Zustimmungspflicht vom Nachbarn?

Guten Tag allerseits.
Ich weis jetzt nicht ob die Frage hier richtig ist

Ein Doppelhaus wird zur Zeit Grundsaniert. Es soll ein neuer Gartenzaun 2m höhe, ein Aussenschornstein in Edelstahl an der Aussenwand und ein Klimagerät auf dem Vordach installiert werden.

Es kamen Einwände vom Klimatechniker das das Aufstellen des Splitgerätes auf dem Vordach eine Genehmigung des Nachbarn erforderlich wäre, weil das Hausbild gestört würde. Ebenso ein Edelstahlschornstein an der Aussenwand.

Sind solche Massnahmen wirklich zustimmungspflichtig? Muss der Nachbar dem grundsätzlich zustimmen oder kann man nicht machen was man möchte im Zuge von Umbaumassnahmen?

Vielen Dank für Antworten

m.W

Hallo!

Vor allen Dingen sind diese Umbauten wohl genehmigungspflichtig. Man fragt also nicht als erstes den Nachbarn, sondern die zuständige Behörde!

Zusatz
Tag!

Würde dies so bewilligt von der Behörde, werden die Nachbarn direkt von dieser Angeschrieben.
Man nennt dies eine Angrenzerbenachrichtigung.
Wird dann,innerhalb von 2 Wochen(meines wissens die Frist) keine oder eine positve Antwort der Nachbarn zurückgesand könnte der Umbau beginnen.

Bei einer Negativen Antwort zur Bewilligung werden die Nacghbarn von der Behörde zu einemGespräch geladen, was aber nicht heißen muss der Umbau darf nicht stattfinden.

Aber wie bereits richtig gesagt, erstmal zur Behörde, und vielleicht vorher schon eine freundliche ,Vorwarnung" an die Nachbarn!

Grüße

Moin,
richtig ist der vorgeschlagene Gang zur zuständigen Baubehörde. Dies entscheidet dann auf Grundlage des im jeweiligen Bundesland gültigen Baurecht bzw. möglicherweise vorliegender Bebauungspläne über den weiteren Weg und/oder die Notwendigkeit einer Nachbarzustimmung.
Die geschilderte Handlungsweise mag in dem einen oder anderen Bundesland so stimmen, allgemeinverbindlich ist sie allerdings nicht.

vnA