Zuverdienst bei ALG 1 und KV

Hi!

Mein Job endet, deswegen werde ich vorübergehend ALG1-Anspruch haben. Allerdings habe ich nebenbei noch selbständige Einkünfte. Der Zeitaufwand liegt unter 15 Stunden in der Woche, damit ist das ja wohl zulässig. Aber wie funktioniert das mit der Anrechnung?

Angenommen, ich habe in einem Monat ALG-Anspruch 1400 €, verdiene selbständig (mit 15 Stunden pro Woche) 1600€, dann sind 165 € anrechnungsfrei, der Rest wird angerechnet, somit ALG 1 0€.

Aber was ist, wenn durch die Anrechnung das ALG 1 bei 0 landet. Wird man dann trotzdem durch die Arbeitsagentur krankenversichert?

Tschüssikowski

Nicht 15 Std., sondern höchstens 14 Std und 59 Minuten ! kein Witz !

https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637225

beachte wie das angerechnet wird, was Brutto und Netto ist und was man vom selbstständigen/oder Zweitjobeinkommen alles abziehen kann!

Wie das mit der Krankenkasse wäre weiß ich im Moment nicht. Aber das sollte schnell rauszukriegen sein.

MfG
duck313