Hallo!
Zuerst mal eine Info…Ich weiß nicht warum ich hier EXPERTE bin , aber ich beantworte Fragen immer nur mit meinem Rechtsempfinden , OK ??
Fangen wir mal ober an!
Der Vermieter muß sich bei einem ev. Besuch min. 3Werktage vorher anmelden!! Also,einfach mal vorbeikommen is nich!!
Selbst wenn er Sie darauf vorbereitet hat und der Termin kann - aus welchen Gründen auch immer - nicht gehalten werden , weil Sie keinen Urlaub bekommen oder…usw. , muß er auf Ihren Terminwunsch eingehen!
Es muß ihm aber die Möglichkeit gelassen werden , die oben leerstehende Wohnung, mit ev. Makler , oder Miet-Interessenten, begehen zu können! Wenn das nur dann geht , wenn Ihre Wohnung - oder eines Teil dessen -,offen sein muß , um die obere Wohnung samt Kellerräumen für Makler oder Nachmieterin zu begehen.
2.) Das muß sich die Mieterin nicht auf Dauer gefallen lassen. Wenn der Vermieter z.B. einen Besuch pro Monat für alle derer , die an der leerstehenden Wohnung interessiert sind,…macht-, kann es ev. beiden gerecht
machen.
Ich verstehe nur nicht die genauen Umstände , die es unmöglich machen , ständig durch die Räumlichkeiten einer „vermieteten Wohnung“ zu latschen???
Gibt es denn keine andere Lösung - z.B. Schlösser wechsel (Die müsste dann auch der Vermieter besorgen.Oder ein System-Schloß mit General-Schlüssel)!
Also generell zu 2! Die Mieterin muss sich mit dem Umstand,ständig gestört zu werden NICHT gefallen lassen. Sie muss noch nicht einmal unzumutbare Störungen hinnehmen…auch und bestimmt nicht noch an Feiertagen!!! Was ist das denn für n Vollpfosten?
3) Eine Minderung , wenn es denn so ist und auch auf absehbare Zeit nicht geändert werden kann - …ist natürlich mietmindernd zu berücksichtigen.
Setzen Sie , nee…die Mieterin sollte dem Vermieter eine Frist einräumen (ca.10 Tage)um den „Mangel"zu beseitigen. Schließlich ist das ja wohl meilenweit von einer schönen , ruhigen Wohnung entfernt , und das muß nicht hingenommen werden.
Läßt er die Frist verstreichen , ohne den Mangel abzustellen , rate ich zu einer Mietminderung von ca.30%. Sie sollte aber in der schriftlichen Fristsetzungen bereits eine drohende Mietminderung „ankündigen“!
Manche Vermieter denken , sie wären in ihrer Stellung direkt hinter Gott!
Ich selbst habe 12 Jahre mit meiner Frau und 4 Kindern in einer Wohnung gewohnt. Als wir einzogen war die Wohnung ca.80qm groß und wir haben jede Menge Arbeiten dort hineingesteckt , sodaß die Wohnung heute eine Grösse von 116qm hat.Durch ausbauen und anbauen. Er trug die Material-Kosten und ich hab das alles gemacht und durfte 3 Jahre die neuen Räume mietfrei beziehen.
Alles war gut , bis zu dem Zeitpunkt , als wir bemerkten , das er uns (und noch 3 anderen Mietern) bei den Nebenkostenabrechnungen beschissen hat.
Wir haben unsere Interesse mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen , die anderen danach auch! Seit dem hat uns dieser Mensch nur noch ge"disst“!
Höhepunkt war , als ich auszog. Er will fast 10.000€ von uns.
Angeblich hätten wir die Wohnung in einem völlig „verwahrlosten , schmutzigen und rampunierten“ Wohnung hinterlassen.Gottlob habe ich diverse Fotos gemacht,als ich auszog.(Dazu rate ich allen , die ihre Kaution wiederhaben wollen)!
Am 25.11-2011 bin ich mit diesem Typ vor Gericht! Übrigens meine erste Gerichtverhandlung in Sachen Wohnung! Hoffentlich auch die letzte!
Ich wünsche Ihnen jedoch , das alles klar geht mit Ihrem Begehr! Good Luck wünscht
Frank