Zutrittsrecht zum Technikraum

Hallo liebe w-w-w Gemeinde,

ich habe folgende Frage an Euch:

Ein Mieter beauftragt ohne Kenntnis des VM einen Fernsehtechniker, der die Verteileranlage im neuerdings verschlossenen Technikraum kontrollieren soll. Da der Mieter nicht hineinkommt und der VM ihm den sofortigen Zutritt nicht ermöglicht, versucht der Mieter erfolglos die Tür aufzubrechen. Dass es sich hierbei um Sachbeschädigung handelt ist mir bewusst, meine eigentliche Frage ist:

Der Mietvertrag umfasst die Standardklauseln, ein Zutrittsrecht zu Technik-/ Heizräumen ist nicht vereinbart.
Mit welcher gesetzlichen Grundlage kann das Recht des VM untermauert werden, den Heizraum und Technikraum dauerhaft dem freien Zugang der Mieter zu entziehen?

Und unter welchen Bedingungen kann der Mieter einen Zutritt verlangen?

Hinweisen möchte ich erklärend darauf, dass an der Heizungs-und Verteileranlage ein nicht ungefährliches Manipulationsrisiko besteht.

Viele Grüße

Hallo Daniel,

weiss jetzt nicht so recht, was ich unter einem „Technikraum“ zu verstehen habe, aber sollten sich dort auch die Zähler der Mieter befinden, wäre dies schon ein Grund dafür, diesen den Zugang zu gewähren.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
danke für die Antwort.

Ein Zähler ist in der Tat ein Grund für einen einmaligen Zutritt zur Ablesung der Verbrauchswerte.

Der Mieter in diesem Fall beansprucht jedoch einen ungehinderten, dauerhaften Zutritt, nicht nur zum Technikraum sondern vor allem zum Heizraum.

Hallo,

da es doch heute die Selbstablesung gibt und diese Karten zeitig an den Kunden versandt werden, müsste dem Mieter eigentlich genügend Zeit zur Verfügung stehen um den VM zu bitten ihm den Zutritt zwecks Ablesung zu ermöglichen.

In einem Heizungsraum hat kein Mieter ein Zutrittsrecht, warum auch oder möchte er kostenlos die Heizung warten, da er Heizungsbauer ist und selbst dann könnte er mit dem VM einen Termin vereinbaren.

Gruß
Wolfgang

Hallo

der Mieter hat weder in dem einen (ggf. lediglich zur Kontrolle der Ablesung) noch in dem anderen (Heizung) etwas suchen und somit keinen Zutritt.

Gruß

Hallo,

der Mieter hat kein Zutrittsrecht zu diesen Räumen schon wegen Gefahrenabwehr oder möglicher Manipulationen nicht.
Diese Räume gehören nicht zu den ihm vermieteten Räumlichkeiten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Heizkeller-verschlos…

Gruß
Maja

Hallo Daniel,

in dem Fall stimme ich den anderen Antworten zu, dass der Mieter kein Recht auf grundsätzlichen Zugang hat.

Wenn es aber um das Ablesen des eigenen Verbrauchs geht, halte ich einen einmaligen Zutritt - ich verstehe das als „pro Jahr“ - tatsächlich für unzureichend.

Der Sinn des Ablesens besteht ja längst nicht nur darin, die Rechnung zu kontrollieren, sondern auch, eventuelle Sparmassnahmen oder auch Teuerungen erkennen zu können. Die jährliche Rechnung kommt ja auch so.

Insofern bleibt es dabei: Wenn die Ablesegeräte in diesen Räumen sind, muss der Vermieter dem Mieter einen Zugang gewähren. Das muss nicht ständig sein, aber zu bestimmten Zeiten ohne größere Komplikationen machbar.

Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Zunächst an Wolfgang:
Du liegst bei deiner ironisch gemeinten Ausführung garnicht so verkehrt. Der Mieter ist pensionierter Beamter und fühlt sich nun berufen, sich in alle Belange des Vermieters einzumischen.
Dies mündete unter anderem auch in einer ungebetenen „Heizungswartung“ mit der er das Ausdehnungsgefäß derart beschädigt hat, dass es ausgewechselt werden musste.
(u.a. auch ein Grund für das Verschließen des Heizraums)

Es steht meinerseits ausser Frage, dass der Mieter nach Voranmeldung und im Beisein des VM gerne die Zählerstände kontrollieren kann oder mit seinem Fernseh-/ Internettechniker an die Verteilerkästen kann.
Dies halt nur nicht ohne Voranmeldung und nicht allein.

Dies führt jedoch seit Monaten zu heftigem Wortgefecht, Drohungen des Mieters, Sachbeschädigungen, aufhetzen anderer Mieter etc.

Meiner Ansicht nach, könnte doch auch die Versicherung im Schadensfall (Brand) den Einwand bringen, dass der Eigentümer die Heizungsanlage nicht vor eventuellen Manipulationen geschützt hat?!

Viele Grüße

Wenn es in einem so fiktiven Fall schon so weit ist, würde ich einen Anwalt einschalten und den Mieter loswerden. Sachbeschädigung und gegebenfalls Hausfriedensbruch sollte als Grund ein guter Ansatz sein :smile:
gruss

Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Zunächst an Wolfgang:
Du liegst bei deiner ironisch gemeinten Ausführung garnicht so
verkehrt. Der Mieter ist pensionierter Beamter und fühlt sich
nun berufen, sich in alle Belange des Vermieters einzumischen.
Dies mündete unter anderem auch in einer ungebetenen
„Heizungswartung“ mit der er das Ausdehnungsgefäß derart
beschädigt hat, dass es ausgewechselt werden musste.
(u.a. auch ein Grund für das Verschließen des Heizraums)

Und wenn jeder Mieter Zugang hat, wäre kaum nachweisbar, wer denn jetzt den Schaden verursachte.

Problem könnte sein: wenn wirklich mal jemand dringend in den Raum muss, z.B. Wasser abstellen wegen Leitungsbruch, Gas abstellen, weil Gasgeruch in der Wohnung etc., kannst Du gewährleisten, dass Du da immer schnell vor Ort sein wirst? Du machst doch auch mal Urlaub oder bist unterwegs.

Ich würde Dir empfehlen, einen Hausmeister-Dienst zu suchen, der den Schlüssel bekommt und einen 24-Stunden-Notdienst bietet. Den kannst Du evtl. auch über die Nebenkostenabrechnung abrechnen, je nach Mietvertrag.

Es steht meinerseits ausser Frage, dass der Mieter nach
Voranmeldung und im Beisein des VM gerne die Zählerstände
kontrollieren kann oder mit seinem Fernseh-/ Internettechniker
an die Verteilerkästen kann.
Dies halt nur nicht ohne Voranmeldung und nicht allein.

Das sollte wirklich ausreichen. Wenn natürlich Termine abgesprochen werden, musst Du die auch einhalten, sonst kommt er am Ende mit Schadensersatzforderungen, wenn z.B. ein Techniker unverrichtetet Dinge wieder abziehen muss und die Anfahrt in Rechnung stellt.
Aber das sollte normalerweise kein Problem sein.

Dies führt jedoch seit Monaten zu heftigem Wortgefecht,
Drohungen des Mieters, Sachbeschädigungen, aufhetzen anderer
Mieter etc.

Ich würde jede einzelne Sache abmahnen und bei Wiederholung den Mietvertrag kündigen. Am Besten den eigenen Anwalt beauftragen, damit kein Formfehler passiert.

Die anderen Mieter würde ich informieren. Ich wollte keinen Mitbewohner haben, der durch seine Reparaturen ständig Probleme verursacht, die Heizung lahmlegt, wohlmöglich das ganze Haus abfackelt.

Aha, Technikraum. Was befindet sich denn alles darin ?
Wenn dort Absperrvorrichtungen vorhanden sind, sollte der Zugang für Notfälle unmittelbar möglich sein. Das wird oft sogar von der Feuerwehr gefordert. Auch die Hausratsversicherung wird evetuell dies verlangen um größere Schäden zu vermeiden.
Trotzdem möchte man ja nicht, daß sich die Mieter gegenseitig die Versorgung abstellen bzw. ohne Autorisierung Reparaturen vornehmen.
Was kann man da tun ?
Maßnahme:
z.B. einen sogenannten Türwächter unter dem Griff installieren.
Dieser erlaubt den normalen Zutritt mit Schlüssel und einen Zutritt mit lautem akustischem Signal im Notfall.

Hallo,

sorry gromit, aber die Hausratvers. hat nichts mit dem Technikraum eines MFH zu tun, denn jede Wohnung ist mit seperaten Absperrventilen ausgestattet. Und versichert sind, um es laienhaft auszudrücken, nur bewegliche Teilen.

Du hast Recht, dass es feuer-polizeiliche Auflagen gibt, wie z.B. Feuerlöscher, feuerhemmende Türen etc.

Was Heizungsräumen anbelangt, sollten eigentlich sog. Schlüsselkästen, für den Notfall, in der Nähe des Heizungsraumes, vorhanden sein, wenn es nicht sogar Pflicht ist in einzelnen Bundesländer.

Gruß

Wolfgang

Du hast Recht.
Allerdings kenne ich auch viele Wohneinheiten, wo die Absperrung (Gas/Wasser/Strom) nicht innerhalb der Wohnung möglich ist.

Bei der Versicherung bin ich mir auch nicht sicher.
Statt Hausratsversicherung könnte auch die Gebäudeversicherung solches verlangen.

Was passiert eigentlich, wenn bei mir in Abwesenheit der Anschlußschlauch oder das Eckventil zur Spülmaschine platzt und meine sowie die unter mir liegenden Wohnungen unter Wasser setzt?
Welche Versicherung kommt dafür auf?
Und was passiert, wenn der Hauptabsperrhahn dann nicht erreichbar ist?

Hallo,

Was passiert eigentlich, wenn bei mir in Abwesenheit der
Anschlußschlauch oder das Eckventil zur Spülmaschine platzt
und meine sowie die unter mir liegenden Wohnungen unter Wasser
setzt?

Dann drehst Du den Hahn ab, an dem das Ding angeschraubt ist. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Schlauch einfach so an eine ständig unter Druck stehende Wasserleitung geschraubt wurde.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo gromit,

also, ich kenne keine Wohnungen, die keine separate Absperrungen für Wasser oder Strom haben, aber okay vielleicht handelt es sich um eine Altbauwohnungen und damit kenne ich mich nicht sogut aus. Aber das es für einen Gasanschluß keine Absperrvorrichtung innerhalb der WHG gibt, dass kann ich nicht glauben.

Zum Thema platzender Anschlußschlauch: Hier benötigt man eine Privathaftpflichtvers. Sollte das Eckventil bersten, kommt für den Schaden die Wohngebäudevers. auf.

Normalerweise gibt es neben dem Hauptabsperrventil noch weitere Absperrventile an den einzelnen Strängen, also es gibt immer eine Möglichkeit die Überflutung zu stoppen.

Gruß
Wolfgang