Zutritt Verweigerung durch Vermieter

Hallo,

folgender Fall:

Personen A und B befinden sich in einem Untermietverhältnis. A ist Hauptmieter, B Untermieter. Nach fristgerechter Kündigung durch B entfernt A sämtliches Eigentum von B aus den Gemeinschaftsräumen und verschließt die Türen - vor Ende des durch die Kündigung festgelegten Mietverhältnises.
Welche Rechte hat B? Muss B die volle Miete bis Ende des Mietverhältnises zahlen, obwohl er keinen Zugang zum (ganzen) Mietobjekt mehr hat? Kann B Mietminderung durchsetzen? Kann B fristlos kündigen? Oder müsste B eine Art Mahnung an A schreiben, bevor andere rechtliche Schritte eingeleitet werden können?

Was meint Ihr?

Gruß

Johnny

Hallo!

B hat Anspruch auf volle Nutzung auch der Gemeinschaftsräume bis zum Ende der Mietzeit(Kündigungszeit).
Wenn nicht besteht Minderungsanspruch der vereinbarten Miete/Nebenkosten, denn die Mietsache ist ja weniger wert.
Und ankündigen muss man das nicht, man behält einfach Geld ein.
Minderungshöhe ?

Auch eine fristlose Kündigung wäre wohl zulässig, denn mit Gemeinschaftsräumen wird ja auch Küche und Bad gemeint sein ? Ohne diese wäre Wohnung nichts wert und nicht nutzbar.

Die muss man natürlich schriftlich aussprechen und übergeben.

mfG
duck313