Zutritt verweigert

Es geht um Folgendes:

Jemand hat vor kurzem den Mietvertrag fristlos gekündigt.
Der Vermieter will dies nicht akzeptieren, obwohl er ohne
Einverständnis während ihrer Abwesenheit in ihrer Wohnung war (er gab
es selbst zu). Jetzt sollen die Möbel usw. abgeholt werden und der
Vermieter will den Zutritt zur Wohnung verbieten. Der Mieter
liegt z.Zt. im Krankenhaus, hat aber Einverständnis gegeben,
dass die Wohnung schon ausgeräumt werden soll. Womöglich istder Vermieter auf weitere Miete(n) aus, indem er eben den
Zutritt verweigert während der Mieter nicht in der Wohnung sein kann.

Was darf er und was nicht?

Hallo,

der Vermieter darf natürlich den Auszug nicht verhindern. Tut er dies trotzdem, dann muss der Mieter oder die Beauftragten die Polizei bitten, den Zutritt zur eigenen Wohnung zu verschaffen.

Der Vermieter mus, wenn er die Kündigung nicht anerkennen will notfalls vor Gericht gehen. Er darf aber nicht verhindern, dass der Mieter auszieht. Ein Mieter kann jederzeit ausziehen, auch dann wenn der Mietvertrag nicht beendet ist, solange er die Miete bezahlt wird niemand etwas dagegen haben, wo der Mieter wohnt und wo er zahlt.

Ich sehe ein mögliches Problem für den Mieter. Wenn der Mieter ohne sich zu äussern über einen längeren Zeitraum nicht zu sehen war, notfalls noch Zeitungen im Briefkasten lagen oder der Briefkasten überquoll oder sich andere Mieter gewundert haben, wo denn der Mieter ist, kann der Vermieter um möglichen Gefahren abzuwenden, aber auch in der Sorge, dass etwas passiert sein kann, die Wohnung betreten. Allerdings hätte er die Polizei hier informieren müssen. Es könnte also durchaus so sein, dass ein Gericht eine fristlose Kündigung verneint. Sollte sich noch herausstellen, dass die neue Wohnung schon vor der ausgesprochenen fristlosen Kündigung besichtigt wurde, kann es für die Durchsetzung der fristlosen Kündigung möglicherweise ausssichtlos werden. Es ist zumindest zu empfehlen, wenn es möglich ist, sich einigermassen vernünftig zu trennen.

Gruss Günter

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