Zustimmung Veräusserung ETW

Hi,

wenn jemand verheiratet ist, als Alleineigentuemer eine Eigentumswohnung erstanden hat, ist dann die Zustimmung der Ehefrau beim Verkauf nötig ?
Annahme: Für die Aufnahme des Darlehens, das für die Finanzierung als Teil des Preises nötig war, wollte die Bank die Unterschrift der Frau haben.

Wenn die Ehefrau signieren müsste, wieso und wo und wann ?
Beim Notar ? Beim Notarvertrag oder ist so etwas auch vorher separat beim Notar möglich ?

Gruss,
F

Hallo,

wenn jemand verheiratet ist, als Alleineigentuemer eine
Eigentumswohnung erstanden hat, ist dann die Zustimmung der
Ehefrau beim Verkauf nötig ?
Annahme: Für die Aufnahme des Darlehens, das für die
Finanzierung als Teil des Preises nötig war, wollte die Bank
die Unterschrift der Frau haben.

Wenn die Ehefrau signieren müsste, wieso und wo und wann ?
Beim Notar ? Beim Notarvertrag oder ist so etwas auch vorher
separat beim Notar möglich ?

es handelt sich hier um zwei unterschiedliche Veranstaltungen: den Kauf bzw. Verkauf der Immobilie und die Aufnahme bzw. Rückführung des Kredites. Wenn der Kauf ohne Ehefrau stattfand, dann findet der Verkauf zwangsläufig auch ohne Ehefrau statt. Käufer, Notar und Gericht interessieren sich nur dafür, wer Eigentümer ist (denn das ist derjenige, auf dessen willenserklärungen es ankommt) und das in dem Fall nur der Ehemann.

Gruß
Christian

hmm,
Danke Christian,

sagt aber dies hier nicht anderes aus ??

§ 1365 BGB
Verfügung über Vermögen im Ganzen

(1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.

Hallo Frank,

wenn jemand verheiratet ist, als Alleineigentuemer eine
Eigentumswohnung erstanden hat, ist dann die Zustimmung der
Ehefrau beim Verkauf nötig ?

das hängt von den Vermögensverhältnissen des Ehemannes ab. Sollte er außer der Eigentumswohnung kein nennenswertes Vermögen haben, so darf er ohne Zustimmung der Ehefrau nicht darüber einfach verfügen.

So hat es uns (nee, dem Verkäufer der Wohnung) zumindestens der Notar bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages erklärt.

Wenn die Ehefrau signieren müsste, wieso und wo und wann ?
Beim Notar ? Beim Notarvertrag oder ist so etwas auch vorher
separat beim Notar möglich ?

Ich nehme an, beim Notar, und es muss vermutlich nicht beim Unterzeichnen vor dem Notar sein.

Gruß, Karin

Hallo,

§ 1365 BGB
Verfügung über Vermögen im Ganzen

wenn das Geld nicht nach dem Verkauf der Wohnung zur Tilgung von Spielschulden des Mannes oder zur Schenkung an ein Tierheim verwendet wird, ist das Vermögen weiterhin vorhanden.

Gruß
Christian

liess mich gerade belehren, dass es darauf ankommt, dass die Ehefrau einverstanden ist, dass ich über das Geld bei einem Verkauf erst einmal alleine wieder verfügen darf…bzw, das Risiko ist, dass ich dann eben DAS GELD verschwende etc…und diesem Umstand muss erst einmal zugestimmt werden, dass ich nach Verkauf der ETW wieder darüber verfüge…IMMER nur, wenn es um den wesentlichen Teil des Vermögens geht.

gruss
F

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Karin,

DANKE -
so wie du es mitteilst, wurde es mir eben auch gerade erläutert.

Ehefrau muss nicht beim Vertrag dabei sein, könnte auch vorher oder nachher beim Notar die Zustimmung erklären…sagte man mir eben…

Gruss
F