Liebe Forumsmitglieder, was würde passieren, wenn ein Betriebsrat einer Einstellung zustimmen würde, nicht aber der vorgesehenen Eingruppierung, weil die weit über dem Entgelt vergleichbarer Mitarbeiter wäre?
Welche Wege wären denkbar?
Liebe Forumsmitglieder, was würde passieren, wenn ein Betriebsrat einer Einstellung zustimmen würde, nicht aber der vorgesehenen Eingruppierung, weil die weit über dem Entgelt vergleichbarer Mitarbeiter wäre?
Welche Wege wären denkbar?
Hallo.
Welche Wege wären denkbar?
Für wen? Den Arbeitgeber? Den Arbeitnehmer?
MfG
Welche Wege wären denkbar?
Auch guten Tag.
Es greift in jedem Fall das Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen. Damit ist die formale Schiene festgelegt, weil es genau fünf Möglichkeiten gibt, einen Widerspruch zur Einzelmaßnahme zu begründen.
Überitz bleibt also nur der §99(2),3: „… bereits Beschäftigte Nachteile erleiden …“. Es erfordert aber schon ein wenig Drehmoment, die Bevorzugung des neu Einzustellenden zu einer Benachteiligung der bereits Beschäftigten hinzuklabastern. Mich däucht, dass der BR im Zustimmungsersetzungsverfahren einen schweren Stand hätte.
Was der BR jedoch kann und sollte, ist, eine generelle Regelung im Sinne von §95 anzustreben, die auch Eingruppierungsfragen umfasst. Der Arbeitgeber wird wohl nicht vor lauter Verhandlungsbereitschaft inkontinent sein, aber der BR hat hier durchaus ein Initiativrecht. Und mit ein wenig Argumentationsgeschick könnte man auch die oben herummuhende Kuh in etwas sicherere Gefilde führen.
Gruß Eillicht zu Vensre