Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Erstmal zu den Gegebenheiten:
Es ist eine Wohnung mit 5 Zimmern + kombinierter Flur mit Kueche/Essbereich sowie ein Bad mit Dusche/WC und eine weitere Toilette.
Die 5 Zimmer sind jeweils vom Vermieter einzeln vermietet (seperate Mietvertraege), das ganze ist eine WG.
Jetzt ist eines der Zimmer unbewohnt, da der dortige Mieter ausgezogen ist ohne Nachmieter. Aktuell sucht die WG unabhaenig vom Vermieter einen Nachmieter, der natuerlich zu uns passt. Gleichzeitig sucht natuerlich auch der Vermieter, der ja schliesslich wieder Geld fuer das Zimmer will.
Jetzt kommt es jedoch vor, dass der Vermieter Interessenten das Zimmer zeigt, ohne das mit den anderen Mietern der Wohnung anspricht oder teilweise weniger als 2 Stunden vorher per Mail ankuendigt.
Meiner Auffassung nach darf er die Wohnung nicht betreten, ohne uns Mieter vorab und rechtzeitig unterrichtet zu haben.
Ich bin jedoch kein Anwalt und auch kein Fachmann in Rechtsfragen, also Frage ich euch, wie seht ihr das?