Zustimmung des Vaters bei Umzug ins Ausland

Hallo zusammen,

nähmen wir an eine Frau hat zwei Kinder. Nähmen wir weiter an, diese Frau verliebt sich in einen Mann, der im nicht-EU europäischen Ausland lebt. Nähmen wir weiter an, die Frau ist geschieden.
Nähmen wir weiter an, nach dem Umzug würde der Kindsvater ca. 250km von den Kindern entfernt wohnen, wäre das zumutbar?
Wenn diese Frau nun ihrer Liebe ins Ausland folgen will, benötigt sie die Zustimmung des Kindsvaters?
Ist die Entfernung relevant ob man eine Zustimmung des Kindsvaters benötigt oder das Land?

Danke
Herbert

Hallo Herbert…
das kommt soviel ich weiß darauf an ob (ich nehme mal an du und deine Exfrau) ihr gemeinsames Sorgerecht habt und ob deine exfrau das aufenthaltsbestimmungstrecht hat.
LG

Hallo,

nähmen wir an eine Frau hat zwei Kinder. Nähmen wir weiter an,
diese Frau verliebt sich in einen Mann, der im nicht-EU
europäischen Ausland lebt. Nähmen wir weiter an, die Frau ist
geschieden.

Dann nehmen wir an, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.

Nähmen wir weiter an, nach dem Umzug würde der Kindsvater ca.
250km von den Kindern entfernt wohnen, wäre das zumutbar?

Ist das die Entfernung jetzt oder kommt die dann später zustande? Wenn der Vater sich die Entfernung antun will, dann ist sie zumutbar.
Weniger Probleme gibt es, wenn die Mutter die Umgangskosten der Kinder übernimmt.

Wenn diese Frau nun ihrer Liebe ins Ausland folgen will,
benötigt sie die Zustimmung des Kindsvaters?

Aber auf jeden Fall. Selbst wenn sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) hat, ist das Kindesentziehung, falls der Vater nicht vorher sein Einverständnis gibt.

Wenn der Vater die Zentrale Behörde einschaltet, kann es - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit - sogar soweit kommen, dass die Kinder durch die Behörden vom „neuen Land“ wieder nach Deutschland zum Vater ausgeliefert werden: http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_258946/DE/T…

Ist die Entfernung relevant ob man eine Zustimmung des
Kindsvaters benötigt oder das Land?

Auch wenn ich mich wiederhole: http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_258946/DE/T…

Der Vater schaltet die Zentrale Behörde ein und im Normalfall werden die Kinder wieder nach Deutschland gebracht (halt dann zum Vater).

Wenn die Verliebten zusammensein wollen, kann ja auch der neue Mann zu der Frau nach Deutschland ziehen. Die Kinder werden nicht entwurzelt, verlieren nicht ihr ganzes soziales Umfeld und müssen nicht die behördliche Rückführung über sich ergehen lassen.

Gruß
Ingrid