Zustimmungspflicht Vermieter bei Pflegekind?

Hallo,

wenn Mieter ein Pflegekind aufnehmen werden,
ist klar dass der Vermieter hierüber informiert werden muss.

Hat er Mitbestimmungsrecht, d.h. kann er seine Einwilligung verweigern und wäre dies gesetzlich rechtens?

Zu einem Neugeborenen eigenen Baby muss er schließlich auch nicht zustimmen, oder?!

Wäre nett wenn ich Licht im Dunkeln finde.

Gruß Carina

Hallo Carina,

wenn Mieter ein Pflegekind aufnehmen werden,
ist klar dass der Vermieter hierüber informiert werden muss.
Hat er Mitbestimmungsrecht, d.h. kann er seine Einwilligung
verweigern und wäre dies gesetzlich rechtens?
Zu einem Neugeborenen eigenen Baby muss er schließlich auch
nicht zustimmen, oder?!

zustimmen muss er da nicht, man darf das Baby auch ohne seine Erlaubnis machen.
Auch beim Pflegekind dürfte das Interesse des Mieters höher stehen, als die eventuelle Abneigung des Vermieters.

Gruß!

Horst