Zustimmung Untervermietung

Hallo,

angenommen, jemand zieht vor 2 Jahren in eine 4-Zi-Wohnung (107 qm) mit vollj. Kind und Mutter. Kind geht bald darauf (ein Jahr nach Einzug) zur Ausbildung in eine andere Stadt, Mutter in ein Pflegeheim (1,5 Jahre nach Einzug). Somit bleibt nur 1 Person in der großen Wohnung. Da ein Umzug in eine kleinere Wohnung zur Zeit aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, bittet der Mieter den Vermieter mehrfach schriftlich um Erlaubnis zur Untervermietung.

Der VM ist eine juristische Person und hat die Wohnung vor kurzer Zeit in Internet und Presse zum Verkauf angeboten. Es waren auch bereits Kaufinteressenten da.

Die Wohnung war mit 3 Personen bezogen, mit Untermieter würde sie mit 2 Personen weiter genutzt werden. Es soll ein kleines Zimmer der Wohnung mit Nutzung von Bad, Küche usw. untervermietet werden. Die Nebenkosten im Hauptmietvertrag werden pro qm umgelegt, nicht nach Personenanzahl. Zu einer Überbelegung der Wohnung würde es nicht kommen. Die Höhe der Untermiete war anteilsmäßig berechnet, Nebenkosten entsprechend.

Alle Antworten kamen immer nur per Telefon, erst mit Nachfrage kam eine schriftl. Antwort.

Die 1. schriftl. Anfrage war vor 2 Monaten. Die 1. Antwort war eine Ablehnung mit dem Hinweis, der Mieter könne nun ja fristlos kündigen.

Die 2. schriftl. Nachfrage vom Mieter war konkreter mit Namen des geplanten UM und den persönlichen Gründen. Die 2. Ablehnung, geschrieben vom RA des VM, wurde mit unzureichenden Informationen begründet, die eine Zumutbarkeitsprüfung nicht ermöglichen würden. Es folgte eine Liste von geforderten Angaben zum UM mit Kopie des Untermietvertrages, der ja noch nicht abgeschlossen war.

Die 3. schriftl. Anfrage enthielt alle geforderten Angaben, obwohl einige davon nicht zulässig waren und den Entwurf des UMvertrages. Die erneute Ablehnung erhielt der Mieter erst wieder nur telefonisch, diesmal vom RA des Vermieters mit dem Hinweis, dass der Mieter nun ja sein Recht einklagen könne. Der Mieter forderte wieder eine schriftl. Antwort, da ja auch schriftlich angefragt und mit Begründung der Ablehnung. Der RA lehnt das ab und wollte aber das dem VM übermitteln.

Dieser schreibt daraufhin persönlich: Zitatanfang „…Ihre Art von Untervermietung entspricht meiner Meinung nach einer gewerbsmäßigen Vermietung. Zu dieser kann ich keine Zustimmung erteilen. Grundsätzlich kann ich Sie im gesetzlichen Rahmen nicht daran hindern unterzuvermieten. Ich möchte Sie aber in aller Deutlichkeit darauf aufmerksam machen, dass mir der ganze Vorgang missfällt. Ich werde in jedem Fall den kompletten Vorgang dem Finanzamt melden. Da Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ist dies einkommenssteuerpflichtig. Was letztendlich das Finanzamt daraus macht, kann ich nicht beeinflussen…“ Zitatende

Der Mieter hat keine Gewinnerzielungabsicht. Woran macht der VM fest, dass es sich um gewerbsmäßige Untervermietung handelt, wenn es um Kostenteilung bei des UVermietung geht?

Der Mieter möchte nun endlich den UVmietvertrag mit dem UM abschließen, der inzwischen dringend darauf angewiesen ist. Der 1. des geplanten Einzugsmonats (Juli) des UM rückt immer näher. Der Mieter möchte aber auch keinen Grund zur Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter liefern wegen unerlaubter Untervermietung.

Hat der VM nun eine Zustimmung zur Untervermietung gegeben oder nicht?

Gruß
Lehrling

ja du kannst untervermieten

Da ein Umzug in eine
kleinere Wohnung zur Zeit aus finanziellen Gründen nicht
möglich ist,

aber dannach sparst du doch jeden monat geld. verstehe die rechnung nicht.

Grundsätzlich kann ich Sie im
gesetzlichen Rahmen nicht daran hindern unterzuvermieten.

damit hat er doch alles gesagt, beziehungsweise erkannt, dass er die untervermietung rechtlich nicht verhindern kann.
deshalb will er nun psychologischen druck ausüben.

Hat der VM nun eine Zustimmung zur Untervermietung gegeben
oder nicht?

ja

bruno

Da ein Umzug in eine
kleinere Wohnung zur Zeit aus finanziellen Gründen nicht
möglich ist,

aber dannach sparst du doch jeden monat geld. verstehe die
rechnung nicht.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wohnt der Mieter erst knapp 2 Jahre in der Wohnung. Kann mir vorstellen, dass der letzte Umzug die evtl. finanziellen Reserven soweit aufgebraucht hat, dass es für einen neuen Umzug nicht reicht. Da kommt so einiges zusammen: Maklerprov., Kaution, 2-3 Monate doppelte Miete, der Umzug selbst, vielleicht Küchenmontage (Ab- und Neuanbau) mit neuer Arbeitsplatte usw. Das sind schnell ein paar Tausender. Die spart man nicht so schnell durch geringere Miete wieder ein. Man braucht da schon ein kleines Polster.

Grundsätzlich kann ich Sie im
gesetzlichen Rahmen nicht daran hindern unterzuvermieten.

damit hat er doch alles gesagt, beziehungsweise erkannt, dass
er die untervermietung rechtlich nicht verhindern kann.
deshalb will er nun psychologischen druck ausüben.

Hat der VM nun eine Zustimmung zur Untervermietung gegeben
oder nicht?

ja

Ich denke, der VM hat sich geschickt der Antwort entzogen. Er hat die Zustimmung zur gewerbsmäßigen Vermietung abgelehnt, nach der aber niemand gefragt hat. Er hat aber tatsächlich keine Zustimmung zur Untervermietung gegeben.

Der Mieter könnte dem Vermieter antworten, dass er ihm für die Information dankt und es sich selbstverständlich nicht um eine gewerbsmäßige Vermietung handelte. Gleichzeitig sollte er ihn noch einmal bitten, die Erlaubnis zur nicht gewerbsmäßigen Untervermietung zu erteilen. Evtl. kann der Mieter die Kalkulation der Untermiete offenlegen, woraus die anteilige Miete hervorgeht.

Vielleicht sollte sich der Mieter einfach bei einem Anwalt Rat einholen.

Gruß Marion

tach

Ich denke, der VM hat sich geschickt der Antwort entzogen. Er
hat die Zustimmung zur gewerbsmäßigen Vermietung abgelehnt,
nach der aber niemand gefragt hat. Er hat aber tatsächlich
keine Zustimmung zur Untervermietung gegeben.

da bin ich anderer meinung:

Dieser schreibt daraufhin persönlich: Zitatanfang "…Ihre Art von Untervermietung entspricht meiner Meinung nach einer gewerbsmäßigen Vermietung. Zu dieser kann ich keine Zustimmung erteilen. Grundsätzlich kann ich Sie im gesetzlichen Rahmen nicht daran hindern unterzuvermieten. Ich möchte Sie aber in aller Deutlichkeit darauf aufmerksam machen, dass mir der ganze Vorgang missfällt.

er weiß sicherlich, dass er nach § 553 bgb keinen mieter daran hindern kann, jemand anderes mit in der wohnung wohnen zu lassen.darum schreibt er ja , dass er ihn im rahmen der gesetzlichen vorgaben nicht daran hindern kann.
auch schreibt er, dass es SEINER meinung nach eine gewerbliche vermietung ist.
meinen kann er ja alles!

Der Mieter könnte dem Vermieter antworten, dass er ihm für die
Information dankt

und dann seinen kollegen einziehen lassen.

Gleichzeitig sollte er ihn
noch einmal bitten, die Erlaubnis zur nicht gewerbsmäßigen
Untervermietung zu erteilen.

die er aber wie geschrieben nicht braucht. genau genommen brauch er noch nicht einmal einen untermietvertrag vorzulegen. wer will mich daran hindern, jemanden kostenlos in meiner wohnung wohnen zu lassen?
einzig eine anteilige übernahme der nebenkosten kann der vermieter verlangen, sonst nichts.

aber auch nur meine meinung

gruß
bruno

Moin

tach

Ich denke, der VM hat sich geschickt der Antwort entzogen. Er
hat die Zustimmung zur gewerbsmäßigen Vermietung abgelehnt,
nach der aber niemand gefragt hat. Er hat aber tatsächlich
keine Zustimmung zur Untervermietung gegeben.

da bin ich anderer meinung:

Der VM muß vorher sein Zustimmmung gegen, die wäre vorher einklagbar.

Dieser schreibt daraufhin persönlich: Zitatanfang "…Ihre Art von Untervermietung entspricht meiner Meinung nach einer gewerbsmäßigen Vermietung. Zu dieser kann ich keine Zustimmung erteilen.

Grundsätzlich kann ich Sie im gesetzlichen Rahmen nicht daran :hindern unterzuvermieten.

Hier wäre imho die Zustimmung im gesetzlichen Rahmen, also auch privat.

Ich möchte Sie aber in aller Deutlichkeit darauf aufmerksam machen, dass mir der ganze Vorgang missfällt.

er weiß sicherlich, dass er nach § 553 bgb keinen mieter daran
hindern kann, jemand anderes mit in der wohnung wohnen zu
lassen.darum schreibt er ja , dass er ihn im rahmen der
gesetzlichen vorgaben nicht daran hindern kann.
auch schreibt er, dass es SEINER meinung nach eine gewerbliche
vermietung ist.
meinen kann er ja alles!

Ja, es gibt soetwas wie Meinungsfreiheit.

Der Mieter könnte dem Vermieter antworten, dass er ihm für die
Information dankt

und dann seinen kollegen einziehen lassen.

Ja, aber bitte Namen, alter und sonstige wichtige Informationen mitteilen, wie zB die Miethöhe.

Gleichzeitig sollte er ihn
noch einmal bitten, die Erlaubnis zur nicht gewerbsmäßigen
Untervermietung zu erteilen.

die er aber wie geschrieben nicht braucht. genau genommen
brauch er noch nicht einmal einen untermietvertrag vorzulegen.
wer will mich daran hindern, jemanden kostenlos in meiner
wohnung wohnen zu lassen?
einzig eine anteilige übernahme der nebenkosten kann der
vermieter verlangen, sonst nichts.

Eine sehr abenteuerliche Darstellung…
schau mal hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

aber auch nur meine meinung

…die dann ein anderer, der dir hier vertraut dann uU teuer bezahlen könnte???

vlg MC

Ergänzung
Zur Sicherheit mal dem Anwalt zurückschreiben:
Den Brief vom xxx wird als Zustimmung einer Privatvermeitung von mir angesehen. Fall dies nicht richtig wäre, stellen Sie ihre Zustimmung zur Privatvermietung klar.
Wenn bei mir bis xxx nichts bei mir eingegangen ist, wird von mir dies als generelle Zustimmung einer privaten Untervermietung verstanden und werde dies dann druchführen.

ect.

vlg MC