Zustimmung des AG zu Zweitjob zwingend notwendig?

Servus!

Nehmen wir an eine in Vollzeit unbefristet beschäftigte Verkäuferin würde an ihren freien Tagen gelegentlich (höchstens 1-2 x pro Monat) gerne etwas hinzuverdienen und stundenweise einen Nebenjob als Bedienung annehmen wollen, geringfügig beschäftigt.

Dürfte ihr Arbeitgeber dies verbieten? Grundsätzlich? Eingeschränkt?
Wenn ja, aus welchem Grund (welchen Gründen)?

Mit Dank vorab grüßt
karline

Hallo,

sind Nebentätigkeiten denn im Vertrag verboten oder von einer Genehmigung abhängig gemacht worden?

Denn wenn nicht, können sich Grenzen überhaupt nur aus der Fürsorgepflicht des AN ergeben.

Und wenn ja, dann käme es zum einen auf die Formulierung im Vertrag an und zum anderen, ob die Nebentätigkeit z.B. Ruhezeiten in Gefahr bringt, z.B. weil die Tätigkeit als Bedienung bis 24 Uhr geht und am nächsten Morgen um 9 Uhr schon der Verkäuferjob ausgeübt werden soll.

Hier findet sich eine umfassende Darstellung: http://www.kswg.de/presse/pr02.html

VG
EK

Danke! owT.
k.