Zutrittsrecht des Postboten im MFH

Hallo,
um schneller die Arbeit als Briefträger bewältigen zu können, gibt es ein bestimmtes Hilfsmittel, mit dem man schnell bei nicht abgeschlossenen Türen die Türfallen überwinden kann und somit die Tür beschädigungsfrei selber aufkriegt, um in Mehrfamilienhäusern zu den Briefkästen zu gelangen. Die Frage ist: Darf der Postbote eigentlich so ein Ding benutzen, ohne dass er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss?

Grüße

Ich bin kein Anwalt, daher hier nur mal meine Meinung:

  1. Es gilt Hausrecht, d.h. Zutritt ist nur mit Einverständniserklärung der Eigentümer gestattet.
  2. Im Normalfall fragt man nach einem Hausschlüssel und verschafft sich nicht Zutritt nach Belieben. Die Tür ist ja nicht grundlos verschlossen.
  3. Wenn in einer der Wohnungen ein Einbruch geschieht, ist die Polizei als erstes bei dir.
  4. Vermutlich ist es eine Grauzone, in dieser solltest du nicht arbeiten, da immer mit Konsequenzen gerechnet werden muss.
  5. Arbeitsrechtlich ist das kein Problem, solange sich kein Anwohner beschwert oder keine gerichtliche Auseinandersetzung droht. Siehe 4.

Hallo,

ich bin kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass dies ein Hausfriedensbruch wäre. Und wenn das so ist und es herauskommt, sind sicherlich auch Konsequenzen zu erwarten. Die Idee ist interessant aber bestimmt rechtlich nicht einwandfrei. Ich würde es lassen. Ansonsten bitte Frage an einen Juristen weiterleiten.

Rolf

Mit einer sogenannten Türöffnungsnadel kann man blitzschnell eine nicht abgeschlossene Tür öffnen.
http://s327799795.online.de/derschlossdoktor/selbsth…

Für den Boten ist es doch immer lästig nach den Anwesenden im Hause zu suchen, was auch zeitverschwenderisch ist. Und wenn der Briefträger doch doch Schlüssel von der MFH-Tür besitzt, dann muss er den erstmal finden. Die Tür ist an sich nicht abgeschlossen, sondern nur „zugefallen“. Und befridestes Besitztum gilt nicht im Treppenhausbereich, sondern bei den Mietern ab der Wohnungseingangstür.

Die Frage ist, ob der Arbeitgeber es darüber hinwegsehen wird, wenn massenweise Beschwerden insbesondere von Omis & Opis bei der Deutschen Post eingehen.

Die Frage ist, ob der Arbeitgeber es darüber hinwegsehen wird,
wenn massenweise Beschwerden insbesondere von Omis & Opis bei
der Deutschen Post eingehen.

Genau das wird der Knackpunkt sein. Wenn es keinen stört, wo ist das Problem. Aber wenn nur einer sich beschwert, dann besteht die Frage was der Arbeitgeber macht. Hier kann nur ein Jurist der DPAG weiterhelfen, bin ich nicht. Ich bin raus!

Rolf

Hallo,

mit diesem Thema kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Da würde ich mal beim Vorgesetzten nachfragen.
Ich stehe hinter dem Schalter und habe mit solchen Fragen gar nichts zu tun. Tut mir Leid!

Grüße

Iris

NEIN, darf er nicht