Hallo,ganz kurz fassen,habe einen Freund der innerhalb kürzester Zeit demenz wurde-es wurde jetzt ein Tumor festgestellt,der schnellstens operiert werden muss. Mein Frage,die Zustimmung zur OP kann die von seiner in Italien lebenden Frau getätigt werden-hat De Pass-wenn Sie extra nach De fährt in die klinik,oder gibt es dabei etwa bürokratische Hürden( würde mich in DE nicht wundern) und man Ihr die Zustimmung verweigert-was könnte man in so einem Fall tun?? EILIG!!! danke
Hallo,
wenn es zugunsten dieser Ehefrau keine Vorsorgevollmacht gibt, die in diesem speziellen Fall auch noch die so genannten „lebensgefährdenden Behandlungen“ nach § 1904 BGB umfassen müsste, um über so einen Eingriff alleine (ohne Richter) entscheiden zu dürfen, dann führt nichts an einer Betreuung für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge vorbei.
Diese kann aber auch bei Eilbedürftigkeit im Wege einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig eingerichtet werden. D.h. vom praktischen Ablauf her (wenn keine ausreichende Bevollmächtigung vorliegt) geht man so vor, dass man sich vom Arzt eine Bescheinigung geben lässt, dass die OP lebensnotwendig ist, und dringend durchgeführt werden muss, und geht damit dann direkt zum Amtsgericht in die Geschäftsstelle des Familiengerichts und bittet dort aufgrund der Dringlichkeit direkt mit einem Richter sprechen zu dürfen. Im besten Falle klappt das sofort oder zumindest sehr kurzfristig, und kann man die Betreuerbestellung sowie die Genehmigung zum Eingriff gleich mitnehmen oder zumindest mit dem Richter einen kurzfristigen Termin im Krankenhaus hierzu vereinbaren (denn die Richter sind gehalten, sich selbst einen persönlichen Eindruck vor Ort zu machen).
Und nein, dass sind keine „Schwierigkeiten“, sondern zunächst mal zum Schutze von Menschen, die für sich selbst nicht mehr entscheiden können, und die keine konkrete Vorsorge treffen wollten, durchaus notwendig sind, damit nicht ggf. missliebige Angehörige einfach über deren Kopf hinweg ganz böse Dinge anschieben können.
Gruß vom Wiz
Hallo!
N E I N !
Warum, meinst Du wohl, wird so oft auf eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hingewiesen ?
Es kann eben nicht die Ehefrau für ihren nicht mehr handlungsfähigen Ehemann zustimmen.
Weder fernmündlich, schriftlich noch persönlich.
Man muss über das Gericht gehen, das muss einen amtlichen Betreuer bestimmen. Das kann dann z.B. die Ehefrau sein, entsprechende Bitte kann man ans Gericht herantragen.
In einem medizinischen Notfall geht es auch mal ohne, dann entscheiden die Ärzte,im angenommenen Sinne des Patienten. Schließlich wird jeder eingelieferte Notfallpatient bei Notwendigkeit operiert ohne vorherige Zustimmung.
Das hat aber durchaus rechtliche Grenzen !
MfG
duck313
Hallo!
Die Ehefrau ist weder Vormund noch erziehungsberechtigt (obwohl manche Ehefrauen glauben, ihren Mann erziehen zu müssen ), sie ist also in dem Fall rechtlich nicht relevant. Entweder der Tumor ist lebensbedrohend, dann operieren die Ärzte auch ohne Einwilligung. Hat der Eingriff noch Zeit und der Patient kann die Lage nicht mehr beurteilen, so muss ein Sachwalter mit Entscheidungsrecht bei medizinischen Fragen bestellt werden. Das kann durchaus eine Person aus dem Verwandten/Bekanntenkreis, oder auch ein amtlich bestellter Sachwalter sein. Der Antrag ist beim Familiengericht einzubringen.
MfG
airbue21
Hallo Wiz,
Und nein, dass sind keine „Schwierigkeiten“, sondern zunächst
mal zum Schutze von Menschen, die für sich selbst nicht mehr
entscheiden können, und die keine konkrete Vorsorge treffen
wollten, durchaus notwendig sind, damit nicht ggf. missliebige
Angehörige einfach über deren Kopf hinweg ganz böse Dinge
anschieben können.
Es gab Zeiten, da war es nicht unüblich, Eltern unter Vormundschaft zu stellen, damit sie das erwartete Erbe nicht, z.B. durch eine Weltreise, schmälern konnten.
MfG Peter(TOO)
Hallo,
Missbrauch kommt überall vor. Aber wenn der schon unter Einschaltung von Gerichten nicht vollkommen auszuschließen ist, dann fragt man sich natürlich, wie es darum in den Fällen steht, die an Gerichten vorbei durch Ehegatten/Kinder „einfach so“ unter „Ausschluss der Öffentlichkeit geregelt“ werden. Und auch die gibt es immer noch gar nicht so selten. Mal kommen sie mit viel Glück heraus, mal bleiben sie bis über den Tod der Betroffenen hinaus unentdeckt.
Gruß vom Wiz