Zustimmungersetzung Gerichtlicher Vergleich

Hallo liebes Forum.
Ich habe folgende Frage. Habe heute ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, dass die Zustimmungsersetzung erfolgreich war und die Beschwerde abgewiesen wurde.
Ich hatte ein Gerichtlichen schulden Vergleich beantragt, weil im Außengerichtlichen Vergleich schon eine Kopf und Summe Mehrheit bestanden hatte.
Das Schreiben hat nur den Betreff zur Kenntnisnahme und den Beschluss, dass die Zustimmung ersetzt ist.
Ist es jetzt auch gleichzeitig der Beschluss eines Gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans ? Oder bekomme ich jetzt noch mal ein Schreiben mit den Beschluss und das es erfolgreich abgeschlossen ist ?
Zahlungsziel ist immer der 15. eines Monats, da aber eine Pfändung besteht bzw Sicherung komme ich erst zum nächsten Gehalt daran (Arbeitgeber Treuhandkonto). Könnte also erst im August mit den Zahlungen beginnen.

Kennt sich jemand damit aus bzw hat vielleicht einer sowas Schon durchgemacht?

Besten Dank im Voraus

René