Zutrittsverbot zur Kindertageseinrichtung für Erziehungsberechtigte

Darf eine Kindertageseinrichtung den Erziehungsberechtigten den Zutritt verweigern? Handelt es sich hier nicht um ein öffentliches Gebäude welchem man eigentlich den Zutritt nicht verwehren darf? Natürlich unabhängig von Corona! Da galten andere Gesetze. Aber dürfen sie in der aktuellen Lage das noch weiterhin tun? Weiß das Jemand?
Bei uns ist es sogar so, dass die Erziehungsberechtigten der Kleinkindgruppe die Einrichtung betreten dürfen, die Erziehungsberechtigten der größeren Kinder aber nicht…

Das musst du mal erklären.

Was ist für dich die aktuelle Lage? Schlagzeile unserer Onlinezeitung ist „Regionale Inzidenz bleibt über Vorwochen-Niveau“.

Gruß
Christa

Wie lautet denn die Begründung?

2 Like

Hallo,

Ja.

Ja.

Nein. Wie kommst Du darauf? Natürlich gibt es auch bei öffentlichen Gebäuden ein Hausrecht und damit die Möglichkeit den Zutritt zu beschränken.

Welche Gesetze? Sind die jetzt außer Kraft gesetzt? Seit wann?

Grüße
Pierre

3 Like

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, aber nach meinem Kenntnisstand ist das Infektionsschutzgesetz nicht mehr in Kraft und der Zutritt rechtlich eigentlich wieder möglich.
Der Staat hat mit den Verordnungen den Zutritt zu den öffentlichen Einrichtungen so abschließend und gefestigt geregelt, dass die Begründung für abweichende Regelungen vor Ort entsprechend stichhaltig sein müssen. Also z.B. ein außer Kontrolle geratene Ausbruch in der Umgebung. Und da es sich um eine öffentlicht Einrichtung handelt kann das Hausrecht sicher nicht willkürlich ausgeübt werden. Ohne besondere Begründung ist das doch schwierig oder? Die gibt es nämlich tatsächlich nicht. Aussage der Kita war lediglich „Wir sind noch nicht soweit“. Ich lade hier mal schnell einen Text aus dem Web hoch der durch Hausrecht das Maskentragen verpflichtend macht, aber der Zurtitt zu verwehren scheint mir rechtlich nicht haltbar zu sein. Oder was sagt ihr?


Welche Regelungen gelten für Erziehungsberechtigte in den Bring- und Abholsituationen in Innenräumen der Einrichtung? (Aktualisierung: 01.04.2022)

Der Träger einer Einrichtung kann aufgrund seines Hausrechts geeignete Schutzmaßnahmen vorsehen. Dazu kann er etwa das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bring- und Abholsituationen oder bei Elternabenden in Präsenz die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangen. Das Hausrecht übt der Einrichtungsträger selbst aus.

Dass Fettgedruckte bedeutet, dass auch andere

möglich sind, z. B. eine Übergabe/Übernahme des Kindes an oder vor der Tür.

3 Like

Überleg halt einfach mal!
Wenn von den 100 Kita Kindern alle Beziehungsberechtigten da antraben dürften was wäre die Folge???
v
v
v
v
v
v
v
Eben! Und deswegen gibt´s das sogen, Haustrecht um dem vorzubeugen.
ramses90

ramses90

1 Like

Da irrst Du Dich. Natürlich ist das Infektionsschutzgesetz nicht außer Kraft gesetzt. Es bestand schon vor Corona (gültig seit dem 01.01.2001) und wird auch noch nach Corona bleiben. Es hat lediglich eine Änderung unter anderem im März diesen Jahres erfahren.

Dafür braucht man ja nicht zwingend eine potentiell tödliche Epidemie.

Nach Deiner Schilderung ist es ja nicht willkürlich. Bei den Kleinkindgruppen dürfen die Eltern ein Stück weiter gehen als bei allen größeren Kindern.

Willkür wäre es, wenn nur ausgerechnet Du ohne triftigen Grund nicht rein dürftest, alle anderen Eltern aber schon.

Ich gebe ehrlich zu, dass ich nicht ganz verstehe, wo das eigentliche Problem liegt. Rechtlich scheint mir alles im Lot zu sein, auch wenn die Begründung, die man Dir gab, etwas kläglich ist. Und erziehungstechnisch finde ich es auch o.k. Weder ich noch all die anderen Kinder in meiner Familie und bei Freunden haben Schaden genommen, weil sie schon im Kindergarten lernten, selbständig zu sein.

4 Like

Ja, der Träger hat Hausrecht und darf bestimmen wer wann und wie die Einrichtung betritt und welche Maßnahmen einzuhalten sind. Er könnte auch bestimmen das niemand der etwas rotes trägt das Gebäude betreten darf.

1 Like

Ernsthaft? Könnte ein Kindergarten in Deutschland tatsächlich mitteilen: „Da unser Kindergartenleiter grün, rosa, Dreiecke und schwarze Striche nicht mag, dürfen Eltern nur ohne diese Merkmale an ihrer Kleidung das Grundstück betreten“
?

1 Like

Hi

das dürfte er wohl, wenn er in privater Trägerschaft wäre und keine Lust auf zahlende Kunden hat - die wenigsten Kindergärten sind m.E. in privater Trägerschaft und deren Betreiber nicht dumm :wink:

Bei allen anderen braucht es tatsächlich sachliche Gründe, die ich aber als gegeben ansehe, wenn die Erziehungsberechtigten der älteren Kinder zu den Bring- und Holzeiten nicht ins Gebäude sollen. Unsinnige Gründe (grüne Knöpfe an der Jacke rechtfertigen ein Betretungsverbot o.ä.) können sicher mit Erfolg angefochten werden.

Gruß h.

2 Like

Sehe ich genauso

2 Like

das ist leider falsch, wäre sehr schön wenn es anders wäre von 58.500 Kitas sind nur 19294 in öffentlicher Hand.
Der Rest sind freie Träger die meisten davon katholisch und auch „staatliche“ Kindergärten müssen für ihre Hausordnung keinerlei sachlichen Gründe anführen.

Kitas in Deutschland 2021 | Statista

2 Like

Hmmmm… Unser Kindergarten ist katholisch, ABER unser Bürgermeister hat in den Kindergärten der Gemeinde den Zutritt für Eltern verboten. Ich weiß nicht genau wie das finanziell ist, aber soweit ich es in Erinnerung habe hat die Kirche das Sagen und die Kommune übernimmt 80% der Kosten.
Laut Träger gibt es keine Zugangsbeschränkung, laut Kommune aber doch!

Tatsächlich hat mir ein Verwaltungsgericht in der Vergangenheit bestätigt, dass ein Hausrecht nicht willkürlich ausgesprochen werden darf und auch der Zugang zu öffentlichen Einrichtung nicht an eine Bedingung gehängt werden darf. Das hat jetzt nichts mit der Zugangsbeschränkung zu tun und ich hoffe ich schreibe das nun nicht falsch! Aber man meinte zu mir, dass man Kindern die nicht getestet sind den Zutritt nicht verwehren darf. Unser Bürgermeister hatte eine tägliche Testpflicht eingeführt als es aber von Bund und Ländern in Kindertageseinrichtungen noch keine Pflicht gab! Das war laut Verwaltungsgericht rechtswidrig. Und da seit 11.04. das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg den Zutritt wieder erlaubt, frage ich mich ob Einrichtungen wirklich nach persönlichem Empfinden Zutrittsbeschränkungen verhängen dürfen. Gibt es irgendwo ein Gesetz welches sagt ab wann man vom Hausrecht gebrauch machen darf?

Joa … https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html
„soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen“

1 Like

Und wer ist in meinem Fall der Eigentümer? Ich würde behaupten die Kirche… Es ist doch nicht die Kindergartenleitung oder?

AHHHH! Schon gefunden!
„Unter Hausrecht versteht man das Recht darüber zu bestimmen, wer sich in Ihrer Kita aufhalten darf und wer nicht. Dieses Recht steht grundsätzlich Ihrem Träger zu. Da dieser aber nur in den seltensten Fällen im Alltag vor Ort ist, wird dieses Recht in der Regel auf die Kita-Leitung übertragen. Diese hat also die Möglichkeit, Personen, die gegen die Regeln in Ihrer Kita verstoßen, einen Hausverweis oder ein Hausverbot zu erteilen.“