Zustimmung bei einem Aufhebungsvertrag ?

Liebe/-r Experte/-in,

mein Arbeitgeber hat mir einen Angebot für einen Aufhebungsvertrag unterbreitet und dabei offensichtlich den zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat getroffenen Sozialplan in einigen Punkten außer Acht gelassen.

Muß der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören bzw. dessen Zustimmung einholen wenn er einem Mitarbeiter ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag unterbreitet ?

Wenn ja, muß ich dann über die Anhörung des Betriebsrates informiert werden ?

Vielen Dank

Nein, bei einer Aufhebungsvereinbarung hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht und muß nicht vorher angehört werden. Sie können sich aber auf den abegeschlossenen Sozialplan berufen und dessen Einhaltung fordern. Wenn der Arbeitgeber sich da weigert, könnten Sie dann den Betriebsrat um Unterstützung bitten.

Hallo Matze,
der Betriebsrat muss nur bei Kündigungen angehört werden. Legt er dann Widerspruch ein, muss der betroffene Arbeitnehmer darüber vom Arbeitgeber informiert werden.
Bei Aufhebungsverträgen hat der Betriebsrat keinerlei Mitbestimmung.
Solltest Du keine neue Arbeitsstelle haben, rate ich dringend von einem Aufhebungsvertrag ab, er hat Konsequenzen beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Wenn Du Vertrauen zum Betriebsrat hast (naja, scheint ja nicht der Fall zu sein, sonst würdest Du deine Frage nicht in diesem Forum stellen) hol Dir da nochmals Rat.
Ich persönlich würde auf eine Kündigung zu den Konditionen des Sozialplans bestehen. Aber das musst du natürlich selbst entscheiden.
Gruß
Brigitte

Hallo
Anhörung des BR bei Aufhebungsvertragsangebot NEIN.
Info dann wenn Sie den annehmen.
Ausnahme es handelt sich um Aufhebungsvertrag nach Sozialplan, dann kann Klausel im Sozialplan sein.

Unbedingt mit dem Angebot zum BR gehen und klären.

So wie das klingt, ist das kein Aufhebungsvertrag nach Sozialplan.

Das versuchen Arbeitgeber gerne mal.

Gruß RGK

Hallo,

nein, eine Anhörungsplicht des BR bei Aufhebungsverträgen gibt es nicht, es sei denn das Unternehmen hätte eine entsprechende Betriebsvereinbarung.(Müsste der Betriebsrat aber wissen)

Oft dient der Aufhebungsvertrag dazu sich schnell und kostengünstig von Mitarbeitern zu trennen und das erste Angebot ist meist auch nicht das beste.

Machen Sie einen Gegenvorschlag der IHRE Vorstellungen berücksichtigt.

Nicht voreilig unterschreiben, die Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag nimmt Ihnen entgültig ihren Arbeitsplatz.

Lassen Sie sich beraten (Betriebsrat7Gewerkschaft/Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Viel Erfolg !!

Ein Aufhebungsvertrag muss nicht mitbestimmt werden. Er stellt eine individuelle Vereinbarung zwischen AG und AN dar. Stellt er einen Nachteil gegenüber dem Sozialplan dar, würde ich ihn nicht unterschreiben.

Nein, wenn es ein Auflösungsvertrag (freiwillig) ist, dann ist der BR draußen, leider…

Hallo,

Liebe/-r Experte/-in,

mein Arbeitgeber hat mir einen Angebot für einen
Aufhebungsvertrag unterbreitet und dabei offensichtlich den
zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat getroffenen
Sozialplan in einigen Punkten außer Acht gelassen.

Probieren kann man es ja mal.

Muß der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören

Bei Aufhebungsvertrag NEIN

bzw. dessen
Zustimmung einholen wenn er einem Mitarbeiter ein Angebot für
einen Aufhebungsvertrag unterbreitet ?

Nein,

Wenn ja, muß ich dann über die Anhörung des Betriebsrates
informiert werden ?

Vielen Dank

&Tschüß

Hallo,

nein, ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Dir und dem Arbeitgeber. Der Betriebsrat hat damit nichts zu tun, ggf. kann er im Sozialplan festgelegt haben, dass das anders ist. Da fragst Du am Besten beim Betriebsrat direkt nach.

Aber grundsätzlich ist es Deine Entscheidung, ob Du unterschreibst oder nicht.

Viele Grüße

Peter