Zustimmungserklärungen und deren Kosten Verkauf Doppelhaus

Grüß Gott zusammen,
bitte um Hilfe zur Klärung folgender Konstellation

Ein Doppelhaus wird verkauft
zwei Grundstpcke Zwei Eigentümer ein Doppelhaus also je zur Hälfte

in Hälfte A wohnt eine Tocher der i in B wohnenden Eltern diese Hlfte hat sie schon vor Jahren
mehr als 10 von den Eltern überschrieben bekommen. Sie steht als alleinige Eigen-
tümerin im Grundbuch

in Hälfte B) Hier wohnen die Eltern - die zwischenzeitlich verstorben sind.

                  verkauft wird das gesamte Objekt an einen Käufer.

Meine Frage : Die Erben müssen beim Notar eine Zustimmungserklärung abgeben für den
Verkauf der Hälfte B .

                     Müssen die Erben von  B auch eine Zustimmungserklärung abgeben für den
                     Verkauf  der Hälfte A.

Meine Frage: Ist die Tochter die ihr Erbteil schon vor 10 Jahren bekommen hat auch erbbe-
rechtigt ??

Danke für Ihre Hilfe.
Es grüßt Roland

Das kommt drauf an.

Auf welcher Grundlage erfolgte denn die „Überschreibung“ vor zehn Jahren? Was steht im Testament betreffend Erbberechtigung der Tochter? Und was steht im Testament betreffend die Hälfte B? Gibt es dazu besondere Verfügungen?

Schöne Grüße

MM

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das erfolgte per Schenkung - an die Tochter - esd gibt kein Testament- die drei Kinder bilden eine Erbengemeinschaft - Die Erbengemeinschaft hat keinen Verwalter bestellt sondern haben gemeinschaftlich gehandelt.

Servus,

und sie haben - je nachdem, wie lange „zwischenzeitlich“ her ist - wahrscheinlich zu gleichen Teilen geerbt - dumm gelaufen.

Wenn mehr als zehn Jahren zwischen der Schenkung und dem jetzigen Erbfall liegen (ich unterstelle jetzt mal, dass „zwischenzeitlich“ bedeutet, dass der Erbfall nicht seinerseits bereits Jahre zurück liegt), hat die damalige Schenkung keinen Einfluss auf das jetzige Erbteil der Tochter.

D.h. die Tochter als Eigentümerin der Hälfte A ist für alles befugt und zuständig, was diese Hälfte A betrifft. Für alles, was die Hälfte B betrifft, ist die Erbengemeinschaft befugt und zuständig.

Schöne Grüße

MM

Zustimkmungserklärung und deren kosten war gefragt Thema verfehlt

Gut, dann will ich es versuchen.
Ich beginne mal mit der Situation, wie ich sie verstanden habe:
Da gibt es zwei Doppelhaushälften, die jeweils auf eigenen Grundstücken stehen.
Vor mehr als 10 Jahren hat ein Kind der Eigentümer die eine Doppelhaushälfte geschenkt bekommen.
Nun sind die Eigentümer verstorben und es wird die Hälfte der Eltern verkauft.

Was ist nun?
Die Hälfte der Eltern erben die Kinder zu gleichen Teilen als Erbengemeinschaft, wenn es keine andere Regelung gibt. So sollte es auch im Erbschein stehen. Das bedeutet, dass der Tochter ein Drittel gehört, was jetzt verkauft wird. Wenn sie bei der Beurkundung des Kaufvertrages nicht anwesend war, wird sie zustimmen müssen. Wer die Kosten der Zustimmungserklärung trägt, sollte aus dem (neuen) Kaufvertrag zu sehen sein.

Spannend sind wahrscheinlich ganz andere Sachen, die sich aus dem Schenkungsvertrag von Seinerzeit ergeben und daraus folgend aus dem Erbschein.
Alles das kann und wird der Notar erklären, der den Kaufvertrag beurkundet, auch dafür wird er bezahlt.

Diese Antwort steht auf dem gleichen Blatt wie der Inhalt von Erbschein und Schenkungsvertrag. Aber es war ja nur nach den Kosten der Zustimmung gefragt.

Nö, gefragt war

Vorsicht bitte auf Gleis 1 - es fährt ein der Schnellzug durch die Kinderstube, ohne Halt vor dem Ausgang.

Und Tschüs!

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Meines Erachtens ist eine Zustimmungserklärung nur dann erforderlich, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt die unter allg. Verwaltung steht. Hier muss der Verwalter eine zustimmungserklärung abgeben.
Aber es geht nicht, das zwei Eigentümer einews Doppelhauses verkaufen und einer davon muss eine Zustimmungserklärung abgeben. .
Nr. 5 = Erbengeminschft Nr. 5a ist Einzeleigentümer ( Schester zu 5a

Zustimmungserklärung für den Verkauf von 5 , Kann doch nicht zum Verkauf einer Imobilie zustimmen die mir nicht gehört. #

Meines Erachtens sind auch andere Fälle möglich.

Beim Verkauf muss eine Unterschrift geleistet werden - oder zugestimmt.

Fangen wir noch mal von vorne an:

Wer hat die Verkaufsverhandlungen mit wem geführt?
Was wird verkauft - was nicht? Haus A, Haus B, beide?
Wer ist im Grundbuch als Eigentümer von Haus A eingetragen? Und wer von Haus B?
Wer ist nach Erbschein Erbe(n)?
Was ergibt sich aus der Schenkung vor über 10 Jahren? Was wurde in diesem Vertrag geregelt?

Bis zur Beantwortung dieser Fragen bin ich erstmal raus.

Alternativ kannst Du den Notar fragen. Er sollte alle Unterlagen haben und kennen.

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Ich denke, hier gehen ein paar Dinge durcheinander.

Zunächst einmal wäre zu klären, was hier überhaupt verkauft wird. Ein Doppelhaus kann aus zwei eigenständigen Immobilien bestehen oder es kann sich hier um ein Objekt mit Teilung nach WEG handeln. Insoweit ist die Sachverhaltsdarstellung widersprüchlich. Dies bitte zunächst einmal klären. Eine echte „Zustimmung“ gäbe es nur nach WEG.

Allerdings ist hier ebenfalls die Situation der Tochter in Hälfte A unklar. Denn die „Überschreibung“ kann viel bedeuten. Ist diese vollkommen ohne Bezug auf die erbrechtliche Situation erfolgt? Dann wäre die Tochter in A in Bezug auf die Hälfte B genauso Erbin wie die Geschwister. Wurde damals eine Anrechnung auf das Erbe vorgenommen, wäre sie jetzt ebenfalls Miterbin in Bezug auf die Hälfte B, es würde sich nur der Anteil entsprechen reduzieren.

In beiden Fällen müsste - unabhängig von der Frage bzgl. WEG - die Eigentümerin von A natürlich als Miterbin von B den Verkauf natürlich als Verkäuferin mit unterschreiben, bzw. bei Wahl einer Beurkundungssituation mit vollmachtlosem Vertreter, dessen Unterschrift natürlich nachträglich genehmigen. Auch dies könnte man laienhaft als „Zustimmungserklärung“ bezeichnen.

Oder wurde sich damals mit der der Überschreibung vollständig abgefunden und hat dann insoweit einen Erbverzicht erklärt? Nur in dem Fall wäre sie - abgesehen von einer ggf. benötigten Zustimmung nach WEG - jetzt aus der Geschichte in Bezug auf Hälfte B raus.

Weiterhin ist unklar, welche Zustimmungen jetzt genau abgegeben werden sollen/gefragt sind, da weiter unten dann noch die Frage bzgl. der Zustimmung der Erben in Bezug auf Hälfte A auftaucht. Dafür wäre dann wieder die Geschichte mit dem WEG interessant.

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