Bedarf es einer pauschalen Zustimmung zum Verkauf einer Immobilie, die im Grundbuch eingetragen ist, eines notariellen Vertrages oder reicht ein formloses Schriftstück?
Und wenn nun die Immobilie vererbt wird, von dessen Eigentümer man die Zustimmung brauchen würde, gilt eine formlose Zustimmung auch über den Tod hinaus oder muss man dann mit den Erben erneut in Kontakt treten?
Bedarf es einer pauschalen Zustimmung zum Verkauf einer
Immobilie, die im Grundbuch eingetragen ist, eines notariellen
Vertrages oder reicht ein formloses Schriftstück?
Ein Immobilienkauf wird immer mit einem notariellen Kaufvertrag bestätigt und die neuen Besitzer, werden dann, im Grundbuch eingetragen.
Und wenn nun die Immobilie vererbt wird, von dessen Eigentümer
man die Zustimmung brauchen würde, gilt eine formlose
Zustimmung auch über den Tod hinaus oder muss man dann mit den
Erben erneut in Kontakt treten?
Hier haben die Erben das letzte Wort. Denn im Todesfall geht der Besitz ja an die Erben über. Solange ein Hausverkauf nicht notariell getätigt wurde, ist jede Zustimmung vorab nichtig.