Inwieweit hat der Arbeitnehmer bei einem momentan unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Laufzeit momentan schon 9 Monate) Mitspracherecht bei der Wahl von einem neuen Arbeitsplatz zur Arbeitnehmerüberlassung.
bei einem Leiharbeitsvertrag bedarf es keiner nochmaligen Zustimmung vor der konkreten Überlassung. Die Zuweisung eines neuen Fremdfirmenarbeitsplatzes erfolgt dann einseitig durch den Arbeitgeber kraft Weisungsrecht. Dieses hat er – wie sonst auch – in den Schranken billigen Ermessens (§ 106 S. 3 GewO) auszuüben. Schikanöse oder maßregelnde (Straf-)Abordnungen sind gem. § 612a BGB nicht gestattet.
Wenn ich das richtig verstehe heißt das auch, ich müsste auch akzeptieren an einen Arbeitspltz verliehen zu werden, der z.B. 50km oder auch mehr von meinem Wohnort entfernt ist.
Momentan bin ich an einen Arbeitgeber verliehen, der bei mir ums Eck ist (5-10min mit dem Fahrrad) und unter der Vorraussetzung habe ich damals den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterschrieben.