Hallo,
könnte mir jemand erklären, warum ein Betriebsrat bei Einstellungen zustimmen muss? Bei Kündigungen leuchtet es mir ja (bedingt) ein…
Muss der Betriebsrat im Falle einer Weigerung dies begründen?
Danke& Gruß
kate_
Hallo,
könnte mir jemand erklären, warum ein Betriebsrat bei Einstellungen zustimmen muss? Bei Kündigungen leuchtet es mir ja (bedingt) ein…
Muss der Betriebsrat im Falle einer Weigerung dies begründen?
Danke& Gruß
kate_
Hallo Kate,
zum Beispiel weil es durchaus Mitarbeiter im Betrieb geben könnte, die für solche Stellen geeignet wären und eine Versetzung anstreben oder an ihrem jetzigen Arbeitsplatz von Entlassung bedroht sind.
Deswegen gibt es in den meisten Betrieben heute die Vorschrift Stellen erst innerbetrieblich auszuschreiben bevor inseriert wird.
Gruß
Nita
Die (W)Irren des BetriebsverfassungsG
Hi!
könnte mir jemand erklären, warum ein Betriebsrat bei
Einstellungen zustimmen muss?
Die Frage stelle ich mir auch schon seit ein paar Jahren - eine Antwort habe ich jedoch nicht!
Besonders, weil ich mal in der Situation war, wo ich meinen Traumjob hätte haben können, der BR aber dagegen war…
Bei Kündigungen leuchtet es mir
ja (bedingt) ein…
Bei Kündigungen ist es gar nicht der Fall (da würde ich es noch verstehen)!
Muss der Betriebsrat im Falle einer Weigerung dies begründen?
Ja.
http://www.verdi-bub.de/basisinformationen/betriebsr…
LG
Guido
P.S. Gilt erst ab 20 Besch.
Hallo Nita,
danke für deine Antwort.
zum Beispiel weil es durchaus Mitarbeiter im Betrieb geben
könnte, die für solche Stellen geeignet wären und eine
Versetzung anstreben oder an ihrem jetzigen Arbeitsplatz von
Entlassung bedroht sind.
Das bedeutet doch aber, dass es im Falle eines geeigneten Mitarbeiters aus dem eigenen Betrieb eine Art „Beförderungsrecht“ gäbe. Wenn ein Interner formal gleich gut geeignet ist wie ein Externer, könnte doch so gegen den Willen der Betriebsleitung ein ungeliebter Mitarbeiter befördert werden müssen.
Gruß
kate_
Hi Guido & danke für deine Antwort.
Besonders, weil ich mal in der Situation war, wo ich meinen
Traumjob hätte haben können, der BR aber dagegen war…
Autsch…das ist bitter.
Bei Kündigungen leuchtet es mir
ja (bedingt) ein…Bei Kündigungen ist es gar nicht der Fall (da würde ich es
noch verstehen)!
Oh, und ich dachte, gerade da…(ich hab da echt keine Ahnung)
Muss der Betriebsrat im Falle einer Weigerung dies begründen?
Gut, der link. Daraus:
„Beispiele: Durch die vermehrte Einstellung von Ein-Euro-Jobbern besteht die Gefahr der Entlassung bereits Beschäftigter.“
Hier kann ich es verstehen.
„Eine unbefristete Einstellung, obwohl für diese Tätigkeit ein gleich geeigneter bereits Beschäftigter mit einem befristeten Arbeitsvertrag vorhanden ist.“
Hier wieder nur bedingt. Ich denke, dass es bei bestimmten Stellen eben nicht nur auf die formale Geeignetheit ankommt. Gerade wenn Mitarbeiter oder Chef/Mitarbeiter eng zusammen arbeiten sollen/müssen kommt es doch darauf an, dass auch die Chemie stimmt. Ich finde schon, dass da der Cheffe das Recht haben sollte, bei gleicher Qualifikation entsprechend auszuwählen.
Wenn jetzt z.B. ein Betriebsrat aus nur einem Mitarbeiter besteht, hätte der doch die Möglichkeit beispielsweise der Einstellung seines zukünftigen Chefs zu widersprechen. Oder er könnte verhindern, dass eine Stelle extern besetzt wird, weil er selbst diese Stelle gern hätte, aus Gründen, die in seiner Person liegen aber für ungeeignet gehalten wird. Begründen täte er das dann mit der gleichen Qualifikation.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das in der Praxis so sein soll, aber du schriebst ja auch „Die (W)Irren des BetriebsverfassungsG“.
Gruß
kate_
BR und Kündigung §102 BetrVG
Hallo Guido,
Bei Kündigungen leuchtet es mir
ja (bedingt) ein…Bei Kündigungen ist es gar nicht der Fall (da würde ich es
noch verstehen)!
Es stimmt, der BR hat hier kein Mitbestimmungsrecht, aber er muss vor Kündigung gehört werden und kann der Kündigung widersprechen.
Was die Kündigung nicht verhindern kann, aber doch mindestens erschweren.
siehe http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__102.html
Gruß bobesch
Kein Thema!
Hi!
Es stimmt, der BR hat hier kein Mitbestimmungsrecht, aber er
muss vor Kündigung gehört werden und kann der Kündigung
widersprechen.
Klar!
Nur halte ich es für verwunderlich, dass der BR ein Mitspracherecht bei Einstellungen hat (sie also verhindern kann), bei Kündigungen aber nur gehört werden muss (was eine Kündigung eben nicht verhindern kann - zumindest nicht, wenn der Kündigende sich an die Regeln hält).
LG
Guido
Hallo Kate,
ich sehe im Betriebsverfassungsgesetz keine Stelle die da aussagt: Der Betriebsrat kann ohne jede weitere vernünftige Begründung sich selbst die besten Stellen zuschanzen.
Aber nehmen wir an zwei interne Bewerber gleicher Qualifikation melden sich. Davon ist einer ein allgemein beliebter MA der andere ein K*brocken, den man am liebsten von hinten sieht. Wo siehst du die Handhabe des BR die Stelle jetzt einem der beiden gezielt zuzuschieben?
Hier wird in der Praxis - gleiche Qualifikation wie gesagt vorausgesetzt - auch nach persönlichen Kriterien entschieden, etwa die des einstellenden Vorgesetzten für eine der beiden Personen nach einem Bewerbungsgespräch.
Soweit mir bekannt ist, hat kein BR das Recht einen Vorgesetzten im Betrieb zu zwingen den K*brocken einzustellen, weil der dem BR jedes Jahr eine Kaffeefahrt nach Malle besorgt. 
Wenn aber MA entlassen werden sollen, während die Ersatzmannschaft (für die Hälfte des Entgeltes) bereits vor der Tür steht dann hat der BR schon das Recht und die Pflicht für die MA soweit es die Mittel zulassen und die objektiven Argumente vorliegen für diese MA einzutreten.
So sehe ich das.
Gruß
Nita
Hallo Nita
ich sehe im Betriebsverfassungsgesetz keine Stelle die da
aussagt: Der Betriebsrat kann ohne jede weitere vernünftige
Begründung sich selbst die besten Stellen zuschanzen.
Aber nehmen wir an zwei interne Bewerber gleicher
Qualifikation melden sich. Davon ist einer ein allgemein
beliebter MA der andere ein K*brocken, den man am liebsten von
hinten sieht. Wo siehst du die Handhabe des BR die Stelle
jetzt einem der beiden gezielt zuzuschieben?Hier wird in der Praxis - gleiche Qualifikation wie gesagt
vorausgesetzt - auch nach persönlichen Kriterien entschieden,
etwa die des einstellenden Vorgesetzten für eine der beiden
Personen nach einem Bewerbungsgespräch.Soweit mir bekannt ist, hat kein BR das Recht einen
Vorgesetzten im Betrieb zu zwingen den K*brocken einzustellen,
weil der dem BR jedes Jahr eine Kaffeefahrt nach Malle
besorgt.
Nehmen wir mal folgendes Beispiel:
Ein Betrieb mit 50 MA, 10 davon mit Bürotätigkeiten. Einer davon wäre formal für die Stelle geeignet. Der ist nun aber der K*brocken und außerdem der Ein-Mann-Betriebsrat. Die Stelle muss nun zuerst intern ausgeschrieben werden. Der Brocken hebt die Hand und sagt „Hier, icke icke“. Der Chef sagt „nö, du nicht“ (Er kann ihm ja schlecht sagen „…weil du ein K*brocken bist“) und schiebt es auf SoftSkills, die ja bekanntlich kaum messbar sind. Chef will nun extern ausschreiben. Betriebsrat fragt wieso? Ich bin doch da. Chef schreibt trotzdem aus. Betriebsrat verweigert Zustimmung zur Einstellung des gewünschten Bewerbers.
Betrieb versucht gerichtliche Klärung, hat aber Schwierigkeiten, die Ablehnung des Internen zu begründen (nehmen wir mal an, der Richter hört „…weil der ein K*brocken ist“, nur schöner ausgedrückt, nicht so gerne und verweist auf die formale Qualifikation).
Hier kann der Betriebsrat sicherlich nicht seine Einstellung für die Stelle erzwingen, er kann aber die Besetzung zeitlich enorm verzögern immer wieder Bewerber ablehnen. Ich sehe da eben nicht, wie sich der Betrieb wirksam und vor allem zeitlich angemessen wehren kann. Der Wunschkandidat hat vielleicht auch besseres zu tun, als ein Jahr auf eine gerichtliche Klärung zu warten.
Wenn aber MA entlassen werden sollen, während die
Ersatzmannschaft (für die Hälfte des Entgeltes) bereits vor
der Tür steht dann hat der BR schon das Recht und die Pflicht
für die MA soweit es die Mittel zulassen und die objektiven
Argumente vorliegen für diese MA einzutreten.So sehe ich das.
Sehe ich auch so!
Gruß
kate_
Hallo kate,
Nehmen wir mal folgendes Beispiel:
Ein Betrieb mit 50 MA, 10 davon mit Bürotätigkeiten. Einer
davon wäre formal für die Stelle geeignet. Der ist nun aber
der K*brocken und außerdem der Ein-Mann-Betriebsrat.
warum hat eine Firma mit 50 Mitarbeitern nur einen Ein-Mann-Betriebsrat? Sind nicht ab 20 Arbeitnehmern schon drei fällig?
Was sonst ist noch konstruiert an Deinem Beispiel?
Gruß, Karin
Hallo Karin,
Nehmen wir mal folgendes Beispiel:
Ein Betrieb mit 50 MA, 10 davon mit Bürotätigkeiten. Einer
davon wäre formal für die Stelle geeignet. Der ist nun aber
der K*brocken und außerdem der Ein-Mann-Betriebsrat.warum hat eine Firma mit 50 Mitarbeitern nur einen
Ein-Mann-Betriebsrat? Sind nicht ab 20 Arbeitnehmern schon
drei fällig?Was sonst ist noch konstruiert an Deinem Beispiel?
Das ist nicht konstruiert. Es gab mal einen größeren BR, der hat sich zerstritten. Es hat sich dann nur noch ein MA zur Wahl gestellt.
(Zeitlich gesehen befinden wir uns allerdings noch vor der internen Ausschreibung.)
Gruß
kate_