
die Zustellung derselben irgendwie beweisen? Dem Kunde wird es
wohl kaum möglich sein, zu beweisen, etwas nicht erhalten zu
haben.

S.o. Recht haben und Recht bekommen. Prinzipiell muss das Inkassobüro nachweisen, dass die Mahnungen angekommen sind. Jetzt nimm mal eine Szene vor Gericht, die Vertreter des I.büros geben an mehrere Mahnungen verschickt zu haben. Ja, ab und an kommt mal ein Brief nicht an, aber sehr unwahrscheinlich, dass das bei mehreren Briefen an den gleichem Empfänger passiert. Das I.büro würde also höchstwahrscheinlich Recht bekommen. (Meine Meinung, bevor wieder irgendwer daherkommt…)

Und die lange Zeit, in der der Kunde nicht gezahlt hat, ist
eben damit zu begründen, dass er eine genauere Aufschlüsselung
der Mahngebühren gefordert hat und dem Unternehmen mitgeteilt
hat, bis zum Erhalt einer solchen mit der Bezahlung warten zu
wollen.

Man hätte zwischendurch auch noch mal anrufen können?

Die Frage ist eben, wer hat die Beweislast. Muss das
Inkassobüro beweisen, dass dem Kunden die Mahnungen zugegangen
sind und damit die nun höheren Mahnkosten berechtigt sind oder
hat der Kunde zu beweisen, dass er keine weiteren Mahnungen
erhalten hat?

S.o. Recht haben / Recht bekommen.

PS: über die Aussagen anderer und deren Seriosität hier zu
steiten bringt mich auch nicht weiter.

Wenn du eine wirklich verbindliche Aussage zu deinem speziellen Fall möchtest rate ich dir zum Termin bei einem Anwalt.

LG Timi

Hallo,

Und was veranlasst dich zu wissen, dass sämtliche der dir
nicht bekannten Rechnungen zu Recht gestellt wurden, die
Forderungen bestehen, keine Verjährung vorliegt, keine Einrede
etc.?

im Ausgangsbeitrag stand, dass die Rechnung nicht bezahlt wurde. Dass die Forderungen sich auf diese Rechnung begründen habe ich einfach mal vorausgesetzt, weil es ansonsten blödsinnig gewesen wäre von dieser Rechnung zu sprechen und Dummheit möchte ich dem Fragesteller einfach mal pauschal nicht unterstellen.

Übrigens: Forderungen sind zu bezahlen, nicht aber Rechnungen.
Nur weil man eine Rechnung bekommt, heißt das noch nicht, dass
man sie auch zahlen muss.

S.o. die Rechnung war wohl berechtigt. Ist klar, dass unberechtigte Forderungen nicht beglichen werden müssen aber der Fragesteller hat ja selbst eingeräumt, dass die Rechnung berechtigt war.

Man kann aber auch Korinthenkacker spielen.

LG Timi