Zustimmung des Erziehungsberechtigten

Hallo,

nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:

Eine Person A wird am 15.07.2010 volljährig. Sie möchte an einer kostenpflichtigen Veranstaltung teilnehmen, die am 01.08.2010 beginnt. Anmeldeschluss sei der 30.06.2010. Ihre Anmeldung erfolgt zum Anmeldeschluss durch einen ihrer Erziehungsberechtigten, da sie zu diesem Zeitpunkt schließlich noch nicht volljährig ist.

Nun wird es Juli, Person A wird 18 und entschließt sich nun dazu, doch nicht an der Veranstaltung teilzunehmen und sagt ihrer Teilnahme wenige Tage vor Beginn der Veranstaltung eigenständig ab - jetzt ist sie ja 18 und darf das eigenmächtig entscheiden.

Da sie so kurzfristig abgesagt hat, fällt eine entsprechende Stornogebühr an bzw. wird der bereits beglichene Teilnehmerbeitrag nicht zurückgezahlt. Diese Modalitäten waren bei Anmeldung bekannt.

Nun meine Frage: Wer muss diese Gebühr zahlen?
Der Erziehungsberechtigte, weil er die rechtsgültige Unterschrift auf der Anmeldung geleistet hat, obwohl er mit der Abmeldung nichts zu tun hat?
Oder Person A, weil sie die Abmeldung vorgenommen hat, obwohl sie selber die Anmeldung gar nicht unterschrieben hat?

Falls keiner zahlen muss: Wie kann ein Veranstalter vorbeugen, damit sowas nicht passiert bzw. er auf jeden Fall an sein Geld kommt?

Beste Grüße
Daniel

Wer zahlen muß kann ich nicht sagen aber es wird einer machen müssen. Wenn es keiner tut gehe ich davon aus das dieser Betrag bei dem der die Unterschrift geleistet hat auch eingefordert wird.

au weia…
Hallo.

Dir wurde schon MEHRMALS gesagt, doch bitte NICHT zu posten, wenn du die Antwort nicht kennst!
Wieso hältst du dich nicht dran und verbreitest stattdessen Unsinn, den du mit ‚vielleicht‘ & Co. garnierst?

kopschüttelnd
Christian

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Hallo.

„Wer Musik bestellt, muß sie auch bezahlen.“

In diesem Falle selbstverständlich der gerade 18 gewordene.
Zum Vertragsschluß war zwar er nur beschränkt geschäftsfahig, aber mit der Zustimmung des Erziehungsberechtigten ist der Vertrag rechtsgültig geworden - und somit muß der 18jährige auch dafür einstehen, wenn er ihn zu brechen gedenkt, sprich: er hat die Stornokosten zu tragen und nicht der ehemals Erziehungsberechtigte (der sowieso mit der Sache nichts zu tun hat - Sippenhaft gibt es hierzulande nicht).

Gruß
Christian (IANAL)