Hallo 
Sagt mal, es wird doch zur Zeit so oft über „Kombilöhne“ diskutiert, was ich nicht so wirklich verstehe. Das ALG-II hat doch die ehemalige Sozialhilfe abgelöst, die bei niedrigen Einkommen zur Aufstockung beantragt werden kann!?! Was ist denn das anderes als ein Kombilohn? Oder verstehe ich da etwas grundlegend falsch?
Und was mich konkret interessieren würde… und irgendwie liefert mir „Freund Google“ allen möglichen Mist, aber nicht die Antwort, auf das was ich gerne wissen würde ;-/
Und zwar… wie ist das eigentlich mit dem Zuverdienst in Hartz4? Wenn jemand - weil er/sie keinen Vollzeitjob findet - einen Teilzeitjob (mehr als 15 Stunden) mit entsprechend niedrigem Einkommen annimmt? Es gibt ja diese Regelungen, dass ein Grundfreibetrag von 100 Euros und einem gewissen Prozentsatz des, über 100 € liegenden Betrages zusätzlich behalten werden darf, also dass das Nebeneinkommen nur teilweise auf die ALG-II-Leistung angerechnet wird…
Nun hat jemand in meinem Bekanntenkreis neulich behauptet, dass das nur bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden gelten würde und ab 15 Stunden und mehr lediglich der Unterschied von Netto zu Hartz-4 aufgestockt würde!? Das kann doch nicht sein, oder? Das wäre doch völlig paradox, wenn Arbeitslose zum Annehmen eines Mini-Jobs einen Anreiz erhielten, zur Annahme einer „größeren“ (aber halt leider zur Deckung des Lebensunterhalts immer noch nicht ausreichenden) Tätigkeit aber nicht??
Und wie würde sich das mit dem Freibetrag aus der Teilzeitbeschäftigung verhalten, wenn der „Nebenjob“ oder „Teilzeitjob“ schon VOR Eintritt in Hartz4 (noch während ALG1) gefunden wird?
Danke für eure Mühe und eure Infos 
Und viele Grüße
InaM