Guten Tag,
muss allen Erben Zutritt zu den Wohnräumen der Eltern im eigenen Wohnhaus nach deren Tod gewährt werden.
Danke
darf die familie bei ausschlagung trotzdem auf bestattung im familiengrab auf gemeindekosten bestehen, wenn man annimmt das das eine dauergruft ist die der familie seit je her gehört?
darf die familie bei ausschlagung trotzdem auf bestattung im
familiengrab auf gemeindekosten bestehen, wenn man annimmt das
das eine dauergruft ist die der familie seit je her gehört?
Threaderstellers zu tun!
Und 2. müssen, auch bei Ausschlagung d. Erbes, die Erben die Bestattung selbst tragen u. nicht die Gemeinde! Wo u. worin die Bestattung erfolgt, entscheiden allein die Erben.
MfG ramses90
Die Vorraussetzungen einer Nachlasspflegschaft liegen hier in keinster Weise vor! Sicherungsbedürfnis? unbekannte Erben? Gläubigerinterressen? Nichts vorhanden!