Hallo,
ich habe nun schon eine Weile heir im Bereich gelesen aber meine Frage steht immer noch mit mir allein im Raum.
Zur Sache:
Wir wohnen zur Miete, die Wohnräume wurden von uns fristgerecht zum 30.04.13 gekündigt. Nun sind uns vom Vermieter Wohnungsbesuche durch Interessenten angemeldet wurden.
Das wir diese durchführen müssen ist auch im Mietvertrag festgehalten.
Ich für meinen Teil finde aber schon das Besichtigungen während der drei monatigen Kündigungsfrist doch einen sehr tiefer Einschnitt ins Privatleben darstellen auch wenn diese angekündigt und im durchgeführten Rahmen sind. Kann ich hier bei den Besichtigungen den Zutritt zu einzelnen Räumen verwehren? (Schlafzimmer als Beispiel)
Es besteht natürlich berechtigtes Interesse des Vermieters schnellst möglich „Erstaz“ für uns zu sorgen. Reicht es von meiner Seite wegen beruflicher Situation von mir und meiner Frau Termine für Wohnungsbesichtigungen so zu legen, dass diese mit Terminen wie Wohnungsvorabnahme (2,5 Wochen vor Ende) und Wohnungsabnahme zusammen liegen oder komme ich damit meiner Duldungspflicht nicht nach?
Danke für eure Antworten.