Vorwort
Ich finde es zutiefst erschreckend, wie sehr in einem „Rechtsstaat“ selbst in den untersten Ebenen der Gesellschaft darauf geachtet wird, dass man, wenn überhaupt, nur unter künstlich erschwerten Bedingungen abseits von Rechtsanwälten an juristische Informationen oder Falleinschätzungen kommt!
Hier nun mein forumskonformer Beitrag. Unpersönlich und - natürlich - rein hypothetisch! Ich sitze ja täglich für mehrere Stunden im Internet und schreibe lange und ausführliche Texte in Foren, vollkommen ohne jeden Hintergrund oder ein wirkliches Interesse an den Antworten, sondern einzig und allein um des Schreibens Willen!
Hallo MarcelW31,
dein Artikel im Forum von wer-weiss-was wurde gelöscht, weil deine
Frage nicht in das Brett passte und zudem gegen FAQ 1129
(http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…)
verstieß. Zum Zwecke der Dokumentation habe ich deinen gelöschten
Artikel dieser Mail beigefügt. Bitte stelle deine Frage in einem
besser passenden Brett und beachte dabei die in der FAQ 1129
genannten Richtlinien. Es lohnt sich immer.
Mit freundlichem Gruß
duplosche
Moderator im Brett „Eltern, Kinder & Familie“
(http://www.wer-weiss-was.de/app/login/login?jump=76.0)
und das wer-weiss-was-Team
Dein Beitrag vom 30.1.2013 22:22 Uhr :
Titel: Zustimmung Ohrring minderjährige
Tags: Sorgerecht;Ohrring;Erlaubnis
Hallo Gemeinde,
M*** 17jähriger Sohn hat seit Neuestem einen Ohrring. I** wurde nicht
gefragt, vermutlich hat seine M***** es erlaubt. E* lebt nicht bei i**,
hat aber leider regelmäßigen Kontakt, der haufig dazu führt, dass
e* mit i**** Stammtisch-Kommentaren nach Hause kommt (z.B.: Wenn die
Bank das Konto sperrt, mach ich einfach ein Neues auf!)
zum Thema: wessen Zustimmung ist bei gemeinsamem Sorgerecht bei
solchen Eingriffen (Ohrring) nötig? E* hat seinen Lebensmittelpunkt aus
Platzgründen 10 Minuten von m** entfernt bei m***** Eltern,
jedenfalls nicht bei der M*****, die am anderen Ende der Stadt wohnt.
Diese hat ihm - nebenbei bemerkt - vor einiger Zeit den Floh ins Ohr gesetzt, sie dürfe genau wie ich über Dinge des täglichen Lebens entscheiden (Umgang mit
Freunden, Ausgang, Taschengelverwendung usw.) Auf m***** Hinweis auf (§ 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB reagiert e* mit tauben Ohren und stützt s**** Argumentation auf das gemeinsame SR.
zurück zum Thema: darf die M***** - nicht moralisch oder der allgemeinen
Volksmeinung nach sondern rein rechtlich - solche Entscheidungen
treffen, ohne m*** als V**** zu informieren oder doch mindestens zu fragen, was i** davon halte?
Leider findet man im Netz keine eindeutigen Antworten. Die
Rechtsprechung geht immer davon aus, dass beide Elternteile
miteinander reden…
Vielen Dank für fragebezogene Antworten,
LG Marcel
WICHTIG: Immer schön auf die Unpersönlichkeit beim Antworten achten!
Gelle, DUPLOSCHE? Nebenbei bemerkt: ich habe meine Frage in einem von diesem Forum vorgeschlagenen(!) Brett gepostet!
WIE KANN ES DANN IM FALSCHEN BRETT LANDEN UND DESHALB GELÖSCHT WERDEN???
