Zutritt Makler in Wohnung

Ein Zweifamilienhaus steht seit Juni zum Verkauf. Seit dem 01.10.2011 ist die Wohnung im oberen Geschoss leer, da die Mieterin ausgezogen ist. Die Wohnung im Erdgeschoss ist weiterhin vermietet. Heute am 03.10.2011 (wohlgemerkt Feiertag) war nachmittags ohne Voranmeldung der Vermieter da und verlangte von der Mieterin, dass ab dem morgigen Tag die Tür zur Wohnung offen bleiben muss, damit der Makler mit den Interessenten in den Keller kann. Anmerkung: Die Wohnung ist zweigeteilt auf der einen Seite befinden sich Wohnzimmer, Küche und Bad, auf der anderen Seite befinden sich die Schlafzimmer und der Zugang zum Keller. Die Wohnung ist durch den Haupteingang des Hauses getrennt. Durch diesen Eingang kommt man auch in die Wohnung der oberen Etage. An beiden Eingängen zur Wohnung befinden sich Türen, die durch die Mieterin mit Schlössern versehen wurden, damit der Makler nicht unbehelligt,wenn diese nicht zu Hause ist, in die Wohnung eindringen kann. Nun verlangt der Vermieter, dass an die Türen der Schlafzimmer Schlösser kommen, damit diese Türen zu sind und der Makler in den Flur (welcher zur Mietwohnung gehört) kann und in den Keller. Nun meine Fragen:

1.Muss die Mieterin zustimmen und ihre Wohnungstür für den Makler mit Kaufinteresseten offenlassen

  1. Darf der x-beliebig(wie er es jetzt auch vorhat) Besichtigungen der leerstehenden Wohnung durchführen und dabei die Wohnung der Mieterin betreten?

  2. Da sich nicht mehr frei in der Wohnung bewegt werden kann (auch im Kinderzimmer), wenn diese Türen auch noch abschlossen werden müssen, kann hierfür eine Mietminderung geltend gemacht werden, da die Wohnqualität eingeschränkt wird?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!

Hallo,

nein, meines Erachtens kann dass der Makler nicht verlangen. Er hat mit der Mieterin Zeiten bzw. Termine zu vereinbaren wann die Wohnung betreten werden kann.

Sollte er trotzdem sich widerrechtlich Zugang verschaffen so ist dies Hausfriedensbruch.

Viele Grüße

Hallo darkwoman,
ich bin kein Experte in Wohn-/Mietangelegenheiten. Aber trotzem, zu 1 und 2: ohne Zustimmung der Mieterin und ohne vorherige Ankündigung des Vermieters darf keiner die vermietete Wohnung betreten. Die leerstehende Wohnung kann nur insoweit besichtigt werden, welches die bewohnte Wohnung nicht betreten wird.
Auch ist die Mieterin nicht verpflichtet separate Schlösser in ihre Wohnung anzubringen.
Jedoch ist die Mieterin verpflichtet den Vermieter, nach vorheriger Ankündigung und Terminabsprache mit der Mieterin, in die Wohnung zu lassen. Jedoch darf das zu keiner ständigen(?) Belästigung führen. Sie soll sich aber keine Termine aufzwingen lassen. An Sonn- und Feiertagen sollte Sie keine Besichtigungen zulassen. Auch kann der Vermieter einen „dritten“ beauftragen die Wohnung zu besichtigen. Hier muss der Mieterin die Person namentlich bekannt sein und der „Besucher“ (Makler) muss sich ausweisen. Wie schon gesagt, es darf zu keiner ständigen Belästigung kommen. Was eine ständige Belästigung ist, kann ich nicht definieren.
Eine Mietminderung sehe ich erst wenn es zu dieser ständigen Belästigung kommt. Oder die Privatsphäre gestört wird.
mfg

Hallo,

was für eine verzwickte Situation. Grundsätzlich hat der Vermieter ein Betreten der Wohnung mindestens 2 Tage vorher anzukündigen. Um des lieben Friedens willen und weil ich denke, dass die Mieterin im EG ihre Wohnung behalten will ist es immer am Besten mit dem Vermieter eine Lösung zu finden. Bieten Sie ihm feste Zeiten an, in denen der Flur mit Zugang zum Keller betreten werden kann und weisen darauf hin, dass die Privatsphäre des Mieters zu schützen ist.
Sollte er dieses rundweg ablehnen oder sogar mit einer Abmahnung drohen, würde ich ebenfalls mit einer Miet-
minderung drohen, da die Wohnung nicht mehr zum alleinigen Gebrauch genutzt werden kann.
Ich hoffe, dass sie ene Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.
Hoffe damit etwas weitergeholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo darkwoman,

soweit ich weiß, ist der Vermieter verpflichtet, angemessene Termine für die Wohnungsbesichtigung im Falle einer Nachvermietung durch einen Makler oder andere interessierte Personen rechtzeitig mit der Mieterin zu vereinbaren. Veränderungen am Schließzeug von Wohnungs- oder Wohnungseingangstüren zum Zwecke eines ungehinderten Zuganges von Maklern und anderen Personen entsprechen nicht den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag und sind deshalb strikt abzulehnen. Ihren Schilderungen nach entspricht das Vorgehen ihres Vermieters in einigen Punkten bereits fast dem Tatbestand des Hausfriedensbruches.

Schalten Sie in jedem Fall und auf dem schnellsten Wege einen Fachanwalt für Mietrecht ein bzw. erkundigen Sie sich zumindest bei einem Mieterverein. Erwirken Sie eine einstweilige Verfügung gegen ihren Vermieter.
Bei der Schilderung des Vorganges drängt sich bei mir der Verdacht auf, daß ihr Vermieter durch sein schikanöses Verhalten bewirken will, daß Sie wegen des
anstehenden Hausverkaufes überstürzt ihre Wohnung räumen.

Viel Erfolg, bustobaer

tut mir leid,aber da kann ich nicht weiterhelfen.Ich weiß nur soviel das es nur zu bestimmten Zeiten geht das Interessenten eingelassen werden müssen.Und wenn im Mietvertrag dazu garnichts steht dann kann die Mieterin selbst bestimmen wo und wann.Ganz genau Auskunft kann der Mieterbund geben.
MfG

Hallo,

so eine Wohnung hätte ich auch beinahe einmal angemietet.

Vorab: Die Mieterin an einem Feiertag über den anstehenden Besichtigungstermin zu informieren, halte ich für unproblematisch, da die Störung doch maximal 2 Minuten beanspruch hat.

zu 1. Ich fürchte ja
zu 2. Der Vermieter darf eine angemessene Anzahl von Besichtigungen durchführen. Das ist zwar relativ, aber wenn sie gebündelt an einem Tag stattfinden, halte ich die Belastung für geringer, als wenn alle zwei Tage eine ist.
zu 3. Die Beeinträchtigung ist ja zeitlich sehr begrenzt und war bei Anmietung der Wohnung auch schon denkbar. Wenn man neben eine Bahntrasse zieht, kann man auch die Miete nicht wegen Lärm mindern. Ich sehe da wenig Aussichten.

Eine schnelle Nachmieter bzw. Käufersuche!

Hallo!
Zuerst mal eine Info…Ich weiß nicht warum ich hier EXPERTE bin , aber ich beantworte Fragen immer nur mit meinem Rechtsempfinden , OK ??
Fangen wir mal ober an!
Der Vermieter muß sich bei einem ev. Besuch min. 3Werktage vorher anmelden!! Also,einfach mal vorbeikommen is nich!!
Selbst wenn er Sie darauf vorbereitet hat und der Termin kann - aus welchen Gründen auch immer - nicht gehalten werden , weil Sie keinen Urlaub bekommen oder…usw. , muß er auf Ihren Terminwunsch eingehen!
Es muß ihm aber die Möglichkeit gelassen werden , die oben leerstehende Wohnung, mit ev. Makler , oder Miet-Interessenten, begehen zu können! Wenn das nur dann geht , wenn Ihre Wohnung - oder eines Teil dessen -,offen sein muß , um die obere Wohnung samt Kellerräumen für Makler oder Nachmieterin zu begehen.
2.) Das muß sich die Mieterin nicht auf Dauer gefallen lassen. Wenn der Vermieter z.B. einen Besuch pro Monat für alle derer , die an der leerstehenden Wohnung interessiert sind,…macht-, kann es ev. beiden gerecht
machen.
Ich verstehe nur nicht die genauen Umstände , die es unmöglich machen , ständig durch die Räumlichkeiten einer „vermieteten Wohnung“ zu latschen???
Gibt es denn keine andere Lösung - z.B. Schlösser wechsel (Die müsste dann auch der Vermieter besorgen.Oder ein System-Schloß mit General-Schlüssel)!
Also generell zu 2! Die Mieterin muss sich mit dem Umstand,ständig gestört zu werden NICHT gefallen lassen. Sie muss noch nicht einmal unzumutbare Störungen hinnehmen…auch und bestimmt nicht noch an Feiertagen!!! Was ist das denn für n Vollpfosten?
3) Eine Minderung , wenn es denn so ist und auch auf absehbare Zeit nicht geändert werden kann - …ist natürlich mietmindernd zu berücksichtigen.
Setzen Sie , nee…die Mieterin sollte dem Vermieter eine Frist einräumen (ca.10 Tage)um den „Mangel"zu beseitigen. Schließlich ist das ja wohl meilenweit von einer schönen , ruhigen Wohnung entfernt , und das muß nicht hingenommen werden.
Läßt er die Frist verstreichen , ohne den Mangel abzustellen , rate ich zu einer Mietminderung von ca.30%. Sie sollte aber in der schriftlichen Fristsetzungen bereits eine drohende Mietminderung „ankündigen“!
Manche Vermieter denken , sie wären in ihrer Stellung direkt hinter Gott!
Ich selbst habe 12 Jahre mit meiner Frau und 4 Kindern in einer Wohnung gewohnt. Als wir einzogen war die Wohnung ca.80qm groß und wir haben jede Menge Arbeiten dort hineingesteckt , sodaß die Wohnung heute eine Grösse von 116qm hat.Durch ausbauen und anbauen. Er trug die Material-Kosten und ich hab das alles gemacht und durfte 3 Jahre die neuen Räume mietfrei beziehen.
Alles war gut , bis zu dem Zeitpunkt , als wir bemerkten , das er uns (und noch 3 anderen Mietern) bei den Nebenkostenabrechnungen beschissen hat.
Wir haben unsere Interesse mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen , die anderen danach auch! Seit dem hat uns dieser Mensch nur noch ge"disst“!
Höhepunkt war , als ich auszog. Er will fast 10.000€ von uns.
Angeblich hätten wir die Wohnung in einem völlig „verwahrlosten , schmutzigen und rampunierten“ Wohnung hinterlassen.Gottlob habe ich diverse Fotos gemacht,als ich auszog.(Dazu rate ich allen , die ihre Kaution wiederhaben wollen)!
Am 25.11-2011 bin ich mit diesem Typ vor Gericht! Übrigens meine erste Gerichtverhandlung in Sachen Wohnung! Hoffentlich auch die letzte!
Ich wünsche Ihnen jedoch , das alles klar geht mit Ihrem Begehr! Good Luck wünscht
Frank

Hallo Frank,

bei Ihnen ist es ja auch lustig. Ich werde wohl nicht um einen Rechtsanwalt herumkommen. Heute war der Vermieter mal wieder unangemeldet da und hat mir ein Zylinderschloss in die Hand gedrückt für das Schlafzimmer, damit dies abgeschlossen werden kann. Wir haben das Schloss gleich eingebaut (zum Glück hat man sich auf seine Menschenkenntnis manchmal verlassen) keine 20 Minuten später war der Makler da und hat Besichtigungen durchgeführt. Ich musste also den Zugang zu unseren Schlafzimmern auflassen, damit der Herr Makler uneingeschränken Zugang zum Keller hat.Es kann doch nicht sein, dass ich meine Kinder in ihr Zimmer einsperren soll, wenn diese sich dort aufhalten, damit ein Makler Besichtigungen durchführen kann und jedesmal in den Abendstunden das Haus mit kleinen Kindern verlassen ist wohl auch nicht angebracht, oder denke ich da falsch ?

Genervte Grüsse

Hallo!
Ich muss mich wundern…!
Weshalb haben Sie denn - schon wieder - dem Vermieter unangemeldet die Türe aufgemacht?
Der hat sich anzumelden und ev. sogar mit Ihnen absprechen!!!wann er vorbeikommen D A R F !!
Wenn Sie das nicht unterbinden , wird er -gewohnheitlich - natürlich weiterhin „unangemeldet“ bei Ihnen vorbeischneien , wie es Ihm beliebt!
Wie ich schon riet , schreiben Sie Ihm einen Brief (per Einschreiben) , worin Sie schreiben , er möge sich bitte „frühzeitig“ mit Ihnen absprechen,wann er kommen kann! Ab sofort protestieren sie dem (unangemeldeten Besuch"…sollte er es nicht akzeptieren,behalten Sie sich das Recht auf Privatsphäre vor und drohen ihm , das sofoprt zu unterlassen - wenn er sich nicht daran halten will , drohen Sie ihm mit einer "Mietminderung (30%)!
Sychron dazu hören Sie sich nach einem Anwalt mit Schwerpunkt „Miertrecht“ um! Kleiner Fragen wird dieser ev. sogar ohne Kosten beantworten. Wenn er sich (an Ihrer Stelle) aber diesen Mißstand nicht beugen will , rät dieser Anwalt Ihnen ev. dagegen zu klagen!
Wie gesagt , das ist MEIN Rechtsempfinden und Sie sollten sich - wenn der Vermieter sich von Ihrem Schreiben unbeeindruckt zeigt , juristische Unterstützung holen , damit alles "Hand und Fuß) hat!
Ich hoffe und bete für Sie , damit Sie wieder Ihre Ruhe in der Wohnung haben.
Frank

Hallo Frank,
ich hab keine Gegensprechanlage oder Haustürspion, deshalb wenn es an der Tür klingelt mach ich auf und dann steht er halt mal da. Ich bin schon auf der Suche nach einen Anwalt, den es ist einfach belastend sich nicht mehr frei bewegen zu können und jedesmal sein Schlafzimmer und das Kinderzimmer aufschließen zu müssen, wenn man rein muss und vor allem nur rein kann,wenn gerade keine Besichtigungen sind und fremde Leute im Flur vorm Schlafzimmer stehen damit sie in den Keller können. Viel schlimmer find ich alleine den Gedanken, dass eins meiner Kinder alleine zu Hause ist und dieser Makler kommt und „überrumpelt“ mein Kind damit sie in die Zimmer gehen können. Meine Kinder sind noch nicht so gross, dass sie sich dagegen wehren könnten oder denen Einhalt gebieten könnten.

Genervte Grüsse

Hallo Darkwoman,
also Zutritt hat nur der Makler, der vorher namentlich benannt wurde und einen Termin mit der Mieterin in angemessener Frist (ca 3-5 Tage) Tag und Urzeit vereinbart hat. Niemnad sonst hat das Recht die Wohnung zu vermieten. Einfach offenlassen ist völlig abwegig. Damit wäre das Recht auf unversehrtheit der Wohnung ausgehebelt.
Nicht einschüchtern lassen!
Gruß fragmich46

Hi Darkwoman!
Hast du denn deinem Vermieter mal gesagt , dass du das nicht mehr dulden willst??
Es ist nicht zumutbar,daß dein Vermieter ständig unangekündigt bei euch auftaucht und Einlaß in deine Wohnung fordert.
Argumentiere auch , daß deine Kinder verunsichert sind , wenn dauernd Markler samt Vermieter im Schlepptau vorbeikommen und er es als selbstverständlich erachtet,das er das machen DARF! Schildere doch mal (überrissen) , das die Kinder Angstzustände entwickeln und du-im Interesse der Kinder handelnd- sofortige Einstellung der Aktivitäten forderst.
Wenn er darauf nicht reagiert , würde ich diesem…äähm- Honk (keine Ahnung :smile: )die Türe sofort wieder schließen , sollte er nochmal unangekündigt vor deiner Tür steht!!!
Tut er das nicht , mach von DEINEM HAUSRECHT Gebrauch. Das erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs , wenn er nach der Unterredung oder nach dem Brief-den du auch per Einschreioben schicken solltest- noch immer unangemeldet erscheint.
Es ist dein gutes Recht zu entscheiden , wen oder wem du Einlass gibst und wem nicht!! Deinem Vermieter ab sofort nicht!!mehr!!
Ich hoffe , er handelt danach , weil
tut er das nicht , kannst du sogar die Polizei rufen , wenn du dich ihm nicht gewappnet fühlst!
Alles Klar??
Hab Mut und handele!! SOFORT!
Alles Gute
Frank

Dem Immobilienmakler habe ich vor ein paar Minuten per E-Mail gerade Hausverbot erteilt. Diese Person kann ich in meiner Wohnder einfach nicht mehr ertragen. Die Kaufinteressenten dürfen weiterhin bei mir rein nach vorheriger telefonischer Anmeldung in Begleitung des Eigentümers ansonsten efolgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch sollte der Makler nochmals einen Schritt in meine Wohnung machen. Was die eingeschränkt Nutzung meiner Wohnung betrifft werde ich dies an einen Rechtsanwalt übergeben mal sehen ob der mir helfen kann.

Genervte Grüsse

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Hallo und bitte verzeihen Sie meine späte Antwort. Vielleicht kann ich Ihnen noch helfen:

Der Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person darf die Wohnung nicht eigenmächtig besichtigen. Der Mieter hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei der Besichtigung durch ihn selbst oder einen Beauftragten. Anderslautende Klauseln in Formularmietverträgen sind unwirksam.
Der Vermieter hat seinen Besuch mindestens 24 Stunden vorher anzukündigen. In weniger dringlichen Fällen sollte der Besuch zwei Wochen vorher angekündigt werden.
Außerdem muß der Mieter nicht für jeden Fall der Abwesenheit den Zugang zur Wohnung gewährleisten, sondern nur in Fällen längerer Abwesenheit und nur für dringende Fälle.
Einige Urteile begründen diese ganze Geschichte:
• LG München, Beschluss vom 21.7.2008, Az: 12 S 1118/08
• AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.2.2007, Az: 2 C 418/06, wenn der Name potentieller Verlaufsinteressenten nicht vorab mitgeteilt wird - kein Zugang.
• AG Hamburg, Urteil vom 23.2.2006, Az: 49 C 513/05:
• AG Bonn, Urteil vom 25.5.2005, Az: 5 C 275/04:
• LG Frankfurt, Urteil vom 24.5.2002, Az: 2-17 S 194/01: kein generelles Besichtigungsrecht, nur bei konkretem Anlass
Eine tendenzielle Ansicht des BGH, kann man u. U. auch aus der Entscheidung BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008, Az: VIII ZR 321/07 ablesen, wonach den Vermieter keine Pflicht zur anlassunabhängigen Generalinspektion trifft

Also: Der Vermieter hat das Recht nach §809 BGB die Wohnung zu besichtigen, jedoch gibt es berschiedentliche Rechtsprechungen, wonach dieses vorher angekündigt werden muss. Hier geht es ja offensichtlich darum, dass der Vermieter durch oder in Ihre Wohnung muss, um in den Keller zu kommen. Somit haben wir die gleiche Situation.
Er möge Sie also bitte vorab informieren, dann ist der Zugang und ihre Anwesenheit gewährleistet.

Beste Grüße

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

MfG schoerschi

Hallo
also eine Mietminderung wird nicht gehen ABER
Der Vermieter hat NICHT das Recht nach seinem ermessen zu kommen und gehen wie es ihm beleibt.
Das Recht sagt : Ein Vermieter und auch Makler muß sich angemessene Zeit vorher ankündigen sprich meines wissens 1-2 Wochen vorher. Tut er das nicht hat er NICHT das Recht in die Wohnung zu dürfen.
Grüße