Zutritt zu Wohnung durch Vermieter

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.
Erstmal zu den Gegebenheiten:
Es ist eine Wohnung mit 5 Zimmern + kombinierter Flur mit Kueche/Essbereich sowie ein Bad mit Dusche/WC und eine weitere Toilette.
Die 5 Zimmer sind jeweils vom Vermieter einzeln vermietet (seperate Mietvertraege), das ganze ist eine WG.

Jetzt ist eines der Zimmer unbewohnt, da der dortige Mieter ausgezogen ist ohne Nachmieter. Aktuell sucht die WG unabhaenig vom Vermieter einen Nachmieter, der natuerlich zu uns passt. Gleichzeitig sucht natuerlich auch der Vermieter, der ja schliesslich wieder Geld fuer das Zimmer will.

Jetzt kommt es jedoch vor, dass der Vermieter Interessenten das Zimmer zeigt, ohne das mit den anderen Mietern der Wohnung anspricht oder teilweise weniger als 2 Stunden vorher per Mail ankuendigt.

Meiner Auffassung nach darf er die Wohnung nicht betreten, ohne uns Mieter vorab und rechtzeitig unterrichtet zu haben.

Ich bin jedoch kein Anwalt und auch kein Fachmann in Rechtsfragen, also Frage ich euch, wie seht ihr das?

Hallo,

meines Erachtens wurde ja keine Wohnung vermietet, sondern einzelne Zimmer.
Die Zimmer dĂĽrfen nicht vom Vermieter betreten werden, das ist klar (Ausnahmen wie Gefahr im Verzug oder angemeldete Besichtigung von Kauf-/Nachmiet-Interessenten sind gegeben).

Die Gemeinschaftsräume sind hingegen meines Erachtens kein Teil der geschützten Privatsphäre, wie sie es bei einer komplett vermieteten Wohnung wären.

Der Mieter darf darauf vertrauen, dass diese Räume nicht plötzlich für jeden zugänglich sind, oder dass der Vermieter aus der Nachbarwohnung sechs Zimmer macht und diesen sechs Einzelmietern auch die Gemeinschaftsräume dieser Wohnung zuweist.

Am Ende ist es so:
Ihr habt zwar das Gefühl einer Wohnung, aber tatsächlich endet euer individuelles Reich an der Zimmertür. Der Vermieter könnte auch selber in das leere Zimmer einziehen, oder es an einen völlig unmöglichen Mieter vermieten.

Hallo,
es ist davon auszugehen, dass immer wieder mal en Mieter dort wechselt und andere noch dort wohnen. Der Fall sollte im Mietvertrag geregelt sein. Vllt nachlesen, berichten.
Gruss Helmut

bei der einzelzimmervermietung hast du absolut recht mit deiner darstellung! der besonders geschützte privatbereich endet hier an der zimmertür alle gemeinschaftsräume dürfen jeder zeit (bei besichtigungen wird tagesübliche zeit vorrausgesetzt) betreten werden da sie, wie man es aus der bezeichnung „gemeinschaftsräume“ herleiten kann, allgemeingut sind bei dem jeder das gleiche recht zur nutzung hat. vergleichbar mit vorkeller, fahrradkeller und trockenraum in einem mehrfamilienhaus.