Hallo Ihr Lieben,
Pärchen A hat eine Wohnungsanzeige aufgegeben in der stand, dass Haustiere erlaubt sein sollen, mit dem Hintergedanken sich nach einiger Zeit einen Hund und/oder Katze anzuschaffen. Bei Besichtigungstermin wurde dieser Wunsch nach Haustiererlaubnis angesprochen und Vermieter meinte, dass dies kein Problem sei. Im Mietvertrag steht nur die Standardklausel, dass die Einverständnis für eine betreffende Tierart eingeholt werden muss. Pärchen A war leider nicht so schlau daran zu denken sich diese Erlaubnis gleich schriftlich geben zu lassen. Nun ist Pärchen A so weit und möchte sich nach langer Überlegung einen Hund anschaffen, was auch gesundheitlich fördernd wäre, da beide an Depressionen leiden. Beide haben viel Erfahrung mit Hunden (und würden ständiges Bellen etc. ohnehin unterbinden zu wissen insofern es anfangs zuträfe). Vermieter meint nun, dass er mit einer Katze kein Problem hätte, doch ein Hund benötige die Erlaubnis der Mieter über und unter der betreffenden Wohnung, da diese ein Baby bekommen haben. Da der Vermieter das ganze aber solange rauszögerte, bot Pärchen A an sich selbst um diese Mieter zu kümmern und die Erlaubnis einzuholen. Mieterpaar B haben keinen Einwand und gleich einen Zettel zur Erlaubnis unterschrieben. Mietpaar C jedoch meinten sie seien in die Wohnung eingezogen weil es im Haus keine Hunde gäbe und der Vermieter auch die Aussage machte, dass es im Haus nie Hunde geben werde. Mietpaar C weigert sich also die Einverständnis zu geben, wodurch der Vermieter also auch mit der Haltung eines Hundes nicht einverstanden ist.
Nun frage ich mich:
- Ist es Rechtens, dass anhand eines Mieterpaars in einem Mehrfamilienhaus von 10 Parteien einem die Haltung eines Hundes untersagt werden kann insofern alle anderen z.b. damit einverstanden wären?
- Ist es Rechtens dass der Vermieter die Erlaubnis von einem Mieter abhängig machen kann?
Paar A machte auch den Vorschlag den Hund im Gang immer angeleint zu lassen, extra Haftpflicht zu versichern, für Schäden aufzukommen, ggf Verunreinigungen zu beseitigen, die Hundeschule zu besuchen und keinen zu belästigen. Der Hund bliebe nie alleine da immer jemand da ist wodurch gejaule etc. nie aufkommen würde. Hat Paar A schlussendlich doch keine andere Möglichkeit als sich doch wieder eine neue Wohnung zu suchen obwohl sie die Wohnung genau unter der Bedingung der Haustiererlaubnis gemietet haben?
Ein Schreiben bezüglich der Haustiererlaubnis liegt auch vor seit Kurzem. Es wurde mit dem Gedanken zu einer Katze unterschrieben, jedoch wird die Tierart darin nicht erwähnt.
Auch wären Internetseiten oder -links bezüglich neu gefällter Urteile zur Hundehaltung in Mietwohnungen vom Jahr 2013 sehr interessant und hilfreich.
Ich danke Euch vielmals,
mit freundlichen Grüßen
TC