Hallo,
folgender Fall:
Personen A und B befinden sich in einem Untermietverhältnis. A ist Hauptmieter, B Untermieter. Nach fristgerechter Kündigung durch B entfernt A sämtliches Eigentum von B aus den Gemeinschaftsräumen und verschließt die Türen - vor Ende des durch die Kündigung festgelegten Mietverhältnises.
Welche Rechte hat B? Muss B die volle Miete bis Ende des Mietverhältnises zahlen, obwohl er keinen Zugang zum (ganzen) Mietobjekt mehr hat? Kann B Mietminderung durchsetzen? Kann B fristlos kündigen? Oder müsste B eine Art Mahnung an A schreiben, bevor andere rechtliche Schritte eingeleitet werden können?
Was meint Ihr?
Gruß
Johnny