Zustimmungsrecht bei Änderung / Erweitung des Arbeitsbereichs

Hallo zusammen!

Mich beschäftigt momentan folgende Sache: Ein Angestellter, der vor über 5 Jahren für Tätigkeiten in einer Abteilung, z.B. der Buchhaltung, eingestellt wurde, soll nun lt. Arbeitgeber Aufgaben in zwei anderen Abteilungen zusätzlich übernehmen. Er sieht dies als sein Direktionsrecht an, nach dem Motto, der Mitarbeiter soll dort arbeiten, wo ich ihn gerade brauche. Der Angestellte sieht hierbei neben der Freude, dass sein AG offenbar seine Arbeit schätzt, aber auch die Gefahr, dass er zum Einen seine (eigenen) ursprüglichen Aufgaben zwangsläufig vernachlässigen muss und zum Anderen sich durch die Mehrbelastung und größere Verantwortung „sonstige Probleme“ entstehen können. Darüber hinaus, ist keine günstigere Vergütung damit verbunden.

Wie sieht hierbei die Rechtslage aus?
Habe gelesen, dass bei Versetzungen teilw. ein Betriebsrat diesen zustimmen muss. Aber einen Betriebsrat gibt es in diesem Fall nicht. Welche Rechte besitzt also der Arbeitnehmer?

Über eure fachkundigen Antworten würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank schonmal und alles Gute,

Gruß Toddy

Hallo,

Wie sieht hierbei die Rechtslage aus?
Habe gelesen, dass bei Versetzungen teilw. ein Betriebsrat
diesen zustimmen muss. Aber einen Betriebsrat gibt es in
diesem Fall nicht. Welche Rechte besitzt also der
Arbeitnehmer?

Was sagt uns denn dazu das Betriebsverfassungsgesetz § 95:

(3) Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung

Eine Versetzung kann ich nach deinem Text nicht erkennen!

Gruß Merger