Zuverdienst ALG II

Hallo Leute!

Eine Freundin von mir bezieht ALG II (611 €) und hat die Chance, wieder in ihrem Beruf Fuß zu fassen. Sie hat zunächst ein Angebot auf 400 €-Basis. Wenn sie das eingeht, was darf sie behalten, was wird abgezogen? Auch für hilfreiche Links wäre ich dankbar.

Gruß

Bernie

Auch hallo.

…das gehört wohl eher in ‚Ämter und Behörden‘. Egal…

Eine Frau bezieht ALG II (611 €) und hat die
Chance, wieder in ihrem Beruf Fuß zu fassen. Sie hat zunächst
ein Angebot auf 400 €-Basis. Wenn sie das eingeht, was darf
sie behalten, was wird abgezogen? Auch für hilfreiche Links
wäre ich dankbar.

Kurze Antwort zu HartzIV und Zuverdienst: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/erfolggeld/sc…

HTH
mfg M.L.

Hallo,

Sie darf von dem, was sie verdient alles behalten. Abgezogen wird Ihr nur etwas von den Sozialleistungen. Da stellt sich mit jedoch die Frage, warum jemand noch Leistungen beziehen soll, wenn er ein eigenes Einkommen hat. Sie sollte sich darüber freuen.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antworten!

Doch ich bin nicht ganz zufrieden (abgesehen davon, dass ein link auf eine ein Jahr alte Veröffentlichung nicht sehr hilfreich ist).

Die Frage in diesem fiktiven Fall ist doch (und deshalb ist er hier besser aufgehoben als in der Rubrik „Ämter und Behörden“, wo jeder Nachbarskollege des jeweiligen Zimmers eine andere Auffassung hat):

Welche Vorteile (Nachteile) hat eine ALG II-Empfängerin, die eine Tätigkeit auf 400-Euro-Basis aufnimmt. Weder Arbeitgeber noch Berater der entsprechenden Agenturen (vormals Arbeitberater des Arbeitsamtes, später Arbeitsagentur, etc.) können darüber verlässlich Auskunft geben.

In der Allgemeinheit gilt der Betrag von 160 Euro als Zuverdienstmöglichkeit. Ich habe allerdings auch schon die Auffassung gehört, dass alles von einem 400-Euro-Job vom ALG II gekürzt würde. Nur das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.

Wer weiß denn jetzt genau, was läuft?

Danke!

Bernie