angenommen ein Mieter erhält ein Mieterhöhungsschreiben. Die Miete soll um 15% erhöht werden (wurde davor 4 Jahre nicht erhöht), der erhöhte Betrag liegt im Rahmen des Mietspiegels. Rechtlich besteht also kaum eine Chance, die Mieterhöhung ab zu wenden, aber man muss halt zustimmen.
Frage: der Mieter stimmt der Erhöhung nicht zu und löst schlicht durch „Nichts tun“ eine Klage aus, zahlt dann die Rechtsschutzversicherung des Mieters die entstehenden Kosten oder müsste die Versicherung vorher informiert werden, dass der Mieter die Zustimmung nicht leistet?
alle, auch Rechtsschutzversicherungen, sehen in den Vertragsbedingungen vor, dass sie im Schadenfall unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.
Der Eintritt des Schadens ist bei einer Rechtsschutzversicherung die Verletzung oder vermeintliche Verletzung von Rechten des Versicherungsnehmers.
D.h. die Rechtsschutzversicherung muss jetzt über das Ansinnen des Vermieters informiert werden. Sie kann dann Deckungszusage für das vom Mieter beabsichtigte Theater geben oder es lassen.
zuzüglich zum aprilfisch möchte ich noch anmerken, dass bei einigen Rechtschutzversicherungen der Baustein Mietrecht nicht enthalten ist und oft zusätzlich abgesichert werden muss.
vielen Dank auch für diesen Hinweis.
Aber es handelte sich um eine rein theoretische Frage, die bei einer Diskussion aufkam. Im Wesentlichen ging es um den Zweck einklagbarer Zustimmungen (der sich den Diskutierenden nicht wirklich erschlossen hat) und eben um das Auslösen einer Klage und den Folgekosten durch Vergessen, Faulheit, Postverlust etc..