Zustimmung auf Akteneinsicht

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Ex-Freund, wir waren nicht verheiratet, und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere heute 12j. Tochter. Nun möchte ich Akteneinsicht bei einer Kindertherapeutin haben, die unsere Tochter für eine lange Zeit therapierte. Muß ich dazu die Zustimmung des Kindesvaters haben oder reicht es aus, dass auch ich Sorgeberechtigt bin? Ich meine, kann ich auch ohne Zustimmung des Vaters Akteneinsicht verlangen?

GLG und vielen lieben Dank im voraus.

Lydia

Hallo Lydia,
das gemeinsame Sorgerecht bei einer 12j. Tochter bedingt, dass beide ihr Einverständnis geben müssen - denke ich - ich bin aber Psychologin und kann keine verbindliche Rechtsauskunft geben.
" therapierte " heißt nicht mehr aktuell therapiert? Dann könnte es sein, dass sie Akteneinsicht erhalten…
Eigentlich - wenn 12 Jahre - würde ich das Einverständnis der Tochter wollen, bevor ich deren Akte einsehe, sonst ist ihr Vertrauensverhältnis vollkommen ruiniert…

Gruß Petra Dahl

Liebe Ratsuchende,
da Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, steht Ihnen
auch meiner Meinung nach die Einsicht in die vor-
handenen Akten zu.

MfG silberfuchs56

Lieber silberfuchs56,

ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe. Das ich ein Recht auf Akteneinsicht habe, davon bin ich ausgegangen. Primär ging es mir eigentlich darum, kann ich einfach so Akteneinsicht fodern oder benötige ich die Zustimmung des Kindsvaters? Ich sehe zwar kein Problem darin den Vater um Erlaubnis zufragen, wollte es aber schneller und einfacher haben. (Entfernung zum Vater)Aber ich denke mal, ich hole mir das Einverständnis und ich kann auf Nummer sicher gehen.

Einen schönen und erholsamen Abend noch.

Lydia

Liebe Petra

ganz lieben Dank für die schnelle Antwort. Meine Tochter wird seit langer Zeit nicht mehr von dieser Frau therapiert, ich will nur noch Akteneinsicht haben um diesen Fall endlich abschließen zukönnen. Lange Geschichte. (www.pseudo-memories.de)IchIch) meine, es wäre kein Problem das Einverständnis vom Vater zubekommen aber ohne ginge es schneller und einfacher. Aber ich denke mal, bevor ich ein Hin und Her habe, hole ich mir das Einverständnis des Vaters und ich kann auf Nummer Sicher gehen. Trotzdem vielen Dank und einen schönen und erholsamen Abend noch.
Herzliche Grüße Lydia

Hallo Lydia,
ich kann Deinen Wunsch nach einem Abschluss verstehen, aber bedenke den Vertrauensmmißbrauch an deiner Tochter. Therapie ist ein geschützter Rahmen!
Hole Dir Ihr Einverständnis vorher ein…
Gruß Petra

Hallo Petra,

vielen lieben Dank für die Antwort.
Ich habe selbstverständlich mit meiner Tochter darüber gesprochen, ich würde nie meine Tochter hintergehen, und sie selbst hat kein Problem damit.Sie weiß auch, dass sie, sofern ich in die Akten einsehen kann, dass sie sie noch nicht zu lesen bekommt, falls sie auf die Idee kommen sollte. Nachgefragt hatte sie noch nicht aber sie ist noch zu jung mit ihren 12 Jahren. Sie kennt meine Ansicht und es ist OK für sie. Gott sei Dank hat sie keinen Schaden erlitten, sie ist zufrieden, ausgeglichen und glücklich, da sie niemanden aus der Familie verloren hat. Weder ihren Vater, ihre Mutter noch ihren Stiefvater, mein Ehemann. Schließlich waren wir ja alle nach Ansicht dieser Frau Täter wenn auch, so wie ich, nur passiv. Sie liebt alle sehr und hat auch ein super Verhältnis zu allen. Damals bei dieser Therapie war sie noch sehr klein und hat es zwar nicht verdrängt was diese Frau ihr einreden wollte aber sie weiß das sie daran keine Schuld trägt und somit braucht sie auch kein schlechtes Gewissen haben. Wir haben sehr oft und ausführlich darüber geredet und meine Tochter kann es heute selbst nicht verstehen warum Menschen, die Kindern und Familien HELFEN sollen, soetwas machen. Ich verstehe es schon, da ich mich viele Jahre mit diesem Thema beschäftigt habe und es immer noch tu. Begreifen kann ich es aber immer noch nicht. Es gibt soviele Beispiele in Deutschland, die bekanntesten sind der Montessori-Fall oder der Wormser Prozess. Und wenn man im Gegensatz dazu den aktuellsten Fall dazu nimmt, wo eben ein 11j. Mädchen in Hamburg an einer Überdosis Metahadon gestorben ist und man aus den Medien erfährt in was eine Familie das Jugendamt seine Schützlinge in Obhut gibt… Da fehlen einen die Worte. Nur das die Mittäter nie zur Verantwortung gezogen werden. Sorry, ich könnte mich ewig zu diesem Thema auslassen weil es mich immer noch verrückt macht wenn ich soetwas sehe.

Trotzdem ganz lieben Dank noch mal und ich weiß auch, dass nicht alle Therapeuten diesen Fanatismus in sich tragen sondern trotz all dem Leid mit denen die Klienten zu einem kommen niemals die Objektivität verlieren. Dafür haben sie meine Bewunderung, ehrlich. Ich habe keine Abneigung gegen Therapeuten, bin ja selbst in Behandlung. Ich bin halt nur sehr vorsichtig geworden.

GLG und einen schönen Abend noch.

Lydia

Liebe Lydia,
es sollte dann aber ein Sorgerechtsnachweis
mitgeführt werden.

MfG silberfuchs56

Hallo silberfuchs56,

selbstverständlich würde ich ein Sorgerechtsnachweis vorlegen.

LG und einen schönen Abend noch.

Hallo,

bei der Therapeutin nachfragen.

Gruß