Worst case - eine Frage zur fachlichen Diskussion/Antwort: In einer notariellen Teilungserklärung eines Hauses in zwei Eigentumswohnungen ist eine Klausel enthalten, die die Zustimmung des jeweilig anderen Eigentümers bei einer Vermietung/Verkauf fordert. Was passiert denn dann, wenn der diese nicht erteilt, sei es aus Gründen der angestrebten Ruhe oder aus Jux und Dollerei - lebenslang eine ungenutzte, nicht vermietbare Eigentumswohnung oder bei Verkauf Schnäppchenkaufpreis für den anderen Eigentümer?
Wenn er sie nicht erteilt, kann ggf. mit grober Unbilligkeit was errecht werden. Er könnte trotzdem verpflichtet sein zuzustimmen. Kommt aber auf den Einzelfall an und ist nicht sicher.
Was der andere dann macht, bleibt seiner Fantasie überlassen. Schnäppchenpreis geht ja nicht.
Sollten die Gründe wie geschildert vorliegen, könnte die Abgabe der Willenserklärung ggf. im Klagewege erzwungen werden - nochmal - ggf.