zuück in GKV, obwohl schon mal befreit gewesen?

Meine PKV-Beiträge steigen erheblich für mich(49 Jahre) und meine 12-jährige Tochter.
Ich liege über der Bemessungsgrenze, überlege mir aber, meinen Arbeitsumfang zu reduzieren, u.U. auch so weit, dass ich wieder versicherungspflichtig würde.
Oder kann ich das in einem Arbeitsverhältnis gar nicht mehr werden, weil ich mich vor Jahren einmal von der Versicherungspflicht befreien ließ und freiwilliges Mitglied in der GKV war? Muss dann ein arbeitsloses Intervall vorausgehen?
Bin schon so lange in der PKV, dass ich eine Menge Altersrückstellungen verlieren würde, wenn ich in eine andere PKV wechseln würde und scheue deshalb in meinem Alter diesen Schritt aus Angst, dass attraktive Anfangsbeiträge schnell wieder anziehen würden und nach Erreichen der Altersgrenze von 55 J. keine Rückkehr in die GKV mehr möglich sein wird.
Bin übringens in der Central und habe interessante Angebote von der INTER bekommen. Hat jemand persönliche Erfahrungen damit?
Vielen Dank für´s Lesen und noch mehr für eine Antwort!

Meine PKV-Beiträge steigen erheblich für mich(49 Jahre) und
meine 12-jährige Tochter.
Ich liege über der Bemessungsgrenze, überlege mir aber, meinen
Arbeitsumfang zu reduzieren, u.U. auch so weit, dass ich
wieder versicherungspflichtig würde.
Oder kann ich das in einem Arbeitsverhältnis gar nicht mehr
werden, weil ich mich vor Jahren einmal von der
Versicherungspflicht befreien ließ und freiwilliges Mitglied
in der GKV war?
Muss dann ein arbeitsloses Intervall
vorausgehen?

Diese Aussage verstehe ich nicht: einen Befreiungsantrag stellt man normalerweise nur dann, wenn man in einer PKV krankenversichert ist und durch eine Einkommensreduzierung wieder zurück in die GKV müsste.

Bin schon so lange in der PKV, dass ich eine Menge
Altersrückstellungen verlieren würde, wenn ich in eine andere
PKV wechseln würde und scheue deshalb in meinem Alter diesen
Schritt aus Angst, dass attraktive Anfangsbeiträge schnell
wieder anziehen würden und nach Erreichen der Altersgrenze von
55 J. keine Rückkehr in die GKV mehr möglich sein wird.
Bin übringens in der Central und habe interessante Angebote
von der INTER bekommen. Hat jemand persönliche Erfahrungen
damit?
Vielen Dank für´s Lesen und noch mehr für eine Antwort!

Einen Wechsel zu einem anderen Krankenversicherungsunternehmen würde ich Ihnen nicht empfehlen. Denn die Altersrückstellungen werden nicht mit übertragen (Ausnahme Pflegeversicherung).
Kontaktieren Sie einen Vertreter der Central und lassen Sie sich vielleicht einmal einen anderen Tarif ausrechnen.

Außerdem bekommen Sie automatisch mit dem 55. Lebensjahr ein Angebot nach dem Standardtarif. Die Leistungen dieses Tarifes entsprechen in etwa der GKV Versicherung, jedoch etwas besser. Der Beitrag wird dadurch aber niedriger gegenüber ihrer jetzigen Beiträge.
Außerdem erhalten Sie ab dem 65. Lebensjahr eine Beitragsreduzierung auf Grund Ihrer Altersrückstellungen bzw. Ihres heutigen gesetzlichen Zuschlages.

Denken Sie auch daran, bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen, sind Gesundsheitsfragen zu beantworten und können evt. zu einem Ausschluss bzw. Beitragserhöhung führen.

Viele Grüße!
Merger

Hallo,
erfolgte wirklich Befreiung? Oder Wechsel aus freiwilliger Mitgliedschaft GKV in die PKV? Übrigens gilt: Befreiung greift auf Dauer - aber nur für den seinerzeitigen Sachverhalt - NICHT für andere Sachverhalte. Ferner prüfenswert: Welche Tarifgeneration bei der Central? Besteht evtl. die Möglichkeit eines Tarifwechsels innerhalb des Unternehmens? Von einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen würde ich abraten.
Grüße J.K

Hallo

auf Dauer - aber nur für den seinerzeitigen Sachverhalt -
NICHT für andere Sachverhalte. Ferner prüfenswert: Welche

kannst Du dazu was sagen? Angenommen Angestellter über der JAG ist privat versichert. Er fällt dann unter die JAG und lässt sich dann befreien. Bisher war ich der Meinung, dass er dann niemals nie mehr in die GKV kommt? Oder gäbe es dann doch noch Möglichkeiten gesetzlich versichert zu werden?

Grüße

Hallo,
es kann unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitslosigkeit), durchaus wieder Versicherungspflicht eintreten.
Grüße J.K.

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Hallo

auf Dauer - aber nur für den seinerzeitigen Sachverhalt -
NICHT für andere Sachverhalte. Ferner prüfenswert: Welche

kannst Du dazu was sagen? Angenommen Angestellter über der JAG
ist privat versichert. Er fällt dann unter die JAG und lässt
sich dann befreien. Bisher war ich der Meinung, dass er dann
niemals nie mehr in die GKV kommt? Oder gäbe es dann doch noch
Möglichkeiten gesetzlich versichert zu werden?

Hallo…

schau Dir einmal dazu folgenden Seiten an:

http://www.pkv.de/publikationen/info_broschueren/der…

Viele Grüße!

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