Hallo,
wenn Mieter ein Pflegekind aufnehmen werden,
ist klar dass der Vermieter hierüber informiert werden muss.
Hat er Mitbestimmungsrecht, d.h. kann er seine Einwilligung verweigern und wäre dies gesetzlich rechtens?
Zu einem Neugeborenen eigenen Baby muss er schließlich auch nicht zustimmen, oder?!
Wäre nett wenn ich Licht im Dunkeln finde.
Gruß Carina