Zutritt zur Wohnung erlaubt

Moin,

nehmen wir mal an Mieter wurde fristlos gekündigt wg. Zahlungsrückstand. Mieter zieht 2 Stockwerke tiefer im gleichem Haus.

Darf man die Wohnung als Vermieter betreten (besteht ja kein Mietverhältnis mehr) auch wenn Mieter Schluessel nicht rausgibt und Übergabe verweigert?

Gruß

Bernd

Moin,

nehmen wir mal an Mieter wurde fristlos gekündigt wg.
Zahlungsrückstand.

ok - soweit so schlecht - hat er kein geld oder will er nicht zahlen? - nicht dass dies einen einfluss auf den tatbestand hätte (leider) interessiert mich nur!!

Mieter zieht 2 Stockwerke tiefer im
gleichem Haus.

ist das irgendwie von bedeutung für den fall - macht es einen unterschied als ob er in eine andere stadt gezogen wäre???

Darf man die Wohnung als Vermieter betreten (besteht ja kein
Mietverhältnis mehr)

ist die wohl geräumt bzw. leer???

auch wenn Mieter Schluessel nicht
rausgibt und Übergabe verweigert?

warum tut er dies???
(nicht zahlen reicht offensichtlich nicht aus, oder…??)

gruß
ad

Moin,

er wird wohl kein Geld haben.

Angenommen die Wohnung sei geräumt.

Schluessel abgeben will Mieter nicht weil er noch Geld für die recht alte Küche haben möchte - natürlich ausgezahlt trotz seiner Schulden.

Gruß

Bernd

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Hallo.

Nein, man darf nicht in die Wohnung. Es muss Räumungsklage (wenn Forderungen bestehen gleichzeitig Zahlungsklage) erhoben werden.

Sobald ein Räumungstitel vorliegt, macht man Gebrauch vom Modell der „Berliner Räumung“, die am kostengünstigsten ist. Bei diesem Modell übt der Vermieter sein Pfandrecht - hier an der Küche - aus, so dass der Gerichtsvollzieher nicht ausräumen und einlagern muss, sondern alles, was noch in der Wohnung verblieben ist gepfändet wird.

Dem Mieter muss klar gemacht werden, dass - so lange er nicht den Schlüssel übergeben hat - die Miete weiterläuft. Das scheint vielen Mietern nicht bekannt zu sein und sie reiten sich oft wegen dummen Kleinbeträgen noch tiefer in das Schuldenloch hinein, weil sie denken, sie könnten den Vermieter erpressen. Bei derart uneinsichtigen Mietern sollte dringend eine gute Anwaltskanzlei hinzugezogen werden, die dem Mieter nochmals eine kurze Fristsetzung gibt und ihn über das Vermieterpfandrecht aufklärt.

Angenommen die Wohnung sei geräumt.
Schluessel abgeben will Mieter nicht weil er noch Geld für
die recht alte Küche haben möchte - natürlich ausgezahlt trotz
seiner Schulden.

  1. ist die wohnung ja nicht geräumt, da die alte küche noch drin

  2. gibt es die möglichkeit verbindlichkeiten gegeneinader aufzurechnen

gruß
ad

Also wenn der Mieter bereits ausgezogen ist, habe ich das richtig verstanden? Dann darf der Vermieter rein.
Wenn aber nur eine Kündigung ausgesprochen worden ist und der Mieter noch in der Wohnung verbleibt, muss eine Räumungsklage eingereicht werden