Zustimmung zum außerbörslichen Handel (Cortal)

**Hallo !

Wenn ich mich seit neustem in mein Konto bei Cortal einlogge erscheint als Startseite folgendes:**

_""Zustimmung zum außerbörslichen Handel (Cortal Consors Preis)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wenn Sie ab dem 01.11.2007 bei der Erteilung eines Auftrags keinen Handelsplatz auswählen, wird Cortal Consors Ihren Auftrag nach den „Grundsätzen zur Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten“ (AGB, Teil C) abwickeln. Darin sind die Handelsplätze festgelegt, die durchschnittlich das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung versprechen. Hierzu zählen natürlich auch außerbörsliche Handelsplätze (Cortal Consors Preis). Um Ihre Aufträge im Rahmen dieser Ausführungsgrundsätze ggfs. auch an einen außerbörslichen Handelsplatz weiterleiten zu können, benötigen wir nachfolgend Ihre Zustimmung.

Erteilen Sie keine Zustimmung, werden wir Ihren Auftrag an den in den Ausführungsgrundsätzen nächstgenannten nicht außerbörslichen Handelsplatz weiterleiten. Außerbörsliche Handelsplätze werden wir dann nicht berücksichtigen - auch wenn diese nach unseren Ausführungsgrundsätzen ein besseres Ergebnis versprechen würden.

Ihre Zustimmung erteilen Sie nachfolgend durch Eingabe einer TAN. Diese Zustimmung können Sie jederzeit im Internet unter „Persönliche Daten“ – „Zustimmung außerbörslicher Handel“ neu erteilen.
Bitte wählen Sie:

Ich stimme einer außerbörslichen Ausführung von Aufträgen ausdrücklich zu.
Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Ich stimme einer Ausführung erteilter Aufträge an außerbörslichen Handelsplätzen NICHT zu und mir ist bewusst, dass eine Nichteinbeziehung von außerbörslichen Handelsplätzen in die Handelsplatzauswahl eine nachteilige Auswirkung auf die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der Ausführung meines Auftrages haben kann. Falls ich dennoch in Einzelfällen Orders im außerbörslichen Handel (Cortal Consors Preis) erteilen möchte, kann ich diesen Handelsplatz hierfür durch anklicken ausdrücklich auswählen.

Sie können zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit Ihre Zustimmung erteilen. Gehen Sie hierzu in Ihre persönlichen Daten auf den Menüpunkt „Zustimmung außerbörslicher Handel“. „“_

Was bedeutet das und was sollte ich nun tun ?

Hallo,

Was bedeutet das und was sollte ich nun tun ?

das bedeutet, daß ein Finanzdienstleister eine WP-Order seit dem 1.11. an dem Handelsplatz ausführen muß, an dem wahrscheinlich der beste Kurs zur Anwendung kommt, sofern der Kunde keinen Handelsplatz vorgibt.

Da dies auch ein außerbörslicher Handelsplatz sein kann und Deine Zustimmung für den Handel an einem außerbörslichen Handelplatz nicht vorliegt, wirst Du darauf hingewiesen, daß Dein Auftrag nicht unbedingt an dem Handelsplatz ausgeführt wird, an dem der beste Kurs zu erwarten ist.

Weiterhin wirst Du darauf hingewiesen, daß Du die Zustimmung zur Ausführung im außerbörslichen Handel erteilen kannst oder aber einen bestimmten außerbörslichen Handelsplatz aus der Liste der verfügbaren Handelsplätze auswählen kannst.

Gruß
Christian

P.S.
Wenn man den Text nicht nur überfliegt, sondern Absatz für Absatz liest, ist er gar nicht mal so schwer zu verstehen.

Hi,

Was bedeutet das

da gibt es mehrere Optionen:

  1. Z.B. über http://www.google.de/search?hl=de&q=mifid+handelspla… informieren.
  2. Deine Bank fragen.
  3. Kurzform: Die EU hat mit Mifid den Banken die Best Execution aufs Auge gedrückt. Aus verschiedenen Gründen besteht ein Interesse, neben den bekannten Börsenplätzen hierfür auch außerbörsliche Ausführungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

und was sollte ich nun tun ?

  1. Ein paar Links aus google lesen.
  2. Deine Bank fragen.
  3. Die Bedingungen akzeptieren und das Thema anschließend vergessen. Onlineorders ohne Angabe eines Handelsplatzes werden ohnehin nicht akzeptiert.

Ich tendiere zu 3).

Gruß
Nils