Zuteilung einer deutschen Steuer ID Nr. wenn Wohnsitz im EU Ausland

Neuer Job in Muenchen! Anfang Juni starte ich einen neuen Job in Muenchen. Derzeit liegt mein registrierter Wohnort in Dænemark. Ich brauche jedoch eine deutsche Steuer ID nummer, da ich vorraussichtlich uneingeschrænkt in Deutschland steuer- und sozialversicherungspflichtig bin gemæss der 183 Tage Regelung und dem bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen beider EU Lænder.

Muenchner Finanzamt sagt:

Du musst Dich am Wohnort anmelden und bekommst dann eine Steuer ID zugeteilt.

BZSt-Portal sagt:

_ Ich wohne im Ausland, bin aber in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Wann bekommen meine Familie und ich die IdNr? Steuerpflichtigen Personen, die in Deutschland nicht gemeldet sind, hier aber Einkünfte erzielen und damit der beschränkten oder unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wird eine IdNr auf Anforderung des für sie zuständigen Finanzamtes beim BZSt zugeteilt. Hierzu wurden bereits Bestandsdaten von den Finanzämtern übermittelt. Sofern die Vergabe noch nicht erfolgt ist, kann das Finanzamt jederzeit im laufenden Verfahren die Zuteilung der IdNr anstoßen.Der Steuerpflichtige selbst kann die IdNr nicht beim BZSt beantragen.Über die Zuteilung der IdNr wird mit einem Mitteilungsschreiben informiert._

Irgendwie læuft das ganze im Kreis…
Und ein weiteres Detail: Ich weiss nicht wann und wo ich eine festen Wohnort in Muenchen finde…also WO soll ich mich denn anmelden, wenn das der Weg sein sollte?

Was meint ihr?? Danke im Voraus fuer alle Hinweise und Hilfe

Hallo Alexander,

melde Dich dann, wenn Du eine Wohnung hast, dort an, wo diese ist. wenn es geht, schon sobald Du die Wohnung hast, auch wenn Du vielleicht erst zum 1. Juni einziehen wirst. Der Arbeitgeber wird zwar maulen, aber vor dem 20.06. wird der die Steuer-ID-Nummer kaum brauchen, und bis hin wirst Du sie haben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Hallo Alexander,

melde Dich dann, wenn Du eine Wohnung hast, dort an, wo diese
ist. wenn es geht, schon sobald Du die Wohnung hast, auch wenn
Du vielleicht erst zum 1. Juni einziehen wirst. Der
Arbeitgeber wird zwar maulen, aber vor dem 20.06. wird der die
Steuer-ID-Nummer kaum brauchen, und bis hin wirst Du sie
haben.

Schöne Grüße

vorzeitige Anmeldungen für eine Wohnung sind laut Meldegesetz nicht möglich und der Rat gegen das Meldegesetz zu verstoßen und eine Scheinmeldung (anmelden obwohl man noch gar nicht wohnt) vorzunehmen ist auch nicht so gut…

Es ist ja nun nicht davon auszugehen, dass man jeden Tag von Dänemark nach München pendelt. Sollte bis Arbeitsbeginn keine Wohnung aufzutreiben zu sein und man wohnt z.B. in einer Pension, dann ist die Anmeldung auch für die Adresse der Pension bei der Meldebehörde möglich. Am besten eine Wohnbestätigung der Pension zur Anmeldung mitnehmen.
Die Anmeldung wird durch die Meldebehörde dem Bundeszentralamt für Steuer mitgeteilt; das BZSt erstellt die Steuer-ID-Nr. und schickt sie einem zu. Das kann manchmal ein wenig dauern; deshalb ist es möglich so ca. 1-1 1/2 Wochen nach Anmeldung bei der Meldebehörde eine Bescheinigung über die Steuer-ID-Nr. zu erhalten, denn die Steuer-ID wird der Meldebehörde per Datenübermittlung durch das BZSt mitgeteilt.

Viel Gruß von Tara

Hi Alexander,

als ich das ähnliche Problem hatte, (Wohnsitz im Ausland, kein deutscher Wohnsitz, Arbeit in Deutschland) fühlte sich das Finanzamt am Arbeitsort (bei mir war das der Sitz der Zentrale) für mich zuständig.

*wink*

Petzi

PS: Normalerweise sind Personalabteilungen in Firmen bei sowas äusserst hilfsbereit und ggf. auch erfahren.

Hallo Tara,

wenn die Arbeit zum 01.06. angetreten wird, dürfte das arg, arg eng werden mit der Zuteilung einer Steuer-ID-Nummer bis allerspätestens 20.06. - oder ist das BZSt jetzt privatisiert worden?

Wenn ich eine Wohnung zum Einzug z.B. 28.05. miete und mich dortselbst gleich bei Unterzeichnung des Mietvertrags z.B. 10 Tage vor Einzug anmelde, ist der Begriff „Scheinmeldung“ ein Griff in die Klamottenkiste des Amtsschimmels, wo eine Abrechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen Klasse VI bei einem frisch über eine weite Strecke Umgezogenen, der jeden Cent gut brauchen kann, als völlig normaler Vorgang angesehen wird, weil ja keiner der Beteiligten gegen irgendwas verstoßen hat und die beteiligten Behörden „unverzüglich“ alles bearbeitet haben - nur eben in ihrer üblichen Geschwindigkeit.

Aber zurück zur Frage: Wie genau muss man denn vorgehen, wenn man als neu nach D Zugezogener innerhalb eines Zeitraums, der zwingend zwanzig Tage (einschließlich Postwege) nicht überschreiten darf, eine Steuer-ID-Nummer benötigt?

Schöne Grüße

MM

Servus,

das ist in diesem Fall auch richtig gewesen: Für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ist das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zuständig. Hier geht es aber um Arbeitsaufnahme bei gleichzeitiger Begründung eines Wohnsitzes, also keine beschränkte Einkommensteuerpflicht. Wenn man es hier „versuchsweise“ beim Betriebsstättenfinanzamt probiert, führt das bloß dazu, dass der Vorgang noch acht bis zehn Tage länger unbearbeitet herumgezerrt wird, bis das Betriebsstätten-FA sich schriftlich für unzuständig erklärt hat.

Außerdem ist seit ELStAM noch eine weitere Behörde involviert, weil man ohne Steuer-ID-Nummer keine Lohnsteuerabzugsmerkmale abfragen kann - und zumindest der letzte Akt der Zuteilung einer Steuer-ID-Nummer darf nur auf dem Postweg stattfinden, mit allem und bissle scharf: Mutmaßliche Dauer zwischen Bearbeitung beim BZSt und Eingang beim Steuerpflichtigen dürfte allein für diese Aktion ungefähr eine Woche ausmachen.

Schöne Grüße

MM

Hi,

wenn die Arbeit zum 01.06. angetreten wird, dürfte das arg,
arg eng werden mit der Zuteilung einer Steuer-ID-Nummer bis
allerspätestens 20.06. - oder ist das BZSt jetzt privatisiert
worden?
Wenn ich eine Wohnung zum Einzug z.B. 28.05. miete und mich
dortselbst gleich bei Unterzeichnung des Mietvertrags z.B. 10
Tage vor Einzug anmelde,

eine Anmeldung 10 Tage oder wie Tage auch immer vor Einzug ist nicht möglich (bisher MRRG Art. 11 Abs. 1 Frist eine Wochen nach Einzug - ab 01.11.15 BMG Art. 17 Abs. 1 - wer eine Wohnung bezieht hat sich innerhalb von 14 Tagen „nach Einzug“ anzumelden) - falls die Meldebehörde die Meldung vorher annimmt und Meldebescheinigung aushändigt (hat der Einwohner Glück), das iliegt aber in der Verantwortung der Meldebehörde (in Nürnberg gibt´s das nicht mehr),

ist der Begriff „Scheinmeldung“ ein Griff in die Klamottenkiste des Amtsschimmels (wieher wieher grins - dann schimmelt er halt). Wenn man sich aber irgendwo anmeldet wo man (noch) nicht wohnt, dann ist das eben laut Gesetz eine Scheinmeldung.

wo eine Abrechnung nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen Klasse VI bei einem
frisch über eine weite Strecke Umgezogenen, der jeden Cent gut
brauchen kann, als völlig normaler Vorgang angesehen wird,
weil ja keiner der Beteiligten gegen irgendwas verstoßen hat
und die beteiligten Behörden „unverzüglich“ alles bearbeitet
haben - nur eben in ihrer üblichen Geschwindigkeit.

nun - das mit der Geschwindigkeit ist Ansichtssache :smile:; bitte die Geschwindigkeitsregelungen mit dem BZSt besprechen :smile:

Aber zurück zur Frage: Wie genau muss man denn vorgehen, wenn
man als neu nach D Zugezogener innerhalb eines Zeitraums, der
zwingend zwanzig Tage (einschließlich Postwege) nicht
überschreiten darf, eine Steuer-ID-Nummer benötigt?

so wie ich es vorher schon geschrieben habe, Anmeldung zum tatsächlichen Einzugsdatum vornehmen, die Mitteilung der Anmeldung geht per Datenübermittlung an das BZSt, das BZSt versendet die Steuer-ID an den Einwohner. Falls dem Einwohner die Zusendung zu lange dauert, kann er zur Meldebehörde gehen (ca. 1 Woche nach Anmeldung) und holt sich dort eine Bescheinigung über die Steuer-ID, denn das BZSt meldet die Steuer-ID auch an die Meldebehörde der Hauptwohnung (wir stellen die ständig aus).

Viel Gruß von Tara

Hallo Tara,

dass die Steueridentifikationsnummer zehn Tage nach Anmeldung bei der Meldebehörde abgeholt werden kann, ist der Hinweis, den der Fragesteller gebraucht hat.

Schöne Grüße

MM

Hi,

Hallo Tara,

dass die Steueridentifikationsnummer zehn Tage nach Anmeldung
bei der Meldebehörde abgeholt werden kann, ist der Hinweis,
den der Fragesteller gebraucht hat.

die Antwort hatte ich auch schon im vorherigen Posting gegeben (anscheinend wurde es überlesen),

aber ich habe nicht 10 Tage nach Anmeldung geschrieben - sondern ca. 1 1/2 Wochen. Wobei ich das ca. betone, dass dies beachtet wird. Denn mal dauerts auch länger, je nachdem wie das BZSt liefert…

LG von Tara