Mein Nachbar hat an der Grundstücksgrenze eine Solarthermie- Anlage (Höhe 1,15m) auf einer 3,0m hohen Garage direkt an der Grundstücksgrenze errichtet. Hätte er mich nicht fragen müssen. Ich wohne im Land Brandenburg falls das noch von Bedeutung ist.
Soweit mir bekannt: NEIN
Es gibt keine Baurechtlichen Auflagen, nur der Denkmalschutz ist zu beachten. Das kommt ja bei einer Garage nicht in betracht.
Hallo,
für eine solarthermische Anlage ist zwar keine Baugenehmigung notwendig, aber hier greift wahrscheinlich das Nachbarschaftsrecht, welches in jedem Bundesland anders geregelt wird. Ich habe einen interessanten Link, der Ihnen vielleicht weiter hilft: http://www.vermessung-wolf.de/wissen/abstandsflaeche…
Ich würde auch bei der zuständigen Baubehörde nachfragen.
MfG M. Schedletzky
ich kann erklären wie die anlage funktioniert. aber von der bauaufsicht bin ich leider nicht.
das wurde weitestgehend schon von „Seehausen“ bei gutefrage.net beantwortet:
Zitat:
"Es ist zu unterscheiden zwischen Abstandsflächen nach Landesbauordnung und seitlichen Baugrenzen nach Planungsrecht. Abstandsflächen sind immer nachbarschützend, seitliche Baugrenzen manchmal.
Sie sind nachbarschützend, wenn sie im Bebauungsplan zum Schutz irgendwelcher nachbarlicher Belange festgesetzt sind, was aus der Begründung zum Bebauungsplan hervorgehen muss.
Sie sind auch dann nachbarschützend, wenn eine Befreiung gegen die städtebaulichen Grundsätze des Bebauungsplans verstößt, da jeder Eigentümer innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des BPl einen Anspruch auf Einhaltung dieser Grundzüge hat („Planungsrechtliche Schicksalsgemeinschaft“). Diese Vorschrift greift immer dann, wenn die Befreiung rein willkürlich gewährt wurde und nicht nachgewiesen werden kann, dass sie „städtebaulich vertretbar“ ist. Dies kann aber nur nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls festgestellt werden und bleibt weitgehend einer Ermessensentscheidung des Verwaltungsrichters überlasen.
Weiterhin wäre zu prüfen, ob das aus § 15 BauNVO abzuleitende „Gebot der Rücksichtnahme“ im konkreten Einzelfall verletzt wurde."