Stammtischniveau etc.
Ahoi nochmal,
das mag ich dann doch nochmal kommentieren:
D’accord. Habe ich verstanden. Und ja, die Polizei wird sicher
nicht darauf hinweisen, dass der Test verweigert werden darf.
Die übliche polizeiliche Grauzone, vermute ich?
Da kannst Du aber darauf wetten, dass die das sagen. Wenn
später im Verfahren ein Zweifel darüber aufkommt und das
Verfahren dann deswegen platzt, wird ganz sicher keiner der
„kleinen“ Polizisten das verantworten wollen.
O.K, dem Argument kann ich folgen. Trotzdem lernen unsere Polizisten (kenne mehrere), Fragen zu stellen, die rechtlich ‚grau‘ sind, um mehr Informationen zu bekommen. Ist ja auch so i.O., Rhetorik kann ja auch der Wahrheitsfindung dienen.
Im Übrigen, lass Dir einfach mal aus Erfahrung gesagt sein,
dass unsere Polizei die Beschuldigten- oder Verdächtigenrechte
sehr ernst nimmt.
Da glaube ich dir gern, da bist du der Profi.
Hm. Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar ist da anderer
Meinung, allerdings ist er vermutlich nicht weisungsbefugt.
Ich stimme ihm zu.
Hmm, da das eine verfassungsrechtlich sehr komplizierte und
umstrittene Materie ist, würde ich nicht mal mir als Richter
eine derart klare Meinung zutrauen.
Ich habe da einfach ein ungutes Bauchgefühl. Dass die Rechtsauslegung nix mit meinen Gefühlen zu tun hat, ist mir bewußt. Die Ambivalenz, die bei der Wahrheitsfindung per DNA-Screening mit IMHO unnötiger und gefährlicher Datenerhebung einhergeht, bereitet mir so Bauchschmerzen.
Mit der Analyse und einer möglichen Speicherung der gen.
Fingerabdrücke entstehen Begehrlichkeiten. Daten, die
vorhanden sind, werden genutzt. Krankenversicherungen,
Arbeitgeber, etc. sind nur zwei der potentiellen
Datenbankkunden. Die Folgen sind unvorhersagbar, daher sage
ich: erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Tja, dann sollte man sich vielleicht mal damit beschäftigen,
was es sonst noch so für Eingriffe in das allegmeinde
Persönlichkeitsrecht gibt. Da ist die Welt bunt und groß.
„Erheblich“ meint immer „im Verhältnis zu“ und da gibt es noch
ganz andere Kaliber als eine DNA, die nach dem Abgleich
vernichtet wird.
Hm. Ja, habe dazu auch das von levay gelesen.
Deine Aussagen zu Krankenversicherungen etc. finde ich zudem
etwas befremdlich. Glaubst Du, die StA gibt die Daten weiter?
Jeder ist käuflich, alle Daten der Welt werden heutzutage gehandelt. Siehe Liechtensteiner Banken. Und sicher gibt es in der Analysekette auch Menschen, die Geld brauchen.
Zudem sollte inzwischen jedem bekannt sein, dass bei DNA Tests
nur nichtkodierende Bereiche untersucht werden, so dass
hieraus keine Informationen zu gewinnen sind.
O.K., ertappt: Das war mir nicht bekannt. Dazu ja auch die Fragen hier im Forum. Andererseits werden Proben(=Daten) erhoben, und damit zieht wieder mein o.g. Einwand.
Mit solchen Krimiszenarien sollte man vielleicht doch lieber
auf dem Boden der Tatsachen bleiben.
Herr Richter, Sie sind hier der Profi, ich der Laie. Darum stell ich ja die Fragen, aber gut erkannt: Von den Medien geblendet.
Also, jugendlich, im Raum Oldenburg wohnhaft? Freue mich über
eine genauere Begründung.
Ja. Hast Du nach der Art der Tat eine andere Idee? Genau dafür
wurde § 81 h StPO ja schließlich geschaffen.
Aha. Nein, nach der Tat habe ich grad keine andere Idee, bin ja nicht bei der Polizei/StA. Obwohl ich Ermittler in Jugendzentren, Szene-Stammtische etc. schicken würde, eine passende Belohnung dort auch ausloben würde, etc. Einer der Täter wird sich schon irgendwo ausheulen/prahlen.
Ich bitte darum, verstanden zu werden: Ich wünsche mir von
Herzen, dass die Täter gefasst werden, aber bitte ohne
Unschuldige mitzuverdächtigen.
Es ist kein Verdacht. Der Verdacht dadurch, dass man eine
Altersgruppe hat und in einem Ort wohnt, ist stärker als
derjenige, der durch einen Massenabgleich stattfindet.
Ich zitiere jetzt mal die wikipedia (und geh auch gleich in Deckung, die ist ja unprofessionell):
Statistik in .de: 9 mal DNA-Reihenuntersuchung, 2x Täter identifiziert, davon einer per Suizid einer weiteren Strafverfolgung entgangen. 7x ‚Fahrkarte‘, dabei wurden 45.430 Personen zu unrecht verdächtigt. Den Fall aus 2006 lasse ich dabei mal weg, das sollten 100.000 Menschen sein, und keine Zitate dazu.
Ich empfinde das als nicht verhältnismässig, mal so schnell 10.000 Menschen zu screenen…
Ich würde (als Unschuldiger)
bei so etwas mitmachen, wenn ich bei Erfassung meiner Probe,
Untersuchung, und Vernichtung bei Negativprobe persönlich oder
durch von mir Beauftragte vertreten, dabei sein dürfte, und
gewährleistet ist, das kein Gran meiner DNA irgendwo
abgezwackt/unbeobachtet wird/bleibt.
Ich kenne hier die Informationsrechte nicht. Meines Wissens
nach kann man über den Landesdatenschutzbeauftragten die
Unterlagen zur Vernichtung anfordern.
Danke für den Tipp.
Und nochmal: Die Polizei geht mit solchen Daten sehr sorgsam
um. Zudem auch nochmal: Es werden nur nichtkodierende Bereiche
erfasst, die bringen Dritten gar nichts.
Nein, aber meine Mundschleimhaut enthält alles Wichtige, und die wird transportiert, und ‚könnte‘ weitergereicht werden. Reichen ja ein, zwei Zellen. Und Gelegenheit macht…s.o. Nur Daten, die nicht erhoben werden, sind sicher.
Ich bin schon dabei.^^
Viel Spaß…aber vielleicht sollte man sich über ein Thema
auch erstmal wirklich umfassen informieren, bevor man
bestimmte Stellen (in diesem Stadium sage ich mal) belästigt.
Hm. Dann bin ich bei wer-weiss-was wohl falsch? Leider fehlt ‚uns‘ da rechtliche Beratung, Fachwissen und Tiefe. Aber gut, ich ging davon aus, recht gut informiert zu sein, und traf auf dich, der mir das nun vorhält.
Na dann mal her mit den anderen Möglichkeiten. Bini sehr
gespannt.
S.o. Ich würd jedenfalls nicht ein Chancenverhältnis von bisher 1:22715 als Begründung nehmen, Steuergelder zu verpulvern.
Und nochmal: Durch die Verweigerung allein wird man nicht
verdächtig, so dass gegen einen Anklage erhoben oder sogar
zugelassen würde. In diesem Fall würde die Ermittlung, deren
Ergebnisse dann jemanden ggf. verdächtig machen, erst starten.
Und Anfangsermittlungen sind per se kein Verstoß gegen die
Unschuldsvermutung.
Einverstanden. Und verstanden.
Richtig. Die Schuldigen waren z.B. vorgewarnt, und haben
Selbstmord begangen, Bsp. Johann Lang, oder es wurde
erfolgreich dagegen geklagt…
Wo wurde gegen was erfolgreich geklagt?
Landgericht Regensburg erklärt Zwangsuntersuchung bei Massen-Gentest für unzulässig, Donau-Post am 14. Februar 2003, 13:48:46
Und welche Qualifikation im Bereich Verfassungsrecht,
Kriminalistik und Verfahrensrecht hast Du genau, um das so
eindeutig beurteilen zu können?
Zuallererst bin ich mal jemand, der seine Meinung kundtut. Und auch Verfassungsrechtler tun das, auch wenn sie mehr Fachkenntnis besitzen, als ich. Wie du so schön schriebst: Hmm, da das eine verfassungsrechtlich sehr komplizierte und umstrittene Materie ist, würde ich nicht mal mir als Richter eine derart klare Meinung zutrauen.
Ich bin immer noch dabei, mir meine Meinung zu bilden. Auch auf der Grundlage dieses Freds. Danke.
Man muss nicht immer zu allem gleich eine Meinung haben.
Manchmal kann man auch erst einfach mal sich darüber näher
informieren…
D’accord. Man lernt nie aus.
Oje, das empfinde ich als juristische Haarspalterei.
Ich bezweifel, dass Du das beurteilen kannst.
Als Laie empfinde ich das so. Ich urteile nicht, ich kenne mich nur im Amtsdeutsch nicht so gut aus wie der Herr Dr., und versuche die Fallstricke und Ungereimtheiten zu erkennen.
Ist für
mich als Unschuldigen nicht nachzuvollziehen. Wenn ich alle
Männer im Alter von 16-70 zum Screening bitte, weil sie im Ort
xy wohnen, dann ist das IMHO unverhältnismäßig, und zumindest
schlampig recherchiert.
So langsam sinkt das hier auf Stammtischniveau. Deshalb werde
ich die Unterhaltung hier abbrechen.
Hallo Du!
Ich bin Laie, habe Fragen, große Augen, und nehme Recht und Gesetz erstmal mit dem Bauch wahr. Ich checke, ob es sich für mich gerecht und verfassungskonform anfühlt. Und das Gefühl habe ich nunmal nicht, nicht wenn ‚schnell mal‘ 16.000 Menschen gescreent werden. Wann mir das Verfahren verhältnismässig erscheint, ist Dir dann ja wohl auch egal.
Und IMHO bedeutet in my humble opinion, was 'meine bescheidene Meinung ’ heisst. Also wieder eine Meinungsäußerung. Bescheiden, da nicht Profi, aber wißbegierig. Was ich begreife, kann ich dann auch verstehen. Aber da du die Unterhaltung abbrechen willst…
Und ja, ich habe die Befürchtung, eines Tages aufzuwachen, und big brother is watching me. Und darum bestehe ich auf Verfassungsschutz. Und den nehm ich gern auch politisch selbst in die Hand, mit Aktion und Engagement.
So long,
MainBrain